13.04.2026
FINANZIERUNG

ToolSense: Achtstelliges Investment für Wiener SaaS-Scaleup

Die Private-Equity-Gesellschaft GRO Capital mit Sitz in Dänemark steigt beim Wiener Scaleup ToolSense mit einem nicht näher bezifferten niedrigen zweistelligen Millionenbetrag ein.
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ToolSense-Gründer-Team v.l.n.r.: Rostylsav Yavorsyki (CTO & Co-Founder), Michail Stamenov (Head of Finance), Benjamin Petterle (CPO & Co-Founder), Alexander Manafi (CEO & Co-Founder) | (c) ToolSense
ToolSense-Gründer-Team v.l.n.r.: Rostylsav Yavorsyki (CTO & Co-Founder), Michail Stamenov (Head of Finance), Benjamin Petterle (CPO & Co-Founder), Alexander Manafi (CEO & Co-Founder) | (c) ToolSense

ToolSense wurde 2017 in Wien gegründet. In diesem Jahr erschienen auch die ersten brutkasten-Berichte über das Unternehmen. Es sollten noch viele weitere folgen. Dabei gab es nicht nur in einer gewissen Regelmäßigkeit Artikel über weitere Investment-Runden – zuletzt eine Series-A über acht Millionen Euro im Jahr 2022. Auch lässt sich in den Beiträgen die Entwicklung vom Startup zum Scaleup über mehrmalige Anpassungen des Angebots nachverfolgen.

IoT- und KI-Expertise von Beginn an

Vom ersten Konzept einer Diebstahlsicherung über die Vernetzung von Sensordaten bei Werkzeugherstellern und eine After-Sales-Plattform für Maschinenbauer bis zur aktuellen KI-gestützten Asset-Operations-Plattform für den Facility-Management-Bereich blieb ToolSense immer dem Thema IoT (Internet of Things) treu und setzte von Beginn an auf Künstliche Intelligenz (KI). Heute umfasst die Plattform Asset- und Wartungsmanagement, Sicherheitsinspektionen, Fahrzeugmanagement, Robotik-Management und Field Service Management und nutzt KI stärker denn je.

Inzwischen Fokus auf Facility Management

Co-Founder und CEO Alexander Manafi erklärt: „Wir fokussieren uns klar auf die FM-Branche (Anm.: Facility Management) und treiben unsere Vision von autonom gesteuertem, selbstoptimierendem Gebäudebetrieb weiter voran. Bereits heute decken wir zentrale Prozesse rund um Maschinen, Fuhrpark, Robotik und Wartung ab und sind hier klar die weltweit führende Plattform.“ Nun entwickle man sich konsequent von Asset Operations hin zu ganzheitlichen FM Operations. „In den kommenden Monaten werden wir unser Portfolio gezielt erweitern und neue Module einführen, um das volle Potenzial von KI und IoT für unsere Partner nutzbar zu machen“, so der Gründer.

„Man hat durch KI mittlerweile auch ganz andere Entwickler-Kapazitäten“

Dabei konkretisiert Manafi gegenüber brutkasten: „Wir haben uns in die aktuellen Märkte hineinentwickelt.“ Doch neben der FM-Branche habe man auch weiterhin Maschinenbauer und -händler als Kunden. Man werde zudem in der aktuellen Entwicklung kontinuerlich breiter beim Use Case. „Man hat durch KI mittlerweile auch ganz andere Entwickler-Kapazitäten, was die Verbreiterung der Plattform stark beschleunigt“, sagt der Gründer.

Namhafte Referenzen

Aktuell hat ToolSense mehr als 200 Kunden in über 30 Ländern. Die Referenzen enthalten führende FM-Unternehmen wie ISS, Dussmann und Onet sowie globale OEMs wie Tennant, Nilfisk und i-team. Und es sollen noch deutlich mehr werden. Denn die Expansion „in Europa und darüber hinaus“ soll auch mit einer weiteren Kapitalspritze vorangetrieben werden. Die in Dänemark ansässige Private-Equity-Gesellschaft GRO Capital investiert einen nicht genau bezifferten niedrigen zweistelligen Millionenbetrag in das Wiener Scaleup.

Dänischer Growth-Investor

Der Kopenhagener Investor übernimmt für gewöhnlich relativ große Minderheitsanteile und legt seinen Fokus auf die Wachstumsbeschleunigung von Softwareunternehmen. Konkret will man nun die internationale Expansion von ToolSense vorantreiben, die kommerzielle Organisation stärken und die KI- und Robotik-Fähigkeiten weiter ausbauen.

„Starkes Beispiel für unsere Investmentthese“

„ToolSense befindet sich genau an der Schnittstelle von SaaS, IoT, Robotik und KI – und erschließt signifikante Effizienzgewinne für FM-Ökosystem-Teilnehmer mit asset-intensiven Betrieben. Dieses Investment ist ein starkes Beispiel für unsere Investmentthese ‚Unlocking Resource Efficiency‘ in der Praxis, und wir sehen einen klaren Weg zum Aufbau eines globalen Kategorieführers“, kommentiert Christopher Ager, Partner bei GRO Capital.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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