23.11.2018

tonestro: Mühlviertler App für BlasmusikerInnen erhält sechsstelliges Investment

Das Erlernen eines Musikinstruments kann oft frustrierend sein. Das oberösterreichische Startup tonestro macht das für BlasmusikerInnen nun einfacher und digitaler - mit einer App. Kurz vor dem offiziellen Start erhält tonestro ein sechsstelliges Investment. Wir sprachen mit CEO Heinrich Huber.
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tonestro
(c) tonestro: Das Gründer-Team Heinrich Huber, Christoph Huber, Christian Kapplmüller und Alexander Kogler

Übung macht den Meister, heißt es immer. Für das Erlernen eines Musikinstruments trifft diese Redensart unbestritten zu. Ein oberösterreichisches Startup hat sich überlegt, wie man den langwierigen und manchmal auch frustrierenden Übungsprozess angenehmer gestalten kann. Heinrich Huber ist Co-Founder und CEO von tonestro, und darüber hinaus selbst seit 40 Jahren passionierter Musiker. Er erzählt aus der Praxis: „Vor vier Jahren habe ich mich erneut bei der Musikschule angemeldet. Da bekommen Sie ‚Hausaufgaben‘, bei denen Sie schwierige Stellen in einem Musikstück 20-30 Mal wiederholen sollen. Trotz vieler Übung hat der Musiklehrer immer wieder Fehler gefunden, und wenn sich die erstmal eingeschliffen haben, ist es schwer, sie wieder auszumerzen.“

+++ Weitere Investmentmeldungen findest du hier +++

tonestro: Live-Feedback-Algorithmus für Übende

2015 hat sich Huber umgeschaut, was es auf dem Markt so Digitales gibt, um das Üben einfacher zu machen. Die Antwort darauf: nicht viel. „Für alles gab es eine App, außer für Musiker“, erzählt Huber, der bei tonestro für das Kaufmännische und Administrative zuständig ist. 2016 gab es bereits einen ersten Prototypen für eine App, die beim Üben mittels Live-Algorithmus Feedback an die Übenden gibt. tonestro sagt den Musizierenden sofort, was richtig oder falsch gespielt wurde. Das Mikrofon des Smartphones zeichnet jeden einzelnen gespielten Ton auf und analysiert ihn. Innerhalb von Millisekunden bewertet die App das Gespielte und gibt detailliertes Feedback bezüglich Tonhöhe und Rhythmus.

Investment für tonestro: Sweat Equity und Cash

Inzwischen ist die App marktreif und kurz vor dem offiziellen Release hat tonestro ein sechsstelliges Investment erhalten. Zum Teil ist dabei „Sweat Equity“ enthalten, das von der Fa. CM Services Ltd. stammt. Der neue Gesellschafter und strategische Partner wird tonestro in den Bereichen App-Marketing und -Vertrieb unterstützen. “Durch diese strategische Partnerschaft mit dem Online Marketingprofi können wir uns voll auf die Weiterentwicklung unserer App konzentrieren um unserer Vision – führender Anbieter von digitaler Lernunterstützung für Musiker – gerecht zu werden“, ergänzt CEO Huber. Die exakte Höhe des Investments wollte man uns nicht verraten, auch die beiden übrigen Investoren möchten nicht genannt werden. 

Weltweit mehr als 100 Millionen MusikerInnen spielen Blasinstrument

Mit dem Investment möchte das Team von tonestro die Bemühungen beim Marketing verstärken, sowie die App weiterentwickeln. Hier sind schon spannende Projekte in der Pipeline: Zum einen experimentieren die Entwickler im Team mit Künstlicher Intelligenz, um das Feedback beim Üben weiter zu verbessern und um personalisierte Übungsstücke zu erstellen. Zum anderen möchte man die App auch für weitere Zielgruppen zugänglich machen, z.B. für MusikerInnen mit Streichinstrumenten. Jedenfalls handelt es sich um einen großen Markt: Allein in der Region DACH werden rund 1,8 Millionen SchülerInnen von 50.000 InstrumentallehrerInnen öffentlicher Musikschulen unterrichtet. Weltweit musizieren weit mehr als 100 Mio. MusikerInnen mit einem Blasinstrument.

Eigenkapitalgarantie für die weitere Investorensuche

Um diesen riesigen Markt zu erobern, hat man bei tonestro bereits die nächste Kapital-Erhöhung im Sinn. Dazu sicherte man sich von der oberösterreichischen Förderbank KGG UBG eine Eigenkapitalgarantie, also eine „Bürgschaft“ gegenüber potenziellen InvestorInnen. „Durch die Garantiepromesse, die uns gewährt wurde, werden 70 Prozent des Kapitals von weiteren Investoren besichert“, erklärt Huber. Man erhoffe sich entsprechend bald weitere Kapitalgeber an Land zu ziehen.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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