16.01.2025
ERSTER STANDORT

Toolbox24: Wiener Startup ermöglicht ersten vollautomatisierten Werkzeugverleih

Wibke Giese hat mit Toolbox24 eine einfache Lösung für Werkzeuge geschaffen. Über rund um die Uhr zugängliche Verleihstationen können Wiener:innen jetzt bequem online Geräte ausleihen.
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Toolbox24 Founderin
Toolbox24-Founderin Wibke Giese | Foto: Toolbox24

Der Schlagbohrer und der Teppichreiniger zählen zu den beliebtesten Leihgeräten – kein Wunder, denn sie sind in der Anschaffung teuer und kommen nur selten zum Einsatz. Doch was tun, wenn der Baumarktverleih bereits geschlossen ist und im Freundeskreis niemand aushelfen kann?

Diese Frage stellte sich auch Wibke Giese. brutkasten hat mit der Founderin gesprochen. Die gebürtige Norddeutsche lebt seit rund 20 Jahren in Wien. Nach einem Studium der Kultur- und Sozialanthropologie absolvierte Giese eine Friseurlehre und betreibt seither ihren eigenen Salon. Parallel dazu war Giese für die Ausstattung der Late-Night-Show „Willkommen Österreich“ verantwortlich.

In dieser Zeit kam ihr die Idee für Toolbox24. Als sie für den Setbau eine Autopoliermaschine benötigte, durchquerte sie ganz Wien, musste einen Reisepass und eine Kaution hinterlegen und das Gerät in einem Zeitfenster von genau einer Stunde zurückbringen. Danach dachte sich Giese: „Ich probiere das jetzt selber.“

Verleih nach bewährtem Prinzip

Die erste Verleihstation von Giese eröffnete Dezember 2024 im 15. Bezirk, nahe dem Technischen Museum. Der Verleih selbst ist Nutzer:innen mittlerweile bekannt: Online wird ein Tool gebucht, dann erhält man den Zugangscode zur Box. Nach der Verwendung erfolgt die Rückgabe mit Foto. Fertig.

Auch Toolbox24 wird aktuell von ihr alleine geleitet: „Ich bin eine One-Woman-Show“. Unterstützt wird sie zwar freie Mitarbeiter:innen, die Geräte selbst werden aber von Giese gewartet. Durch die Zusammenarbeit mit Makita und Kärcher, bekam sie dafür das nötige Know-how.

Investor:innen gab es zum Zeitpunkt der Gründung keine, die Finanzierung stammt aus Eigenmitteln ohne zusätzlichen Bankkredit. Dafür gab es die Gründer-Förderung der Stadt Wien, welche für die Belebung von Geschäftslokalen rückwirkend geltend gemacht werden kann.

Toolbox24 war nicht die erste Gründung

Erfahrung in der Unternehmensgründung hat Wibke Giese durch die Gründung und Führung ihres Friseursalons. „Ich glaube, das spielt mir total in die Hände, dass ich bereits eine Selbstständigkeit gegründet habe, dass ich einmal durch viele Prozesse schon durchgegangen bin und dass ich dabei auch schon tolle Bekanntschaften und Freundschaften geschlossen habe“, sagt Giese.

Mit Toolbox24 möchte Giese nicht nur den Werkzeugverleih vereinfachen, es geht ihr auch darum, das Konsumverhalten zu reduzieren. Dazu sagt sie: „Oft räumt man seine Schränke mit Dingen voll, die man eigentlich nur selten braucht. Ich war selbst überrascht, als ich gelesen habe, dass die durchschnittliche Nutzung einer Bohrmaschine in einem Privathaushalt bei nur elf Minuten liegt. In ihrer ganzen Zeit, in der sie besessen wird.“

Expansion geplant

Nach Standort-Eröffnung im 15. Bezirk ist für Giese der nächste logische Schritt, eine Expansion auf die andere Seite der Stadt. „Ich möchte die Möglichkeit bieten, den Menschen in Wien einfach einen niederschwelligen Zugang zur Toolbox aufzubauen“, sagt Giese. Bei erfolgreicher Durchsetzung wäre es für sie auch angedacht, die Toolbox in andere Städte Österreichs zu bringen.

„Ich habe auch schon Interessenbekundungen bekommen für jemanden, das Konzept in andere Länder auch zu bringen. Da gibt es auf jeden Fall Potenzial“, sagt Giese. Auch wenn es europaweit ähnliche Konzepte gibt, hat der Verleih beim Baumarkt aktuell noch die Oberhand. Doch der Vorteil der Rund-um-die-Uhr-Zugänglichkeit, gepaart mit der Niederschwelligkeit des Ausleihens und die Flexibilität für die Kund:innen ermöglichen Giese eine neue Verleih-Landschaft.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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