26.11.2019

Business Beat: Tiroler HR-Startup mit Kunden von XXXLutz bis WWF

Veränderte Arbeitsprozesse sind für die Human Resources-Abteilungen großer Unternehmen eine Herausforderung – auch, weil Zufriedenheit und Selbstentwicklung bei den Mitarbeitern immer wichtiger werden. Das Innsbrucker Startup Business Beat will diese Veränderungen in der Mitarbeiterführung begleiten – mit einer Software, die Mitarbeiter agiler, einfacher und zeitsparender befragt.
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Das Business Beat-Kernteam
(c) Felix Kozubek: Das Business Beat-Gründerteam mit Wieland Alge von MAD Ventures (oben)

Andreas Hermann und Tobias Bayer kam die Idee der modernisierten Mitarbeiterbefragung Anfang 2016. “Einmal im Jahr eine Mitarbeiterbefragung durchführen, wobei den Mitarbeitern ein Stoß Papier vorgesetzt wird, deren Auswertung sehr zeitintensiv ist, fanden wir weder effizient noch zielführend. Insbesondere, wenn die Resultate da sind und das Unternehmen aber nicht auf die Daten reagiert”, so Hermann zum Initialgedanken zum Startup Business Beat.

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Erster Kunde: Möbel-Riese XXXLutz

Seit 2017 bieten die beiden Gründer ihre Software erfolgreich an, Einer der ersten Kunden war XXXLutz. Edmund Hipfl, Leiter der HR-Abteilung von XXXLutz, gibt Einblick: “Beim XXXLutz legen wir viel Wert auf unser Weiterbildungsangebot und wollen natürlich wissen, wie es bei den Mitarbeitern ankommt. Gleichsam wollen wir von ihnen fortlaufend Rückmeldung über unsere Führungskultur einholen. Beides gelingt mit Business Beat ganz hervorragend”. Aktuell hat Business Beat über 2.000 Kunden, darunter befinden sich unter anderem Amnesty International, eRecruiter, Falkensteiner Hotels, die Industriellenvereinigung, Flughafen Berlin Tempelhof, WWF und Tyrolit.

Businessmodel: KMU bis Corporate-Pakete

Ein Lizenzbasiertes Businessmodel in drei Varianten – für kleine, mittlere und große Unternehmen – soll Business Beat in den nächsten Schritten einerseits Marktstreuung, andererseits Leuchtturm-Kunden bringen. Ein Package kommt dabei mit vorgefertigten Fragen, für die eigenen kann aus fünf verschiedenen Frage-Formaten gewählt werden. Über den Intervall zwischen den Befragungen entscheiden die Kunden selbst – ob monatliche Befragungen, um den Status quo im Auge zu behalten, oder immer vor einer größeren internen Entscheidung.

Automatisierte Befragung gegen Mitarbeiter-Fluktuation

Eine Befragung läuft dabei so ab: Der Mitarbeiter erhält eine E-Mail mit einem Link zum virtuellen Fragebogen; die Ergebnisse werden dem Unternehmen dabei in Echtzeit angezeigt. Wenn es um Verbesserungsvorschläge geht, werden die zehn beliebtesten Ideen der Mitarbeiter in einem Ranking angezeigt.

Business Beat will dazu beitragen, die Fluktuation von Personal zu senken. Wenn ein Unternehmen eine gewisse Größe überschritten hat, erfahren Geschäftsführer oft erst mit dem Ausstieg eines Mitarbeiters, was seine/ihre Beweggründe für die Kündigung waren. Mit regelmäßigen Befragungen der Mitarbeiter, können CEOs vieles im Vorhinein erkennen und ansprechen.

Business Beat: “bislang Wachstum von mindestens hundert Prozent pro Jahr”

Die kommenden Jahre stehen für Business Beat im Zeichen der Expansion – sowohl in andere Länder, als auch was die Weiterentwicklung der Anwendung auf weitere HR-relevante Themenfelder anbelangt. “Wir haben bislang Wachstumskurven von mindestens hundert Prozent pro Jahr, das wollen wir entsprechend konsequent weiterverfolgen”, so Hermann. Die Finanzierung des Unternehmens gliedere sich in Eigenkapital von Investoren, konkret der Tiroler MAD Ventures, und Fremdkapital.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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Business Beat: Tiroler HR-Startup mit Kunden von XXXLutz bis WWF

Andreas Hermann und Tobias Bayer kam die Idee der modernisierten Mitarbeiterbefragung Anfang 2016. Seit 2017 bieten die beiden Gründer ihre Software erfolgreich an, Einer der ersten Kunden war XXXLutz. Ein Lizenzbasiertes Businessmodel in drei Varianten – für kleine, mittlere und große Unternehmen – soll Business Beat in den nächsten Schritten einerseits Marktstreuung, andererseits Leuchtturm-Kunden bringen. Business Beat will dazu beitragen, die Fluktuation von Personal zu senken. Mit regelmäßigen Befragungen der Mitarbeiter, können CEOs vieles im Vorhinein erkennen und ansprechen. “Wir haben bislang Wachstumskurven von mindestens hundert Prozent pro Jahr, das wollen wir entsprechend konsequent weiterverfolgen”, so Hermann.

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Andreas Hermann und Tobias Bayer kam die Idee der modernisierten Mitarbeiterbefragung Anfang 2016. Seit 2017 bieten die beiden Gründer ihre Software erfolgreich an, Einer der ersten Kunden war XXXLutz. Ein Lizenzbasiertes Businessmodel in drei Varianten – für kleine, mittlere und große Unternehmen – soll Business Beat in den nächsten Schritten einerseits Marktstreuung, andererseits Leuchtturm-Kunden bringen. Business Beat will dazu beitragen, die Fluktuation von Personal zu senken. Mit regelmäßigen Befragungen der Mitarbeiter, können CEOs vieles im Vorhinein erkennen und ansprechen. “Wir haben bislang Wachstumskurven von mindestens hundert Prozent pro Jahr, das wollen wir entsprechend konsequent weiterverfolgen”, so Hermann.

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Andreas Hermann und Tobias Bayer kam die Idee der modernisierten Mitarbeiterbefragung Anfang 2016. Seit 2017 bieten die beiden Gründer ihre Software erfolgreich an, Einer der ersten Kunden war XXXLutz. Ein Lizenzbasiertes Businessmodel in drei Varianten – für kleine, mittlere und große Unternehmen – soll Business Beat in den nächsten Schritten einerseits Marktstreuung, andererseits Leuchtturm-Kunden bringen. Business Beat will dazu beitragen, die Fluktuation von Personal zu senken. Mit regelmäßigen Befragungen der Mitarbeiter, können CEOs vieles im Vorhinein erkennen und ansprechen. “Wir haben bislang Wachstumskurven von mindestens hundert Prozent pro Jahr, das wollen wir entsprechend konsequent weiterverfolgen”, so Hermann.

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