14.08.2025
EXPANSION

Together: Grazer Social-Media-App startet mit neuer KI-Funktion in den US-Markt

Das Grazer Startup hinter der Social-Media-App Together plant eineinhalb Jahre nach dem Launch den Schritt in die USA. Im Gespräch mit brutkasten erklärt CFO und Co-Founder Tiemo Stoißer, wie das Team die App dafür optimiert und das Geschäftsmodell angepasst hat.
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Gründerteam (v.l.n.r.): Martin Leuprecht, Luca Klauß, Tiemo Stoißer (c) Together

Facebook, Instagram, TikTok: Große Social-Media-Plattformen kommen bislang nicht aus Europa. Drei Gründer aus Graz wollen das ändern und bei den ganz Großen mitmischen: Martin Leuprecht, Luca Klauß und Tiemo Stoißer haben mit Together eine App entwickelt, die mehr Authentizität und Imperfektion in die Social-Media-Welt bringen soll. Nun plant das Startup die Expansion in die USA und integriert ein eigens entwickeltes KI-Modell.

Im Mittelpunkt der Plattform steht der gemeinschaftliche Aspekt: Nutzer:innen können gemeinsam Fotoalben erstellen und verwalten – ein digitaler Raum, in dem Erinnerungen aus unterschiedlichen Perspektiven gesammelt werden. Die Bilder werden in einer Cloud gespeichert, wodurch das umständliche Verschicken entfällt.

Neue KI-Anwendung

Im November 2023 gründete das Gründer-Trio die LKK Together Development GmbH, im Mai 2024 ging die App im App Store online. Innerhalb der ersten sechs Monate verzeichnete Together nach eigenen Angaben rund 7.500 Downloads (brutkasten berichtete). Danach begann das Team, die Anwendung basierend auf Nutzer:innen-Feedback zu optimieren.

„Das Problem war, dass der Austausch der Bilder und Videos viel zu kompliziert war. Da waren einfach sehr viele Schritte dazwischen, bis man an die Bilder und an die Medien kam“, erklärt Stoißer gegenüber brutkasten. Die Lösung brachte ein neu eingestellter AI-Engineer: Gemeinsam entwickelte das Team eine KI, die den Foto- und Videoaustausch automatisiert.

„Unsere KI erkennt jetzt anhand verschiedener Metadaten an Standort, Location und anderen Dingen, wenn Freunde oder Familie was gemeinsam unternehmen und tauscht die Bilder automatisch untereinander aus“, so Stoißer. Sobald Nutzer:innen die Freigabe erteilen, sammelt die KI die Inhalte in einem gemeinsamen Ordner – und das laut Gründer unter Einhaltung der EU-Datenschutzrichtlinien. „Das heißt, Nutzern bleibt immer die Entscheidung darüber, was mit ihren Daten passiert.“ Der Launch der neuen Funktion ist für Ende des Monats geplant.

Kooperation mit Netzwerk an der UC Berkeley

Schon im Dezember 2024 sprach Stoißer gegenüber brutkasten von Expansionsplänen in die USA. Inzwischen ist daraus ein konkretes Vorhaben geworden. „Wir haben einfach gemerkt, dass Österreich bzw. Europa generell sehr zurückhaltend ist, wenn es um neue Technologien geht. Vor allem bei unserer Zielgruppe haben wir gemerkt, dass wir uns extrem schwer tun, neue Nutzer zu generieren. Einfach nur weil wir eine neue Plattform sind.“

Auch die Investoren – die IT-Unternehmensberatung optiPro Solutions sowie mehrere private Geldgeber – empfahlen den Schritt. „Es muss unsere Zukunftsvision sein, in Amerika Fuß zu fassen“, so Stoißer. Weitere Unterstützung erhält das Startup durch das Accelerator-Programm GoUSA der Wirtschaftskammer Österreich. „Dort konnten wir gute Kontakte kennenlernen. Das hat extrem weitergeholfen im Bezug auf den Netzwerkaufbau in Amerika.“

In den USA soll der Start Anfang September erfolgen, zunächst in Zusammenarbeit mit Studierenden-Netzwerken an Universitäten wie der UC Berkeley. „So haben BeReal, Instagram und Facebook damals auch gestartet. Wir wollen die App zunächst an einer Universität verbreiten und danach geht es quasi von Uni zu Uni weiter und somit wollen wir skalieren.“

2026: Büro im Silicon Valley

Finanziert werden soll die Plattform über Werbung. „Wenn wir ein Subscription Modell implementieren würden, würde das das Nutzerwachstum extrem einschränken“, sagt Stoißer. „Wir müssen mit großen Plattformen wie Instagram und Facebook mithalten können. Deshalb setzen wir auf ein Werbemodell, damit wir auch ein bisschen Umsatz machen und das weitere Wachstum finanzieren können.“

Bis Ende 2026 plant Together, ein eigenes Büro im Silicon Valley zu eröffnen. Derzeit läuft die zweite Finanzierungsrunde. Rund 40 Prozent des Investments sollen demnach in Marketingmaßnahmen fließen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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