16.08.2021

Wie sich Too Good to Go nach 60 Prozent Umsatzrückgang aus der Corona-Krise zurückkämpfte

Im Interview mit Brutkasten Earth spricht "Too Good to Go"-CEO Mette Lykke, wie das Unternehmen nach massiven Einbrüche in der Coronakrise seine Anzahl an Partnerbetriebe beinahe verdoppeln konnte. Zudem gibt sie einen Einblick in die jüngsten US-Expansionspläne und erläutert, wie das Scaleup seinen Impact misst.
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Too Good to Go
Mette Lykke im Interview mit Brutkasten Earth | (c) Martin Pacher / der brutkasten

Das dänische Startup Too Good to Go setzt sich seit 2016 gegen die Verschwendung von Lebensmitteln ein. In Österreich steht die App, über die Betriebe überschüssige Mahlzeiten und Lebensmittel verkaufen können, seit rund zwei Jahren zur Verfügung. Im Zuge der Corona-Krise kämpfte das Unternehmen mit Umsatzrückgängen von bis zu 60 Prozent, da von einem auf den anderen Tag viele der Partnerbetriebe schließen mussten.

Im Interview mit Brutkasten Earth spricht Too Good to Go CEO Mette Lykke, wie sie gemeinsam mit ihrem Team einen Ausweg aus der misslichen Lage gefunden hat und die Anzahl der Partnerbetriebe nicht nur auf Vorkrisen-Niveau zurückbringen, sondern sogar verdoppeln konnte.


Too Good To Go ist seit rund zwei Jahren in Österreich aktiv. Welche Erfahrungen habt ihr seit dem Launch gemacht?

Als Too Good To Go in Österreich gestartet ist, stand das Thema “Lebensmittelverschwendung” noch nicht so im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Das hat sich aber über die letzten zwei Jahre stark verändert. Viele Restaurantbesitzer kommen nun auf uns zu und wollen Partner von Too Good to Go werden, da sie über uns in den Medien gelesen haben. Aber auch immer mehr Kunden fragen danach, was die jeweiligen Betriebe gegen die Lebensmittelverschwendung unternehmen. Wir stellen in Österreich definitiv einen Mindset-Change fest, der natürlich auch uns hilft. Diesen Mindset-Change nehmen wir nicht nur am österreichischen, sondern auch in anderen Märkten wahr, in denen wir aktiv sind. Uns ist es wichtig, dass wir in den jeweiligen Ländern Bewegungen gegen die Lebensmittelverschwendung in Gang setzen und unsere Partner dabei aktiv unterstützen.

Welche Auswirkungen hatte die Corona-Krise auf euer Geschäft?

Die erste Welle im Frühling 2020 hat uns natürlich sehr stark getroffen, da viele Restaurants schließen mussten. In den ersten zehn Tagen ist unser Umsatz um 60 Prozent eingebrochen und wir haben mehr als 20.000 Betriebe auf unserer Plattform verloren. Von den ursprünglich 40.000 Betrieben standen nur mehr 18.000 Betriebe zur Verfügung. Nun haben wir aber 76.000 Betriebe und konnten nach den Lockdowns die Anzahl fast verdoppeln. 

Das Interview entstand im Zuge des Austrian World Summit | (c) martin pacher / der brutkasten

Wie habt ihr das konkret geschafft? 

Kurz nach dem ersten Lockdown haben wir sehr schnell eine wichtige Entscheidung getroffen. Unser Ziel war es, unsere Mitarbeiter im Team zu behalten. Damit dies möglich wurde, haben wir eine Investment-Runde abgeschlossen. Zudem haben wir uns im Details überlegt, wie wir unsere Talente im Team am besten einsetzen. Viele im Team haben sich mit Recovery-Plänen beschäftigt, wie wir die Partnerbetriebe wieder auf unsere Plattform zurückholen können, sobald die Corona-Krise vorbei ist.

Zudem haben wir gesehen, dass gewisse Segmente nicht so stark betroffen waren, wie beispielsweise Supermärkte oder Bäckereien. Und dann haben wir uns natürlich rasch mit den Lebensmittelherstellern in Verbindung gesetzt, die aufgrund des abrupten Stopps in der Gastronomie keine Kunden mehr hatten und Tonnen von überschüssiger Ware in ihren Lagern hatten.

Im Zuge der Krise wollten wir allerdings auch unsere Restaurant-Betriebe unterstützen. Viele von ihnen hatten damals keine digitalen Vertriebskanäle. Dahingehend haben wir unsere Plattform nicht nur für überschüssige Mahlzeiten, sondern temporär auch reguläre Mahlzeiten geöffnet. 

Wie verläuft aktuell die US-Expansion von Too Good to Go?

Aktuell sind wir auf der West- und Ost-Küste aktiv und in insgesamt neun Städten vertreten. Dazu zählen 2500 Betriebe und mehr als 400.000 Endnutzer. Weltweit haben wir 40 Millionen Nutzer. Unser Ziel ist es, bis 2024 rund eine Milliarde Mahlzeiten zu retten. Der größte Teil der Mahlzeiten wird natürlich aus Europa stammen, aber wir sehen in den USA genauso viel Potential. Im Moment landen rund 40 Prozent der Lebensmittel in den USA im Müll, ein großer Teil davon stammt aus dem Consumer-Business.

Lebensmittelverschwendung ist das dümmste aller Klimaprobleme, da wir unseren Planeten damit richtig auslaugen.

Mette Lykke

Wie messt ihr mit Too Good to Go euren Impact? 

Zunächst differenzieren wir zwischen direkten und indirekten Impact. Der direkte Impact umfasst die Mahlzeiten, die wir über unsere Plattform retten. Dies können wir in Echtzeit messen. Im Schnitt retten wir bis zu zwei Mahlzeiten pro Sekunde. 

Beim indirekten Impact geht es hingegen primär darum, dass wir unseren Nutzern das Thema “Lebensmittelverschwendung” näher bringen. Zudem wollen wir unsere Nutzer dazu animieren, dass sie selbst aktiv werden und auch ihr Verhalten in Bezug auf Lebensmittelverschwendung in den eigenen vier Wänden verändern. Hier haben wir uns das Ziel gesetzt, dass bis 2024 rund 250 Millionen Menschen Too Good to Go kennen und wir dementsprechend den Zugang haben, sie für das Thema zu sensibilisieren.

Ihr habt im Jänner 2021 ein Investment in der Höhe von 31 Millionen US-Dollar aufgenommen. Plant ihr ein weiteres VC-Investment aufzunehmen?

Aktuell verfügen wir über genügend Kapital für das weitere Wachstum. Aber das kann sich natürlich innerhalb der nächsten drei bis sechs Monate schnell ändern, sofern wir zum Schluss kommen, dass wir schneller wachsen können und auch wollen. Generell sind wir natürlich an Investoren interessiert, die uns ein Netzwerk bieten und uns mit potenziellen Key Accounts vernetzen. 

Neben dieser individuellen Ebene müssen allerdings auch Regierungen das Thema der Lebensmittelverschwendung in ihren Climate-Action-Pläne berücksichtigen

Mette Lykke

Wie plant ihr euer Team zu erweitern und welche Rolle spielt dabei der War for Talents? 

Wir haben rund 1.100 Mitarbeiter. 150 davon sitzen in Dänemark, mehr als 100 jeweils in Frankreich, Italien und Spanien. In Österreich sind rund 30 Mitarbeiter angestellt und wir werden hier das Team auf 50 Personen ausbauen. Da sich unser Geschäftsmodell sehr stark an lokalen Märkten orientiert, brauchen wir auch starke lokale Teams.

Im War for Talents schlagen wir uns im Vergleich zu anderen Unternehmen sehr gut. Es hilft natürlich, dass wir eine große Vision verfolgen und wir eine Consumer-Brand sind, die sehr bekannt ist. 

Bei diesem Thema gibt es wirklich keine Gewinner, wenn wir Lebensmittel produzieren, um sie schlussendlich in die Mülltonne zu schmeißen.

Mette Lykke

Welche Rolle spielt Technologie, um Menschen zu einem nachhaltigeren Lebensstil zu bewegen?

Technologische-Lösungen müssen den Konsumenten Spaß machen. Diese Voraussetzung erfüllen wir mit Too Good to Go sehr gut. Konsumenten wissen in der Regel nicht vorab, was in den “Too Good To Go”-Sackerln steckt und daher handelt es sich um eine Art “Schatzsuche”. Zudem können sie über die Plattform richtig gute Deals machen. Natürlich müssen wir uns ständig überlegen, wie wir Nutzer dazu bringen, unsere App öfter zu nutzen. Ein Teil dessen sind natürlich auch Tipps und Tricks, wie man im eigenen Haushalt Lebensmittelverschwendung vermeidet – angefangen von der richtigen Lagerung von Lebensmittel bis hin zum Planen des Einkaufes. Dazu gehören aber auch Rezepte, die einfach umzusetzen sind, egal was der Kühlschrank übrig hat. 

Neben dieser individuellen Ebene müssen allerdings auch Regierungen das Thema der Lebensmittelverschwendung in ihren Climate-Action-Pläne berücksichtigen. Lebensmittelverschwendung ist das dümmste aller Klimaprobleme, da wir unseren Planeten damit richtig auslaugen. Bei diesem Thema gibt es wirklich keine Gewinner, wenn wir Lebensmittel produzieren, um sie schlussendlich in die Mülltonne zu schmeißen.


Das Interview mit Mette Lykke wurde am Austrian World Summit 2021 geführt. Lykke wurde 1981 in Ringkøbing, einer Kleinstadt in Dänemark geboren und arbeitete nach ihrem Studium der Politikwissenschaft als Unternehmensberaterin bei Mc Kinsey. 2007 verlässt sie das Unternehmen, um gemeinsam mit zwei Kollegen die Fitnessapp Endomondo aufzubauen, die sie für 85 Millionen US-Dollar an den US-amerikanischen Textilkonzern Under Armour verkauft. Seit 2017 verantwortet sie als CEO die Geschicke des dänischen Startups, das nun in den USA durchstarten möchte.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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