22.11.2022

Tokenized Assets, NFTs und Banken: Das war die RBI Blockchain Night 2022

Trotz der aktuell schwierigen Lage am Kryptomarkt, bleibt die Blockchain ein essentielles Thema für Unternehmen und auch Banken. Schon allein deshalb, weil die Technologie deutlich mehr bieten kann, als den Handel mit Kryptowährungen. “The market crashed but the technology will remain”, sind sich die Experten auf der RBI Blockchain Night 2022 sicher.
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V.l.: Moderator Dejan Jovicevic mit Thomas Pecha, Gernot Prettenthaler, Vinzenz Treytl, Daniel Lenikus, Michael Schramm, Christian Wolf, Harald Kreuzmair und vorne Vid Hribar © RBI
V.l.: Moderator Dejan Jovicevic mit Thomas Pecha, Gernot Prettenthaler, Vinzenz Treytl, Daniel Lenikus, Michael Schramm, Christian Wolf, Harald Kreuzmair und vorne Vid Hribar © RBI
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Tokenisierung im Bankenwesen ist ein Game-Changer. Darüber ist sich nicht nur die Raiffeisen Bank International (RBI) sicher. Aber was genau ist eigentlich Tokenisierung und welche Anwendungsbereiche gibt es hierfür? Welche Rolle spielen Banken und welche Rollen spielen Startups, um die Blockchain im Finanzsektor zu etablieren? Das und vieles mehr wurde auf der diesjährigen RBI Blockchain Night 2022 diskutiert. 

Blockchain ist mehr als Krypto

Der erste Programmpunkt der Veranstaltung bot Diskussionsmöglichkeiten über das Thema ‘Tokenisierung im Finanzsektor’. Hierzu kamen Blockchain-Experten mit verschiedenen Business-Hintergründen zusammen. Trotz ständig aufkommender Kritik an Kryptowährungen, waren sich die Panelisten Christian Platzer (Black Manta Capital), Philipp Sandner (Frankfurt School Blockchain Center), Thomas Pecha (Metaco) und Radko Albrecht (Bitbond) sicher: Das Zukunftspotenzial der Blockchain wird heute von keinem seriösen Unternehmen mehr angezweifelt. Schließlich beziehen sich die Anwendungsbereiche der Blockchain nicht nur auf Kryptowährungen, sondern auf noch viel mehr Use Cases.

Bei Tokenisierung wird der Wert eines Assets auf Basis der Blockchain als digitale Einheit abgebildet. Die Panelisten definieren das kurz gesagt als “Digital Packaging”. Die Möglichkeit, Assets aufzuteilen bzw. zu “fraktionalisieren”, sehen die Experten als klaren Vorteil für den Finanzsektor. Die Blockchain mache den Zahlungsverkehr schneller, günstiger, transparenter und einfacher.

Startups und Banken: Kooperation und Kollaboration

Ein Großteil der Panelisten der ersten Diskussionsrunde hat selbst einen Startup-Hintergrund und stellte fest, dass bisher viele Use Cases im Blockchain-Bereich von Startups entwickelt wurden. Inzwischen würde sich das aber erweitern. Vor allem Banken könnten im Bereich der Tokenisierung aktiv werden, da sie bereits ein großes Vertrauen in der Gesellschaft genießen und die jeweiligen Token aus ihrer Position heraus prüfen können.

Trotz des starken Konkurrenzdrucks sind sich die Teilnehmer der RBI Blockchain Night einig: “Cooperation comes before competition.” Die RBI nennt das “Co-petition”. Diese Überzeugung zeigt sich auch in ihrer Zusammenarbeit mit Startups wie Bitbond und Metaco. “Unsere genaue Position in der neuen Blockchain-Welt wird noch definiert, es ist uns aber klar, dass Blockchains eine immer entscheidendere Rolle für unsere Arbeit spielen werden“, erklärt Christian Wolf, RBI, Head of Strategic Partnerships and Ecosystems im Rahmen des Events. Nicht umsonst trage seine Abteilung diesen Titel. Denn die RBI sucht bewusst nach Playern im Blockchain-Ökosystem, um mit diesen zu kooperieren. Damit können bestmögliche Dienstleistungen für den Markt entwickelt werden, ist sich Wolf sicher.

Nach dem Hype: NFTs sind gekommen um zu bleiben

In der zweiten Hälfte der RBI Blockchain Night 2022 dreht sich alles um NFTs. NFTs (=Non-Fungible Token) bieten die Möglichkeit, dass ein spezifisches Asset einem Besitzer zugewiesen werden kann. Kurz gesagt: Es bringt das Thema “Eigentum” in die digitale Welt. Nachdem sie bereits in der Kunstwelt großen Anklang fanden, erkennen die Panelisten der zweiten Runde noch viele weitere Möglichkeiten, wo wirtschaftlicher Erfolg durch NFTs gewährleistet wäre. Sie würden demnach die Möglichkeit bieten, die digitale Welt mit der physischen Welt zu verbinden.

Akash-B Jain (Deutsche Bank), Daniel Lenikus (Tokapi), Michael Schramm (Ernst & Young) und Vinzenz Treytl (ABC Research Institute) erkennen trotz des nachlassenden Hypes viel Potenzial in der NFT-Welt. Zugleich erklären sie allerdings auch eine Schwierigkeit: Durch die vielen Use Cases sei es schwierig, einen regulatorischen Rahmen festzulegen. Als Beispiel für diese möglichen Use Cases für den Finanzsektor nennt Daniel Lenikus bspw. die Gaming-Welt.

Die Zuschauer:innen hatten bei beiden Panels die Möglichkeit, Fragen zu stellen und damit an der Diskussion teilzunehmen. Somit drehte sich die Blockchain Night 2022 nicht nur um die Präsentation der RBI-Blockchain-Projekte, sondern vor allem um die Learnings rund um das brandaktuelle Thema. Seit der letzten Blockchain Night der RBI 2021 hat sich bei der RBI sehr viel getan, stellen Christian Wolf und Vid Hribar abschließend fest. Sie sind sich der vielen Potenziale für das Bankenwesen bewusst und freuen sich dabei auf weitere Co-petitions.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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