27.07.2023

Toddle: Wiener Startup baut Refurbished-Plattform für Baby- und Kinderausstattung auf

Toddle ist eine Plattform für neuwertig aufbereitete Baby- und Kinderausstattung. Produkte, die von Eltern nur für einen kurzen Zeitraum benötigten werden, können über die Plattform gemietet oder gekauft werden. Die beiden Gründer Matthias Lohner und Markus Schiffauer haben uns mehr über ihre Vision erzählt.
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(c) Toddle

Das erste Kind ist für viele Menschen ein Abenteuer, geht aber auch mit einigen Herausforderungen einher. Zum Beispiel kauft man Möbel oder Kleidung, die schon nach kurzer Zeit nicht mehr passen. Hat man keine Verwandte oder Freunde, die gebrauchte Kinderausstattung weitergeben, kann das teuer werden.

Für dieses Problem wollte Matthias Lohner gemeinsam mit seinem Co-Founder Markus Schiffauer eine Lösung finden. Deshalb haben beide Gründer, die ursprünglich gemeinsam in einer Unternehmensberatung gearbeitet haben, eine Plattform entwickelt, die wiederaufbereitete Kinderausstattung verkauft oder vermietet. Zudem möchte das Startup einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten und Eltern ein leistbares Komplettangebot für die Ausstattung ihrer Kinder anbieten. 

Wie die Idee zu Toddle entstand

„Ich habe im Freundeskreis beobachtet, wie hoch der Kapitalaufwand für Kinderausstattung im Rahmen der verschiedenen Entwicklungsphasen ist. Außerdem wissen Eltern oft nicht, was sie mit den Gegenständen machen sollen, sobald diese nicht mehr genützt werden. Vieles landet im Lager, wird verlustreich weiter geborgt oder aufwendig über C2C-Plattformen vermarktet“, so Lohner, der in den nächsten Monaten selbst Vater wird.

Aus seiner Sicht macht Refurbishment, also die Wiederaufbereitung von Produkten, vor allem bei Gegenständen Sinn, die in der Anschaffung sehr teuer sind und die man nur für einen kurzen Zeitraum verwenden kann. Zum Beispiel, weil sie zu klein werden. 

Gemeinsam mit seinem Co-Founder hat er außerdem bemerkt, dass junge Eltern der Generation Z, die einen großen Fokus auf Nachhaltigkeit legen, gar nicht das Bedürfnis haben, immer neue Gegenstände kaufen zu wollen. Stattdessen würden sie es zu schätzen wissen, Produkte für einen bestimmten Zeitraum testen oder mieten zu können. 

Das Geschäftsmodell von Toddle

Toddle arbeitet mit einem Plattform-Geschäftsmodell. Auf Toddle können sich Kund:innen Produkte aussuchen, die sie mieten oder kaufen können. Auch Tagesmieten sind möglich, wobei das Startup hier insbesondere Tourist:innen ansprechen möchte, die nur für wenige Tage in der Stadt sind und sich beispielsweise den mühsamen Transport eines Kinderwagens ersparen möchten.

Zudem werden über die Plattform Händler:innen und Kund:innen zusammengebracht. Dafür arbeitet das Startup mit verschiedenen Refurbishment-Partner:innen in Wien zusammen, die für die Qualität der Produkte verantwortlich sind.

„Eltern können ein Produkt für den benötigten Zeitraum mieten und dann – ähnlich wie bei einem Leasing Fahrzeug – für einen Restbetrag ‚rauskaufen‘. Dadurch können Eltern Fehlkäufe vermeiden. Es wird nur das gekauft oder länger gemietet, was auch wirklich genutzt wird. Auch zahlen Kund:innen dadurch nie mehr als den Neuverkaufspreis eines Produkts“, so Schiffauer über das Konzept.

Nachdem die Produkte einen Teil ihres Lebenszyklus vollendet haben, kommen sie wieder zurück zu den Refurbishment Partner:innen, wo sie wiederaufbereitet werden. „Wir nehmen dann eine Kommission für alle Transaktionen, die bei Toddle getätigt werden. Das sind rund 15 Prozent“, so Lohner. 

Der Refurbishment-Prozess und das Gütesiegel von Toddle 

Lohner sei klar, dass man im Refurbishment Markt erst das Vertrauen der Kund:innen gewinnen müsse. Deshalb macht für ihn ein Toddle-Gütesiegel Sinn. Dafür will er sich mit den Händler:innen zusammensetzen und Kriterien definieren, die zu einer hohen Qualität der Refurbishment-Produkte führen. 

Bei Kinderfahrrädern gibt es zum Beispiel eine Checkliste, die von den Hersteller:innen abgearbeitet wird, um die Produkte wieder so aufzubereiten, dass sie wie neu sind. Das beginne beispielsweise bei der Säuberung und Desinfektion, über Funktionstests bis zu gesetzlichen Kriterien, die eingehalten werden müssen.

Nachdem die Produkte refurbished wurden, kommen die Artikel in ein zentrales Lager, wo sie entweder von den Kund:innen abgeholt oder direkt zu ihnen nach Hause geliefert werden können. 

Kreislaufwirtschaft und Individualität 

Nachhaltigkeit sei für viele Menschen immer wichtiger. Für die GenZ gehöre Zirkularität aber zu einem der drei wichtigsten Kaufkriterien. „90 Prozent aller Spielzeuge werden weggeschmissen und viele von den Produkten, die Eltern kaufen, sind nicht notwendig“, so Lohner. Statt Ressourcen zu verschwenden, will er mit Toddle künftig einen Sekundärmarkt für die Kinderausstattung schaffen. 

Wichtig ist den beiden Gründern aber auch die Individualität. Deshalb soll es auf Toddle einen Prozess geben, der beispielsweise an das Alter der Kinder angepasst ist und Eltern daran erinnert, wenn die nächste Entwicklungsstufe erreicht ist. Einen weiteren Benefit, den sie mit Toddle schaffen möchten, ist, dass die Menschen gute Qualität für ein gutes Preisleistungsverhältnis bekommen und natürlich auch der Convenience-Faktor.

„Ein großer Fokus wird darauf gelegt, dass die Miete, Kauf, Transport und Support möglichst nutzerfreundlich abgewickelt werden. Dadurch können wir schlussendlich auch den ‚Mental Load‘ der Eltern reduzieren“, so der Lohner abschließend.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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