29.04.2019

Töchtertag im weXelerate: Einmal richtige „Startup-Luft“ schnuppern

Im Rahmen des Wiener Töchtertags, der am 25. April stattfand, lud das weXelerate rund 15 Mädchen im Alter zwischen 11 und 16 Jahre ein, damit sie hinter die Kulissen des größten Startups Österreichs blicken können. Unter anderem stand auch ein Workshop im brutkasten-Studio am Programm, bei dem die Schülerinnen das Führen von Live-Interviews erlernten.
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Töchtertag
(c) Label4: Im brutkasten-Studio lernten die Mädchen vor laufender Kamera zu pitchen

Der Wiener Töchtertag ermöglicht Mädchen zwischen 11 und 16 Jahren einen Tag in Unternehmen hineinzuschnuppern, in denen technische oder naturwissenschaftliche Berufe ausgeübt werden. Der Tag fand vergangenen Donnerstag statt, wobei in Wien dieses Jahr rund 180 Firmen und Organisationen bei der Initiative teilnahmen – unter anderem auch das Wiener Startup-Hub weXelerate. Im Rahmen einer Führung und zahlreichen Workshops konnten die rund 25 teilnehmenden Mädchen einen Blick hinter die Kulissen von insgesamt acht Unternehmen werfen, die sich ins Startup-Hub eingemietet haben.

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Was ist ein Hub und eine VR-Brille?

Zu Beginn des Töchtertags führte weXelerate Geschäftsführerin Claudia Witzemann die Mädchen durch das Gebäude und erklärte ihnen den Sinn und Zweck eines derartigen Startup-Hubs. Danach standen Workshops am Programm, um einen Einblick in die Tätigkeit der im weXelerate vertretenen Firmen zu bekommen.

Den Anfang machte ein Workshop von Wien Energie, bei dem die Mädchen lernten, wie Drohnen und VR-Brillen zur Inspektion von Kraftwerken eingesetzt werden können. Dabei konnten die VR-Brille  auch selbst getestet werden. Zum Abschluss des Workshops demonstrierte Wien Energie einen tatsächlichen Flug einer Drohne.

Design-Thinking und Medienarbeit

Weiters stand auch ein Workshop beim Hardware- und Softwarehersteller Oracle am Programm. In diesem sollte den Mädchen „Design Thinking“ näher gebracht werden, wobei dies anhand einer App-Entwicklung geübt wurde. Dabei entwickelten die jungen Teilnehmerinnen gemeinsam mit Mitarbeitern von Oracle eine App, die es Schülern erleichtern soll, ihre Hausaufgaben zu erledigen.

Neben der App-Entwicklung stand beim Töchtertag zudem noch Medienarbeit am Programm. In einem von der PR-Agentur Reiter PR organisierten Workshop erlernten die Mädchen, warum Unternehmen Öffentlichkeitsarbeit betreiben und welche Mitteln und Wege es dafür gibt. Damit die Praxis nicht zu kurz kommt, sollten die Schülerinnen kreative Ideen für die Organisation eines Kundenevents entwickeln.

Einblick ins Prototyping und Entwicklung von UI/UX-Design

Im Office vom Business Accelerator Sclable konnten die Mädchen Einblick ins Prototyping und in die Entwicklung von UI/UX-Design gewinnen. Wie entsteht gemeinsam mit dem Kunden ein datengetriebenes, aber vor allem anwenderfreundliche Produkt für ein Industrieunternehmen, stand dabei im Fokus des Workshops. Dieser Frage gingen die Mädchen gemeinsam mit den Sclable Design-Expertinnen anhand eines konkreten Beispiels nach – einer Vermietungs-Plattform für Hubarbeitsbühnen. „Instructable“ wird von Sclable gemeinsam mit Palfinger 21st, dem Corporate Incubator der Palfinger AG entwickelt.

Live-Interview und Social Media Training

Am Nachmittag lud dann der brutkasten die Mädchen in seine Redaktion ein, wobei das Führen von Live-Interviews geprobt wurde. Darüber hinaus erlernten sie nicht nur die Vorbereitung auf ein Interview, sondern konnten bei einem praxisnahen Hands-on auch hinter die Kulissen der Technik blicken.

Zum Abschluss des Tages bot die Growth Hacking Company Hackabu einen Trainingsworkshop zu Social Media an.  Dahingehend holten sich die Mädchen Tipps und Tricks für erfolgreiche Medienarbeit im Internet und lernten mehr über die Dos und Dont’s der Social Media Kommunikation.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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