29.08.2019

„Too Good To Go“: App gegen Lebensmittelverschwendung nun auch in Österreich

"Too Good To Go", eine dänische App gegen Lebensmittelverschwendung startet mit ersten Partnerbetrieben in Wien. Weitere Städte sollen demnächst folgen.
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(c) Too Good To Go / Martina Draper - Too Good To Go Country Manager Georg Strasser: " Lebensmittelverschwendung ist für 8 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich".

Weltweit werden rund ein Drittel aller Lebensmittel verschwendet – in Österreich sind es jährlich 577.000 Tonnen genießbare Nahrung, die unnötig im Mistkübel landen. „Too Good To Go“, ein Startup aus Dänemark, möchte dies ändern und hat eine App gegen die zunehmende Lebensmittelverschwendung entwickelt.

Wie „Too Good To Go“ nun mitteilte, startet die gleichnamige App auch in Österreich. Erste Partnerfirmen beteiligen sich bereits und stellen überschüssige Lebensmittel bereit. Den Anfang machen Firmen aus der Gastronomie und der Lebensmittelbranche. Dazu zählen etwa CupCakes Wien, Dean&David, Adamah, das Ulrich und diversen Bio-Läden. Die App hat bereits zum Start 12.000 registrierte heimische Nutzer.

+++ Karma: 11 Millionen Euro Kapital im Kampf gegen verschwendete Lebensmittel +++

„Pro Kilo nicht verzehrtem Brot werden etwa 1000 Liter Wasser verschwendet“

Die Verschwendung von Lebensmittel produziert Abfall und viel unnötiges CO2, erklärt Georg Strasser, Country Manager von „Too Good To Go“ Österreich: „Das ist als würde man den Supermarkt nach einem Wocheneinkauf mit drei Sackerl voller Lebensmittel verlassen. Und bevor man nach Hause kommt, wirft man ein Sackerl in den nächsten Mistkübel.

Genau so ist das auf globaler Ebene – eines von drei Lebensmittel landet im Müll. Das hat weitreichende Folgen. Pro Kilo nicht verzehrtem Brot werden etwa 1000 Liter Wasser verschwendet und es wird zusätzlich viel unnötiges CO2 freigesetzt. Die Lebensmittelverschwendung ist für acht Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich“, sagt er.

Über 27.000 Unternehmen bereits dabei

„Too Good To Go“ ermöglicht es Betrieben wie Bäckereien, Restaurants, Cafés, Hotels und Supermärkten, ihr überschüssiges Essen zu einem vergünstigten Preis an Selbstabholer zu verkaufen. Dass dieses Konzept funktioniert, belegen folgende Zahlen des 2015 in Dänemark gegründeten Tech-Startups: Weltweit wurde die App 13 Millionen Mal installiert. Über 27.000 Firmen sind bereits zu Partnern geworden. Seit Anfang 2016 wurden laut dem Unternehmen weltweit 19,1 Millionen Mahlzeiten gerettet. Das entspricht 48.471 Tonnen eingespartem CO2.

Überraschungssackerl

Die ersten Partner aus Wien sind bereits freigeschalten und bieten ihre Überschüsse täglich an. „Unsere Partnerbetriebe haben am Ende des Tages überschüssige Lebensmittel, die sie nicht verkaufen können, die aber noch vollkommen genießbar sind. Diese Produkte, beispielsweise Obst, Gemüse, Brot, Snacks, Milchprodukte oder Feinkostartikel, geben sie in das Überraschungssackerl von „Too Good To Go“, erklärt Strasser.

Über die App können Nutzer dann auswählen, von welchem Betrieb sie Lebensmittel retten wollen und bezahlen über die App nur etwa ein Drittel des tatsächlichen Wertes des Sackerlinhalts. Dann holen sie sich ihr Überraschungssackerl während eines vereinbarten Zeitfensters direkt beim Betrieb ab.

Weitere Städte in Planung

„Selbst bei genauester Planung ist es für uns nicht möglich, so zu kalkulieren, dass nichts übrig bleibt. „Too Good To Go“ hilft uns, dieses Problem zu lösen. Denn unsere Lebensmittel sind zu kostbar, um sie zu verschwenden“ sagt Renate Gruber, Eigentümerin von CupCakes Wien. Weitere Partnerbetriebe kommen laufend dazu und auch die Ausweitung auf andere Städte ist geplant – interessierte Unternehmen können sich anmelden.


⇒ Zur Website der Nahrungsmittel-Rettungs-App

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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