19.05.2025
LEICHTBAUBRANCHE

Tiroler Startup Fibionic: effizienter Leichtbau, inspiriert von der Natur

Das achtköpfige Team rund um die Founder Thomas Rettenwander, Johannes Mandler und Elias Hirschbichler beschäftigt sich mit Leichtbau. So wenig wie möglich, so viel wie nötig Material – und das alles inspiriert von der Natur.
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Die Founder von Fibionic: (v.l.n.r.) Thomas Rettenwander, Johannes Mandler und Elias Hirschbichler.
Die Founder von Fibionic: (v.l.n.r.) Thomas Rettenwander, Johannes Mandler und Elias Hirschbichler. © privat

Mit diesem Konzept wollen die Founder des 2021 gegründeten Tiroler Startups rund 60 Prozent an Verstärkungsmaterial einsparen. Mit ihrem patentierten Verfahren FFP (Fibionic Fiber Placement) ist das möglich, heißt es. Die Grundidee, Leichtbauteile am Vorbild der Natur zu konstruieren, ist eigentlich nicht neu. Was neu ist, ist eben das spezielle Fertigungsverfahren FFP.

Entstanden ist die ganze Idee während Rettenwanders Dissertation, erzählt das Founder-Team. Thomas Rettenwander befasste sich währenddessen mit der Frage, wie man nach einem Vorbild der Natur die Fasern in Werkstücken möglichst effizient anordnen kann. Die Theorie stand – an der Umsetzung scheiterte es. Denn in Österreich gab es kein Produktionsverfahren, um diesen bionischen Ansatz an die Masse zu bringen.

Von Experimenten zum patentierten Verfahren

In Zusammenarbeit mit dem heutigen Co-Founder Johannes Mandler – der als Entwicklungsingenieur das nötige Know-How mitbrachte – entstanden die ersten experimentellen Anlagen, die die einzelnen Verfahrensschritte abbildeten. Das war die Geburtsstunde ihres – mittlerweile patentierten – Verfahrens FFP. Mittels diesen Verfahrens wird eine zweidimensionale Aluminiumform mit speziellen Kanälen gestaltet, die die Faserverläufe festlegen. Die Fasern selbst werden mittels eines Luftstroms gezielt eingeblasen. In späteren Arbeitsschritten werden sie verfestigt und mit Kunststoff ummantelt. Klingt kompliziert – ist es auch.

„Aber mit diesem Verfahren können wir rund 60 Prozent des Verstärkungsmaterials sparen“, erklärt Johannes Mandler im Gespräch zu brutkasten. „Das ist nicht nur nachhaltiger, sondern auch effizienter“. Effizienter sowohl im Arbeitsprozess, als auch was die Kosten angeht. „Wenn man die Fasern wirklich nur da einsetzt, wo sie gebraucht werden – und sie auch im richtigen Winkel einsetzt – kann extrem viel eingespart werden“, erklärt Mandler weiter.

Relevant für alle Branchen

Das Startup hat bis jetzt ein Produkt aus dem Sportbereich am Markt, das soll jetzt langsam ausgebaut werden. Aber der Prozess bis zum fertigen Produkt ist lang. Denn zuerst muss in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden ein Prototyp entwickelt werden. Erst dann kann das Produkt inhouse produziert werden. Im Grunde sei diese Technik aber für fast alle Branchen relevant: beispielsweise in der Automobil – und Luftfahrtindustrie. Aber auch in Robotics, Wearables, Military und Defense – und sogar für den Medizinbereich. Für den Anfang hat Fibionic sich auf den Sport- und Freizeitmarkt fokussiert – es gebe auch schon enorme Nachfrage von großen Firmen.

Förderungen und Investment

Seit dem Start von Fibionic hat sich einiges getan. „Wir haben schon mehrere Förderungen bekommen und hatten auch bereits einen Pre-Seed-Investor an Bord“, so Elias Hirschbichler. Die Förderungen waren von der aws und der FFG. Investiert hat der Angelinvestor 4values GmbH. Wie viel Kapital sie erhalten haben, wollte man gegenüber brutkasten nicht verraten.

Jetzt ist das Team von Fibionic gerade dabei, eine Seed-Finanzierungsrunde aufzusetzen – es gebe auch schon Gespräche mit Investor:innen. Die Finanzierungsrunde soll mit Ende des Jahres – besser noch im Herbst – abgeschlossen sein. Insgesamt will das Startup jetzt zwei Millionen Euro generieren.

Ein Teil pro Minute

Seit Anfang des Jahres steht die erste vollautomatisierte Anlage im Büro in Götzens, Tirol, erzählt Elias Hirschbichler nicht ohne Stolz. Mit dieser Anlage könne man rund 500.000 Bauteile pro Jahr erzeugen – also ungefähr ein Teil pro Minute, wenn der Prozess optimal ausgereift ist. „Unsere Mission ist es, den Leichtbau sowohl nachhaltig als auch leistbar für die Masse zu machen. Für uns ist die großauflagige Masse relevant – also mehrere tausend Stück zu produzieren. Da ist unsere Technologie am effizientesten“, so die beiden Founder Hirschbichler und Mandler zu brutkasten.

Rund 500.000 Stück pro Jahr können produziert werden. Bei optimaler Auslastung kommt ein Bauteil pro Minute.
Rund 500.000 Stück pro Jahr können produziert werden. Bei optimaler Auslastung kommt ein Bauteil pro Minute. © privat

Ein weiterer großer Pluspunkt, wie die beiden erklären: „Mit unserer Technologie ist es möglich, auch diese Arbeiten in unsere Breiten zurückzubringen. Im Moment wird ein Großteil der Produktion von Bauteilen nämlich in Asien gemacht. Die Produktion ist sehr arbeitsintensiv – im Sinne von manuellen Tätigkeiten – und wird deshalb in Billiglohnländer ausgelagert.“

Für die kommenden Jahre ist jedenfalls Wachstum angesagt. Ab 2027 wolle man in den Solution Sale gehen – und das über verschiedene Branchen hinweg.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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