20.12.2022

Mit dieser neuen App-Funktion möchte Too Good to Go in Österreich punkten

Too Good To Go launcht zwei neue Features in seiner App gegen Lebensmittelverschwendung, die künftig für mehr Transparenz in Bezug auf Kostenersparnis und CO2-Einsparung sorgen sollen.
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(c) Too Good to Go

Das dänische Scaleup Too Good To Go ist mit seiner App gegen Lebensmittelverschwendung in Österreich seit mittlerweile über drei Jahren aktiv. Laut Angaben des Unternehmens zählt die App hierzulande rund 1,5 Millionen registrierte Nutzer:innen. Diese können übriggebliebene Lebensmittel und Speisen von Supermärkten, Bäckereien und Restaurants zu vergünstigten Preisen erwerben.

Erst im September landete das Unternehmen einen großen Deal mit Rewe und startete eine Kooperation mit über 1300 Billa und Billa Plus Filialen. Insgesamt sind in Österreich rund 6000 Partnerbetriebe in die App integriert.

Too Good to Go: Zwei neue Features

Kurz vor Weihnachten möchte das Unternehmen nun mit neuen Features in seiner App punkten. Über eine neue Funktion sehen Nutzer:innen ab sofort, wie viel Geld durch die geretteten Überraschungssackerl eingespart werden konnte. Zudem wird auf einen Blick ersichtlich, in welchen Betrieben man bereits gerettet hat. Auch die Bewertung der einzelnen Betriebe ist möglich, wie das Unternehmen in einer Aussendung am Dienstag bekannt gab.

„Die aktuelle Inflation und die steigenden Teuerungen machen Angebote wie Too Good To Go doppelt interessant, da wir unseren Userinnen und Usern nicht nur ermöglichen, einen Beitrag gegen die Klimakrise zu leisten, sondern gleichzeitig auch hochwertige Produkte zu stark reduzierten Preisen zu erwerben“, so Georg Strasser, Country Director von Too Good To Go Österreich.

Die App beinhaltet zudem ein zweites Feature: Ein neuer CO2e-Rechner zeigt an, wie viele Emissionen durch die Rettung der Überraschungssackerl vor dem unnötigen Ausstoß bewahrt werden konnten. Das neue Feature ist in der App im persönlichen Profil einzusehen.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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