20.01.2015

Tipps von Business Angel Philipp Kinsky – Ein Couchgespräch

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Philipp Kinsky ist Business Angel und Rechtsanwalt. Er berät Investoren und Startups.

Rechtsanwalt und Business Angel Philipp Kinsky weiß wovon er spricht: Seit bereits zehn Jahren berät er Startups. Über 80 Finanzierungsrunden hat er abgehandelt. Wahrscheinlich sind auf diese Weise 250 Millionen Euro durch seine Hände gegangen. Startup Recht ist sein Fachgebiet. DieWirtschaftsrechtskanzlei Herbst Kinsky, bei der er Partner ist, startete überdies erst leztes Jahr mit HK Incube einen Inkubator und sind seitdem noch näher an Startups dran.

Mit dem Brutkasten spricht er über die häufigsten Fragen, die ihm Gründer stellen, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt, ob man Ideen schützen kann und formuliert seine Wünsche für die Startup-Landschaft Österreichs. Außerdem verrät er, ob er nicht selbst Lust aufs Gründen hat.

Wenn man sich erst einmal dazu entschließt, ein Startup zu gründen, schießen einem hundert Fragen durch den Kopf. Das beginnt bei der Gründung an sich und hört bei Finanzierungsfragen auf. Philipp Kinsky kennt das. Längst bietet er nicht nur reine Rechtsberatung an, sondern ist auch Anlaufstelle für Finanzierungsfragen geworden. Immerhin ist eine der zentralen Fragen, die sich der Gründer stellt, folgende: Wie komme ich zu Geld?

Aber, das ist doch eigentlich nicht die klassische Frage, die man einem Rechtsanwalt stellt? 

Stimmt. Inzwischen steht der Rechtsbedarf gar nicht mehr so stark an erster Stelle, wenn ein junger Gründer zu uns kommt. Die meisten wissen inzwischen, dass wir viele Investoren kennen, bzw. selbst investieren und ein großes Netzwerk haben.

Dann kommen viele mit Fragen zu uns, die weniger rechtlicher als wirtschaftlicher Natur sind, wie: Sind meine Forderungen an den Investor völlig „out of the box“? Wir haben in den letzten Jahren viel Erfahrung gewonnen und können Startups in der Anfangsphase, aber auch im späteren Stadium unterstützen.

Was sind denn die meist gestellten Fragen?

  1. Zugang zu Investoren: Kennst Du wen, der Interesse haben könnte?
  2. Was ist meine Idee wert?
  3. Wie viel Geld brauche ich für die Umsetzung?

Viele Gründer wissen gar nicht, wie viel Geld sie brauchen, weil sie keine Liquiditäts- bzw. Finanzplanung gemacht haben. Ich rate, so viel Geld einzusammeln, dass das Startup zumindest die nächsten 18 Monate nicht auf eine neue Finanzierungsrunde angewiesen ist. Der Funding-Prozess ist langwierig und dann ist da die Gefahr, dass operativ zu wenig weiter geht.

Das Startup sollte zumindest so viel Geld aufnehmen, dass er die ersten 18 Monate über die Runden kommt.

Welche Möglichkeiten hat man denn?

Anfangs ist es bestimmt meist so, dass Gründer primär eigenes Geld in die Hand nehmen. Dann, wenn man schon ein wenig mehr braucht, als man es als Einzelperson zur Verfügung hat, gehen die meisten zu Friends&Family, um sich intern Kredite zu holen. (Ich rede hier auch nicht vom Unternehmer, der schon zwei Exits hinter sich hat) Die Bank gibt dir in der Regel auch keinen Kredit. Die fragt natürlich nach Sicherheiter, die der junge Gründer in der Regel nicht hat.

Bevor ich außerdem dort das Geld aufnehme, kommen Business Angel ins Spiel, die mit mir gemeinsam das Riskio eingehen. Neben ihnen gibt es dann noch die Förderungen, da gibt es in Österreich einige Programme, die bereits im Vorgründungsstadium interessant sind und bei der man 100% seines Unternehmens behält, bevor sie Business Angel adressieren und Anteile abgeben müssen. Das ist schließlich die teuerste Währung die der Gründer hat.

Die teuerste Währung, die ein Gründer hat, sind Anteile.

Übrigens, ich erkenn Startups, die bereit sind, schnell zu wachsen, an ihrer Bereitschaft Anteile abzugeben.

Wieso?

Es geht um einen gewissen Speed. Nur dann, wenn du heute Investoren an Board holst und auch bereit bist Unternehmensanteile abzugeben, schaffst du es auch die benötigte Power aufrecht zu erhalten. Wenn sich Gründer immer nur mit sehr kleinen Beträgen zur nächsten Finanzierungsrunde weiter hanteln, geht oft operativ nichts weiter.

Gibt es Eigenschaften, die alle erfolgreichen Gründer ausmachen?

Ja, ich denke schon. Das ist etwas ganz Persönliches: Die Begeisterungsfähigkeit des Gründers, die Überzeugung von seinem Projekt. Das sehen in einem nicht nur die Berater und Investoren, sondern auch die Lieferanten, die Kunden, etc. Es ist das Leuchten in den Augen des Gründers.

Zweitens, dass er ein guter Verkäufer ist. Natürlich kann auch ein Techniker eine gute Idee haben, der einen sich einen Vertriebsmann dazu holt.

Drittens: Ist er Teamfähig? Gründer, die allein gründen, scheitern oft. Du brauchst immer Feedback. Jeder Tag in einem Startup ist eine neue Challenge. Natürlich kannst du Externe fragen, aber die sind nie so involviert, wie ein Gründerteam – und auch nicht immer verfügbar.

(Zwischenfrage: Wie viele sind ein gutes Team?)

3-4 Leute. Dann ist die Verantwortung ein bisschen auf den Schultern aller verteilt und es trifft einen nicht so sehr, wenn ein Partner wegfällt.

Viertens: Ist er ein offener Mensch? Hat er Ideen?

Wenn es um einen Bereich geht, bei dem es nicht ums Thema Patent anmelden ja/nein geht, sondern um Ideen, die vielleicht nicht schutzwürdig sind und der Gründer kommt mit Geheimhaltungserklärungen daher, dann ist das schon der falsche Ansatz. Heutzutage funktioniert das anders. Co-Working Spaces bauen etwas genau auf diesem „sich untereinander vernetzen“ auf.

Kann man eine Idee schützen?

Eine Idee an sich ist nicht schützbar. Wenn ein anderer sagt, er hatte die gleiche Idee, muss man beweisen, dass man mit gewissen Konzepten oder Papieren schon viel früher da war. Eine Idee kann man nicht in Registern schützen lassen, sondern muss den Nachweis erbringen, dass man sie hatte – anders als bei Patenten oder Marken.

Eine Idee kann man nicht in Registern schützen lassen. Sie ist nicht schützbar.

Eine Erfindung hingegen kann man schützen lassen, wenn sie Patent fähig ist. Und dann gibt es noch das Urheberrecht. Etwa den Schutz auf Software. Aber jeder könnte weltweit etwas Ähnliches machen, ohne, dass er dieses verletzt, weil er es originär erarbeitet hat.

Ab wann ist ein Startup ein Startup?

Rein rechtlich dann, wenn sich mehrere Personen zusammen fügen und interne Regelungen vereinbaren, wie sie mit ihrer Geschäftsidee umgehen. Es gibt Gesellschaften, die entstehen, ohne dass sie im bürgerlichen Gesetzbuch eingetragen werden. Interessensgemeinschaften.

Zum Beispiel: Wir arbeiten gemeinsam an der Entwicklung einer App. Du entwickelst sie und ich bin für das Marketing verantwortlich. Damit bildet man bereits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der klar ist, dass das, was entsteht, uns beiden zu gleichen Teilen gehört.

Eine Firma allerding, die nach außen hin auftritt, entsteht erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Es gibt allerdings auch viele Einzelunternehmer – da muss man nicht zwangsweise im Firmenbuch eingetragen sein. Erst nach einer gewisser Umsatzschwelle.

In der Theorie könnte ich heute etwas Programmieren und ins Internet hineinstellen. Auf der Website des Booking Systems, oder was auch immer, ich erstellen möchte, steht dann im Impressum: Inhaber ist Philipp Kinsky, EU Einzelunternehmer – damit bin ich auch ein Startup. Immerhin: Dann bin ich nach außen hin aufgetreten und visible geworden. Damit wird mein Startup auch in der Community als solches gesehen.

Mit Startups werden heutzutage Unternehmensgründungen in gewissen Branchen bezeichnet. Wenn wir heute von Startups reden, reden wir von Hightech-Bereich, Internet/Mobile Bereich, von Greentec, Medtech oder Biotech. Wenn ich heute eine Fleischerei grüne, würde man mich als Jungunternehmer und nicht als Startup Gründer bezeichnen.

Wieso eigentlich?

Die Bezeichnung Startup als solches kommt da nach dem angloamerikanischen Bereich und wird überwiegend für schnell wachsende Branchen verwendet. Den Einzelhandelsunternehmer, der ein Modegeschäft aufmacht und der grundsätzlich jemand mit ähnlichen Problemen ist (er muss gründen, braucht eine Gewerbeberechtigung, muss Mitarbeiter anstellen, Kunden akquirieren), bezeichnet man im Sprachgebrauch üblicherweise nicht als Startup.

Als Investor und Berater muss man den ganzen Dschungel, den es mittlerweile gibt – und es werden noch viel mehr Ideen kommen, die auch einfach Copy/Paste sind – scannen und die außergewöhnlichen Technologien finden. Wo sind die neuen Produkte, die den Markt verändern werden und das Leben vereinfachen?

Gibst du Empfehlungen ab? Investiert man aufgrund deines Tipps?

Die meisten Deals funktionieren genau so. Es ist eine Art Vertrauenssache, ob du über genügend Fachkenntnisse verfügst. Darum ist es auch wichtig, als Meinungsmacher, selbst mitzuziehen und mit eigenem Geld zu investieren. Die Business Angel Szene erweitert sich momentan, da kann es schon vorkommen, dass der ein oder andere mitzieht, weil er meiner Entscheidung vertraut und weiß, dass ich mich auskenne, weil ich eben schon seit zehn Jahren im Business bin.

Was sollten Startups bei der Suche nach Business Angels beachten?

Die Startups selbst tun sich leichter, wenn sie einen Business Angel, der für das Startup hinaus geht und wirbt. Dadurch wirbt man gemeinsam, um neue Investoren, was einen ganz anderen Vertrauensbereich schafft und es authentischer wirkt. Wenn ein Business Angel für ein Startup wirbt, vertraue ich dem eher.

Thema Knowledge – Startups profitieren bekanntlicher Maße von der Erfahrung – und der Business Angel?

Startup kann für Business Angel lehrreich sein. Es gibt welche, die gehen nur in Bereiche, in denen sie sich auskennen, weil sie wissen, wie der Markt (auch in Hinblick auf Internationalisierung) funktioniert.

Natürlich muss man sich die Frage stellen, was einen interessiert. Es kann schon sein, dass man auch mit einem Leadinvestor mitgeht, obwohl man nicht die spezifischen Branchenkenntnisse mitbringt. So schaffen es Business Angel in neue Branchen hinein zu schnuppern – und lernt mit. Es funktioniert also auch umgekehrt mit dem Austausch. Nicht nur das klassische vom Business Angel zum Startup.

Der Business Angel kann auch von einem Startup lernen. Das funktioniert auch umgekehrt. 

Muss der Lead Investor eigentlich der sein, der am meisten investiert?

Nicht zwangsweise, aber es ist meistens so. Der Lead Investor macht meist die Abwicklung des Deals und verhandelt die Terms. Im Regelfall ist das der, der das meiste Geld hinein gibt und seine Wünsche demensprechend verhandelt haben möchte. Der Lead Investor ist daher meist derjenige, der nicht weniger, aber notwendiger Weise nicht mehr reinsteckt. Bei der ersten Runde. Beim Folgeinvestment ist das was anderes. Da hat man dann zum Beispiel einen Hansi (Anm. Johann „Hansi“ Hansmann) der die Koordination übernimmt, das Bindeglied zwischen Gesellschaft und Investoren darstellt und indirekt auch das Sprachrohr der Investoren wird. Der „matcht“ die Wünsche des Unternehmens mit denen der neuen Investoren.

In wie vielen Startups bist Du selbst investiert?
Momentan in 4. Bei ein paar bin ich mit einem sehr geringen Prozentsatz drin.

Ich denke, dass Startups das zu schätzen wissen: Da gibt es jemanden, der gibt mir immer einen objektiven Rat gibt und kein Eigeninteresse hat. Der Berater würde manchmal etwas anderes empfehlen als der Business Angel. Das muss man dann auch im konkreten Fall auch so kommunizieren, dass man jetzt als Berater/Business Angel auftritt.

Startup als Anlage – eine Möglichkeit?

Ich glaube, jeder der in ein Startup investiert, muss damit rechnen, dass das Geld weg ist. Es kann ein sinnvollvoller Weg sein in Hinblick auf Diversifizierung: Da investiere ich etwas in Immobilien, mit diesem Betrag geh ich auf den Aktienmarkt, bzw. substituiere ich dann in Statups. Bei Aktien kann ich nicht beeinflussen, ob der Kurs runtergeht oder nicht, beim Startup bin ich vielleicht näher dran und hab ein besseres Gefühl. Für den klassischen Business Angel ist diese Geld, das er investiert, dann aber doch „Spielgeld“. Wenn nichts aus dem Startup wird, hat er auch damit gerechnet und freut sich aber, wenn es zu einem Exit kommt. Das unterscheidet den Busines Angel vom Super Angel, der Startups vielleicht tatsächlich als Anlage sieht und das richtige Näschen dafür hat.

Wann ist ein Startup erfolgreich?

Der klassische Gründer hat nicht den Traum viel Geld zu machen, sondern etwas aufzubauen. Etwas Großes zu machen, etwas Außergewöhnliches zu machen. Das Geld ist dann ein angenehmer Nebeneffekt, der Antrieb des Gründers ist es sicher nicht.

Finanzierungsrunden mit hohen Bewertungen sind im Übrigen keine Exits. Natürlich ist es ein Erfolg, Geld aufzustellen, erfolgreich ist ein Startup aber eigentlich erst dann, wenn es entweder Cashflow positiv ist, oder einen Exit hat.

Erfolgreich ist ein Startup nicht, nur weil es vier Finanzierungsrunden hinter sich hat. 

Da muss ich manchmal schmunzeln, wenn ein Unternehmen als „erfolgreich“ bezeichnet wird, nur weil es vier oder fünf Finanzierungsrunden hinter sich hat. Was auch super ist! Damit zeigt es auch, dass es am richtigen Weg ist – aber noch nicht am Ziel.

Ein Wunsch für Startups?

Wenn es leichter gemacht werden würde zu gründen. Wenn etwa die Notariatsaktpflicht einer GmbH abgeschafft werden würde. Viele Gründer wollen nicht dafür Geld ausgeben. Man könnte über eine neue Rechtsform für Startups nachdenken: eine Klein AG, die jene Vorteile einer AG und einer GmbH miteinander verknüpft. Dann wäre die Anteilsübertragung einfacher, auch in Hinblick auf Mitarbeiterbeteiligungen. Wir bräuchten eine Rechtsform, die den Standort Österreich attraktiver macht.

Außerdem: Es gibt es ein schwarzes Loch im Bereich zwischen Business Angel und VC, also zwischen zwei und zehn Millionen Euro. Wenn man ermöglichen würde über Freibeträge etwa, dass mehrere Personen in der Breite investieren könnten mit Freibeträgen, könnte man das stopfen.

Ist selber gründen eine Option?

Ja, irgendwann vielleicht. Derzeit geht es aber auch einfach zeitmäßig nicht. Ich kokettiere schon damit, eine Idee selbst umzusetzen. Wir haben allerdings eine Kanzlei mit über 30 Angestellten, da habe ich momentan genug Verantwortung und muss schauen, dass ich mir nicht noch mehr aufhalse.

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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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