04.02.2019

Token4Hope von Lorena Skiljan holt sich eAward 2019

Gemeinsam mit dem Wiener Hilfswerk, Collective Energy und DECENT startete Blockchain Austria Gründerin Lorena Skiljan vergangenes Jahr die Blockchain-basierte Spendenplattform Token4Hope. Nun nahm sie dafür den eAward 2019 in der Kategorie Social Responsibility entgegen.
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Lorena Sklijan holt sich mit Token4Hope eAward 2019
(c) Hackabu: Lorena Sklijan

Durch die Spendenaktion Token4Hope werden die 48 Familien, die in den Einrichtungen der Wiener Hilfswerk-Wohnungslosenhilfe leben, unterstützt. Technologisch basiert das System auf der Blockchain-Anwendung des Schweizer Startups DECENT, über das das Spenden als Peer2Peer- Trading von Token ermöglicht wird. Das gespendete Geld wird via „Paper- Wallets“ (in diesem Fall der SOMA Ausweis) an die Begünstigten verteilt. Die darin enthaltenen digitalen Token können in den beiden Sozialmärkten des Wiener Hilfswerks und im New Chance Second-Hand Laden in der Wiener Barichgasse gegen Waren eingelöst werden.

+++ Erstes Blockchain-basiertes Spendensystem in Österreich +++

Token4Hope: Spenden können bis ins Geschäft verfolgt werden

Seit dem Start im November vergangenen Jahres wurde ein Gegenwert von mehr als 10.000 Euro an Spenden eingesammelt. Man wolle damit ein Vorreiterprojekt für Blockchain-basiertes Spenden etablieren, heißt es seitens der InitiatorInnen. SpenderInnen will man auch mit mehr Transparenz locken. „Mit dem Projekt möchten wir traditionellen Problemen des Vertrauens gegenüber Spenden eine technische Lösung entgegensetzen. Über DECENT’s DCore Blockchain werden Spenden transparent und fälschungssicher gespeichert – dies erlaubt allen SpenderInnen, ihren Beitrag auf dem weiteren Weg zu verfolgen und die tatsächliche Verwendung einzusehen“, schreibt Token4Hope. Das geschehe anonym. Die gesammelten Informationen könnten zur Optimierung analysiert werden, um diejenigen die Hilfe brauchen, noch effektiver zu unterstützen.

eAward 2019 in der Kategorie Social Responsibility

Nun holte sich Token4Hope wenige Monate nach dem Launch den eAward 2019 in der Kategorie Social Responsibility, der vom Wiener Report Verlag vergeben wird. Den Preis entgegen nahm die Token4Hope-Schirmherrin, Blockchain Austria Gründerin und Hackabu CEO Lorena Skiljan. „Ich bin davon überzeugt, dass die Blockchain ein wesentlicher Teil des Spendensystems werden wird, sowohl national aber vor allem, wenn es sich um länderübergreifende Projekte handelt“ sagt Skiljan.

Weitere Projekte im DACH-Raum geplant

Entsprechend bestünden weitere Pläne: „Wir werden gemeinsam mit Collective Energy, HumanVenture, DECENT und dem Wiener Hilfswerk am 28. März einen Event ins Leben rufen, bei dem die Vorteile der Blockchain im Wohltätigkeitsbereich besprochen und präsentiert werden. Wir freuen uns, bereits über zahlreiche Zusagen von den führenden Wohltätigkeits- Organisationen aus dem DACH Raum“, sagt Skiljan. (PA/red)

⇒ Offizielle Page der eAwards

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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