19.12.2019

Too Good To Go: App gegen Lebensmittelverschwendung mit Ströck als Partner

Too Good To Go hat mit Ströck die erste österreichische Bäckerei als Partner gewonnen. Und geht damit einen weiteren Weg, Nahrungsmittel vor der Mülltonne zu retten.
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Too Good To Go, Ströck, Lebensmittelverschwendung, App, Essen retten, Georg Strasser
(c) Lukas Lorenz - Die App gegen Lebensmittleverschwendung Too Good To Go baut ihre Partnerschaften in Österreich aus.

Der Startschuss der neuen Partnerschaft fiel bereits Ende November. Nun können User von Too Good To Go am Ende des Tages Backwaren wie Brot, Gebäck und Süßspeisen retten und direkt bei Ströck-Filialen abholen. Ein weiterer Schritt, um die hohe Anzahl verschwendeter Lebensmittel zu reduzieren, wie Country Manager für Too Good To Go Österreich Georg Strasser sagt. Denn allein in Österreich landen jährlich rund 587.000 Tonnen Nahrung im Müll.

+++ Startups im Kampf gegen den Klimawandel +++

„Die Bäckerei Ströck ist als Unternehmen ein Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit. Wir freuen uns daher, durch unsere gemeinsame Partnerschaft Lebensmittelverschwendung in Österreich zu reduzieren”, so Strasser. Und Ströck-Geschäftsführerin Gabriele Ströck fügt an: „Wir stehen täglich vor der Herausforderung, unseren Kundinnen und Kunden in unseren Filialen eine möglichst große Auswahl zu bieten, gleichzeitig aber schonend mit Ressourcen umzugehen. Das Konzept von Too Good To Go bietet uns eine neue Plattform, unsere Produkte auch kurz vor Ladenschluss jenen anzubieten, denen Nachhaltigkeit – so wie uns – besonders am Herzen liegt. Wir sind schon gespannt, wie das neue Angebot angenommen wird“, erklärt

Lebensmittelverschwendung: Ein Umweltsünder

Global gesehen wird rund ein Drittel aller Lebensmittel weggeworfen und so die Umwelt belastet. Wäre Lebensmittelverschwendung ein Land, dann wäre es nach China und den USA der drittgrößte Verursacher von Treibhausgasen und trage so maßgeblich zur Klimakrise bei, heißt es laut Aussendung.

Um konkreter zu werden: Auf Backwaren umgerechnet beträgt die Verschwendung von Lebensmitteln beispielsweise 380 Semmeln pro Österreicher und Jahr. Mit Too Good To Go soll sich das ändern. Über die App machen sich User mit Betrieben wie Bäckereien, Restaurants, Cafés, Hotels und Supermärkten einen Abholtermin aus und holen sich überschüssiges Essen in Form eines „Überraschungssackerls“ zu einem vergünstigten Preis ab. Dies bedeute eine Ressourcenschonung für die Umwelt, heißt es von den beiden Unternehmen: Denn jede gerettete Mahlzeit entspreche rund 2,5 Kilogramm CO2, die eingespart werden, so Strasser.

Zwei Awards für Too Good To Go

Diese Partnerschaft mit der heimischen Bäckerei ist nicht die einzige Erfolgsmeldung des Startups. Die App, die 2016 in Kopenhagen entwickelt und bis heute mehr als 17 Millionen Mal installiert wurde, wurde beim futurezone Day & Award 2019 als App des Jahres ausgezeichnet. Auch der Viktualia-Award konnte beim BMNT Award 2019 in der Kategorie Wirtschaft mitgenommen werden.

„Wir freuen uns sehr, dass wir nach knapp drei Monaten als App des Jahres ausgezeichnet wurden. Umso größer ist die Freude, dass unser Engagement gegen Lebensmittelverschwendung auch mit dem Viktualia-Award prämiert wurde. Die Preise gebühren jedoch all unseren Partnerbetrieben, die mit uns jeden Tag aufs neue Lebensmittel retten“, erzählt Strasser dem brutkasten.

Über 24 Millionen Mahlzeiten seit Start gerettet

Seit dem Launch Ende August konnte Too Good To Go allein in Wien über 300 Betriebe für ihr Engagement gewinnen, darunter etwa Adamah Biohof, Ulrich & Erich, das Campus, Nordsee und Basic Bio Supermärkte. International die App laut eigenen Angaben bereits über 24 Millionen Mahlzeiten vor dem Müll gerettet und dabei auf Kooperationen mit mehr als 33.000 Unternehmen zurückgegriffen. Das entspricht laut Eigenangabe rund 60.000 Tonnen CO2, die durch die dänische App seit ihrem Launch eingespart worden sind.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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Too Good To Go: App gegen Lebensmittelverschwendung mit Ströck als Partner

Nun können User von Too Good To Go am Ende des Tages Backwaren wie Brot, Gebäck und Süßspeisen retten und direkt bei Ströck-Filialen abholen. Das Konzept von Too Good To Go bietet uns eine neue Plattform, unsere Produkte auch kurz vor Ladenschluss jenen anzubieten, denen Nachhaltigkeit besonders am Herzen liegt. International hat die App laut eigenen Angaben bereits über 24 Millionen Mahlzeiten vor dem Müll gerettet und dabei auf Kooperationen mit mehr als 33.000 Unternehmen zurückgegriffen.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

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