20.01.2015

Tipps von Business Angel Philipp Kinsky – Ein Couchgespräch

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Philipp Kinsky ist Business Angel und Rechtsanwalt. Er berät Investoren und Startups.

Rechtsanwalt und Business Angel Philipp Kinsky weiß wovon er spricht: Seit bereits zehn Jahren berät er Startups. Über 80 Finanzierungsrunden hat er abgehandelt. Wahrscheinlich sind auf diese Weise 250 Millionen Euro durch seine Hände gegangen. Startup Recht ist sein Fachgebiet. DieWirtschaftsrechtskanzlei Herbst Kinsky, bei der er Partner ist, startete überdies erst leztes Jahr mit HK Incube einen Inkubator und sind seitdem noch näher an Startups dran.

Mit dem Brutkasten spricht er über die häufigsten Fragen, die ihm Gründer stellen, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt, ob man Ideen schützen kann und formuliert seine Wünsche für die Startup-Landschaft Österreichs. Außerdem verrät er, ob er nicht selbst Lust aufs Gründen hat.

Wenn man sich erst einmal dazu entschließt, ein Startup zu gründen, schießen einem hundert Fragen durch den Kopf. Das beginnt bei der Gründung an sich und hört bei Finanzierungsfragen auf. Philipp Kinsky kennt das. Längst bietet er nicht nur reine Rechtsberatung an, sondern ist auch Anlaufstelle für Finanzierungsfragen geworden. Immerhin ist eine der zentralen Fragen, die sich der Gründer stellt, folgende: Wie komme ich zu Geld?

Aber, das ist doch eigentlich nicht die klassische Frage, die man einem Rechtsanwalt stellt? 

Stimmt. Inzwischen steht der Rechtsbedarf gar nicht mehr so stark an erster Stelle, wenn ein junger Gründer zu uns kommt. Die meisten wissen inzwischen, dass wir viele Investoren kennen, bzw. selbst investieren und ein großes Netzwerk haben.

Dann kommen viele mit Fragen zu uns, die weniger rechtlicher als wirtschaftlicher Natur sind, wie: Sind meine Forderungen an den Investor völlig „out of the box“? Wir haben in den letzten Jahren viel Erfahrung gewonnen und können Startups in der Anfangsphase, aber auch im späteren Stadium unterstützen.

Was sind denn die meist gestellten Fragen?

  1. Zugang zu Investoren: Kennst Du wen, der Interesse haben könnte?
  2. Was ist meine Idee wert?
  3. Wie viel Geld brauche ich für die Umsetzung?

Viele Gründer wissen gar nicht, wie viel Geld sie brauchen, weil sie keine Liquiditäts- bzw. Finanzplanung gemacht haben. Ich rate, so viel Geld einzusammeln, dass das Startup zumindest die nächsten 18 Monate nicht auf eine neue Finanzierungsrunde angewiesen ist. Der Funding-Prozess ist langwierig und dann ist da die Gefahr, dass operativ zu wenig weiter geht.

Das Startup sollte zumindest so viel Geld aufnehmen, dass er die ersten 18 Monate über die Runden kommt.

Welche Möglichkeiten hat man denn?

Anfangs ist es bestimmt meist so, dass Gründer primär eigenes Geld in die Hand nehmen. Dann, wenn man schon ein wenig mehr braucht, als man es als Einzelperson zur Verfügung hat, gehen die meisten zu Friends&Family, um sich intern Kredite zu holen. (Ich rede hier auch nicht vom Unternehmer, der schon zwei Exits hinter sich hat) Die Bank gibt dir in der Regel auch keinen Kredit. Die fragt natürlich nach Sicherheiter, die der junge Gründer in der Regel nicht hat.

Bevor ich außerdem dort das Geld aufnehme, kommen Business Angel ins Spiel, die mit mir gemeinsam das Riskio eingehen. Neben ihnen gibt es dann noch die Förderungen, da gibt es in Österreich einige Programme, die bereits im Vorgründungsstadium interessant sind und bei der man 100% seines Unternehmens behält, bevor sie Business Angel adressieren und Anteile abgeben müssen. Das ist schließlich die teuerste Währung die der Gründer hat.

Die teuerste Währung, die ein Gründer hat, sind Anteile.

Übrigens, ich erkenn Startups, die bereit sind, schnell zu wachsen, an ihrer Bereitschaft Anteile abzugeben.

Wieso?

Es geht um einen gewissen Speed. Nur dann, wenn du heute Investoren an Board holst und auch bereit bist Unternehmensanteile abzugeben, schaffst du es auch die benötigte Power aufrecht zu erhalten. Wenn sich Gründer immer nur mit sehr kleinen Beträgen zur nächsten Finanzierungsrunde weiter hanteln, geht oft operativ nichts weiter.

Gibt es Eigenschaften, die alle erfolgreichen Gründer ausmachen?

Ja, ich denke schon. Das ist etwas ganz Persönliches: Die Begeisterungsfähigkeit des Gründers, die Überzeugung von seinem Projekt. Das sehen in einem nicht nur die Berater und Investoren, sondern auch die Lieferanten, die Kunden, etc. Es ist das Leuchten in den Augen des Gründers.

Zweitens, dass er ein guter Verkäufer ist. Natürlich kann auch ein Techniker eine gute Idee haben, der einen sich einen Vertriebsmann dazu holt.

Drittens: Ist er Teamfähig? Gründer, die allein gründen, scheitern oft. Du brauchst immer Feedback. Jeder Tag in einem Startup ist eine neue Challenge. Natürlich kannst du Externe fragen, aber die sind nie so involviert, wie ein Gründerteam – und auch nicht immer verfügbar.

(Zwischenfrage: Wie viele sind ein gutes Team?)

3-4 Leute. Dann ist die Verantwortung ein bisschen auf den Schultern aller verteilt und es trifft einen nicht so sehr, wenn ein Partner wegfällt.

Viertens: Ist er ein offener Mensch? Hat er Ideen?

Wenn es um einen Bereich geht, bei dem es nicht ums Thema Patent anmelden ja/nein geht, sondern um Ideen, die vielleicht nicht schutzwürdig sind und der Gründer kommt mit Geheimhaltungserklärungen daher, dann ist das schon der falsche Ansatz. Heutzutage funktioniert das anders. Co-Working Spaces bauen etwas genau auf diesem „sich untereinander vernetzen“ auf.

Kann man eine Idee schützen?

Eine Idee an sich ist nicht schützbar. Wenn ein anderer sagt, er hatte die gleiche Idee, muss man beweisen, dass man mit gewissen Konzepten oder Papieren schon viel früher da war. Eine Idee kann man nicht in Registern schützen lassen, sondern muss den Nachweis erbringen, dass man sie hatte – anders als bei Patenten oder Marken.

Eine Idee kann man nicht in Registern schützen lassen. Sie ist nicht schützbar.

Eine Erfindung hingegen kann man schützen lassen, wenn sie Patent fähig ist. Und dann gibt es noch das Urheberrecht. Etwa den Schutz auf Software. Aber jeder könnte weltweit etwas Ähnliches machen, ohne, dass er dieses verletzt, weil er es originär erarbeitet hat.

Ab wann ist ein Startup ein Startup?

Rein rechtlich dann, wenn sich mehrere Personen zusammen fügen und interne Regelungen vereinbaren, wie sie mit ihrer Geschäftsidee umgehen. Es gibt Gesellschaften, die entstehen, ohne dass sie im bürgerlichen Gesetzbuch eingetragen werden. Interessensgemeinschaften.

Zum Beispiel: Wir arbeiten gemeinsam an der Entwicklung einer App. Du entwickelst sie und ich bin für das Marketing verantwortlich. Damit bildet man bereits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der klar ist, dass das, was entsteht, uns beiden zu gleichen Teilen gehört.

Eine Firma allerding, die nach außen hin auftritt, entsteht erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Es gibt allerdings auch viele Einzelunternehmer – da muss man nicht zwangsweise im Firmenbuch eingetragen sein. Erst nach einer gewisser Umsatzschwelle.

In der Theorie könnte ich heute etwas Programmieren und ins Internet hineinstellen. Auf der Website des Booking Systems, oder was auch immer, ich erstellen möchte, steht dann im Impressum: Inhaber ist Philipp Kinsky, EU Einzelunternehmer – damit bin ich auch ein Startup. Immerhin: Dann bin ich nach außen hin aufgetreten und visible geworden. Damit wird mein Startup auch in der Community als solches gesehen.

Mit Startups werden heutzutage Unternehmensgründungen in gewissen Branchen bezeichnet. Wenn wir heute von Startups reden, reden wir von Hightech-Bereich, Internet/Mobile Bereich, von Greentec, Medtech oder Biotech. Wenn ich heute eine Fleischerei grüne, würde man mich als Jungunternehmer und nicht als Startup Gründer bezeichnen.

Wieso eigentlich?

Die Bezeichnung Startup als solches kommt da nach dem angloamerikanischen Bereich und wird überwiegend für schnell wachsende Branchen verwendet. Den Einzelhandelsunternehmer, der ein Modegeschäft aufmacht und der grundsätzlich jemand mit ähnlichen Problemen ist (er muss gründen, braucht eine Gewerbeberechtigung, muss Mitarbeiter anstellen, Kunden akquirieren), bezeichnet man im Sprachgebrauch üblicherweise nicht als Startup.

Als Investor und Berater muss man den ganzen Dschungel, den es mittlerweile gibt – und es werden noch viel mehr Ideen kommen, die auch einfach Copy/Paste sind – scannen und die außergewöhnlichen Technologien finden. Wo sind die neuen Produkte, die den Markt verändern werden und das Leben vereinfachen?

Gibst du Empfehlungen ab? Investiert man aufgrund deines Tipps?

Die meisten Deals funktionieren genau so. Es ist eine Art Vertrauenssache, ob du über genügend Fachkenntnisse verfügst. Darum ist es auch wichtig, als Meinungsmacher, selbst mitzuziehen und mit eigenem Geld zu investieren. Die Business Angel Szene erweitert sich momentan, da kann es schon vorkommen, dass der ein oder andere mitzieht, weil er meiner Entscheidung vertraut und weiß, dass ich mich auskenne, weil ich eben schon seit zehn Jahren im Business bin.

Was sollten Startups bei der Suche nach Business Angels beachten?

Die Startups selbst tun sich leichter, wenn sie einen Business Angel, der für das Startup hinaus geht und wirbt. Dadurch wirbt man gemeinsam, um neue Investoren, was einen ganz anderen Vertrauensbereich schafft und es authentischer wirkt. Wenn ein Business Angel für ein Startup wirbt, vertraue ich dem eher.

Thema Knowledge – Startups profitieren bekanntlicher Maße von der Erfahrung – und der Business Angel?

Startup kann für Business Angel lehrreich sein. Es gibt welche, die gehen nur in Bereiche, in denen sie sich auskennen, weil sie wissen, wie der Markt (auch in Hinblick auf Internationalisierung) funktioniert.

Natürlich muss man sich die Frage stellen, was einen interessiert. Es kann schon sein, dass man auch mit einem Leadinvestor mitgeht, obwohl man nicht die spezifischen Branchenkenntnisse mitbringt. So schaffen es Business Angel in neue Branchen hinein zu schnuppern – und lernt mit. Es funktioniert also auch umgekehrt mit dem Austausch. Nicht nur das klassische vom Business Angel zum Startup.

Der Business Angel kann auch von einem Startup lernen. Das funktioniert auch umgekehrt. 

Muss der Lead Investor eigentlich der sein, der am meisten investiert?

Nicht zwangsweise, aber es ist meistens so. Der Lead Investor macht meist die Abwicklung des Deals und verhandelt die Terms. Im Regelfall ist das der, der das meiste Geld hinein gibt und seine Wünsche demensprechend verhandelt haben möchte. Der Lead Investor ist daher meist derjenige, der nicht weniger, aber notwendiger Weise nicht mehr reinsteckt. Bei der ersten Runde. Beim Folgeinvestment ist das was anderes. Da hat man dann zum Beispiel einen Hansi (Anm. Johann „Hansi“ Hansmann) der die Koordination übernimmt, das Bindeglied zwischen Gesellschaft und Investoren darstellt und indirekt auch das Sprachrohr der Investoren wird. Der „matcht“ die Wünsche des Unternehmens mit denen der neuen Investoren.

In wie vielen Startups bist Du selbst investiert?
Momentan in 4. Bei ein paar bin ich mit einem sehr geringen Prozentsatz drin.

Ich denke, dass Startups das zu schätzen wissen: Da gibt es jemanden, der gibt mir immer einen objektiven Rat gibt und kein Eigeninteresse hat. Der Berater würde manchmal etwas anderes empfehlen als der Business Angel. Das muss man dann auch im konkreten Fall auch so kommunizieren, dass man jetzt als Berater/Business Angel auftritt.

Startup als Anlage – eine Möglichkeit?

Ich glaube, jeder der in ein Startup investiert, muss damit rechnen, dass das Geld weg ist. Es kann ein sinnvollvoller Weg sein in Hinblick auf Diversifizierung: Da investiere ich etwas in Immobilien, mit diesem Betrag geh ich auf den Aktienmarkt, bzw. substituiere ich dann in Statups. Bei Aktien kann ich nicht beeinflussen, ob der Kurs runtergeht oder nicht, beim Startup bin ich vielleicht näher dran und hab ein besseres Gefühl. Für den klassischen Business Angel ist diese Geld, das er investiert, dann aber doch „Spielgeld“. Wenn nichts aus dem Startup wird, hat er auch damit gerechnet und freut sich aber, wenn es zu einem Exit kommt. Das unterscheidet den Busines Angel vom Super Angel, der Startups vielleicht tatsächlich als Anlage sieht und das richtige Näschen dafür hat.

Wann ist ein Startup erfolgreich?

Der klassische Gründer hat nicht den Traum viel Geld zu machen, sondern etwas aufzubauen. Etwas Großes zu machen, etwas Außergewöhnliches zu machen. Das Geld ist dann ein angenehmer Nebeneffekt, der Antrieb des Gründers ist es sicher nicht.

Finanzierungsrunden mit hohen Bewertungen sind im Übrigen keine Exits. Natürlich ist es ein Erfolg, Geld aufzustellen, erfolgreich ist ein Startup aber eigentlich erst dann, wenn es entweder Cashflow positiv ist, oder einen Exit hat.

Erfolgreich ist ein Startup nicht, nur weil es vier Finanzierungsrunden hinter sich hat. 

Da muss ich manchmal schmunzeln, wenn ein Unternehmen als „erfolgreich“ bezeichnet wird, nur weil es vier oder fünf Finanzierungsrunden hinter sich hat. Was auch super ist! Damit zeigt es auch, dass es am richtigen Weg ist – aber noch nicht am Ziel.

Ein Wunsch für Startups?

Wenn es leichter gemacht werden würde zu gründen. Wenn etwa die Notariatsaktpflicht einer GmbH abgeschafft werden würde. Viele Gründer wollen nicht dafür Geld ausgeben. Man könnte über eine neue Rechtsform für Startups nachdenken: eine Klein AG, die jene Vorteile einer AG und einer GmbH miteinander verknüpft. Dann wäre die Anteilsübertragung einfacher, auch in Hinblick auf Mitarbeiterbeteiligungen. Wir bräuchten eine Rechtsform, die den Standort Österreich attraktiver macht.

Außerdem: Es gibt es ein schwarzes Loch im Bereich zwischen Business Angel und VC, also zwischen zwei und zehn Millionen Euro. Wenn man ermöglichen würde über Freibeträge etwa, dass mehrere Personen in der Breite investieren könnten mit Freibeträgen, könnte man das stopfen.

Ist selber gründen eine Option?

Ja, irgendwann vielleicht. Derzeit geht es aber auch einfach zeitmäßig nicht. Ich kokettiere schon damit, eine Idee selbst umzusetzen. Wir haben allerdings eine Kanzlei mit über 30 Angestellten, da habe ich momentan genug Verantwortung und muss schauen, dass ich mir nicht noch mehr aufhalse.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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