18.04.2019

Nomen est Omen: Wie man sein Startup richtig benennt

Den richtigen Namen für sein Startup zu finden, erweist sich oftmals als ein schwieriger Prozess. Er sollte "catchy" sein, leicht von der Zunge gehen und im Idealfall auch das ausdrücken, für was die Firma steht. Wir haben für euch die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die Gründer bei der Namensgebung ihres Startups beachten sollen.
/artikel/tipps-startup-name-waehlen
Startup
(c) fotolia / elnur

Jeff Bezos wollte sein Startup ursprünglich Cadabra nennen. Laut Gerüchten änderte er den Namen, da er sich einbildete, dass seine eigenen Anwälte das Unternehmen immer wieder mit „cadavar“ titulierten – so entstand der Name des Weltkonzerns Amazon.

+++ 4 Tipps, die helfen beim Gründen vom Denken ins Tun zu kommen +++

Andere Unternehmen hatten weniger Glück und ein recht schlechtes Händchen bei der Namensfindung. Das Startup Fashism wurde 2009 gegründet und sogar vom Schauspieler Ashton Kutcher unterstützt. Wie der Name mehr oder weiger andeutet, ging es um Mode. Jugendliche sollten gegenseitig ihre Modegewohnheiten per App bewerten und sich so vor „Fashion Fails“ schützen. Auch wenn es nicht primär am Namensspiel mit dem Begriff „Faschismus“ lag, schloss das Social-Media-Startup 2013 seine Pforten. Nach anfänglichem Push mit Investitionen von VCs blieben Erfolg und Zusatzkapital aus.

Das US-amerikanische Social-News-Startup Thoof ist weiteres Beispiel für einen unglücklich gewählten Namen, der hinsichtlich seiner Phonetik wie Hundegebell klingt. Das Startup hatte zudem darunter zu kämpfen, dass sich niemand etwas unter dem Namen vorstellen konnte.

Kurzer Name für’s Startup

Wer nicht zur „Riege seltsamer Startup-Namen“ zählen möchte, der sollte auf dem Weg zur Namensfindung also einige Punkte beachten:

Den Namen kurz halten, gilt als einer der wichtigsten Tipps. Mit der Kürze sorgen Gründer beim Zielpublikum für leichte Artikulation und dafür, dass Kunden sich den Namen auch merken. Laut einer Studie einer britischen Versicherungsgesellschaft hat der durchschnittliche Firmenname in ihrer Region 22 Buchstaben, der kürzeste sieben und der längste rund 60. Allgemein gilt: Den Namen einer Firma zu googeln, sollte nicht wie der erste Satz eines Buches klingen.

Zukünftige Business-Modelle im Blick haben

Neben dem Umstand, dass der Name leicht zu buchstabieren sein sollte, darf sich der Gründer bei der Auswahl des Namens allerdings nicht allzu sehr beschränken. Er sollte eine zu spezifische Namensgebung vermeiden, um sich Optionen für das Erschließen künftiger Geschäftsfelder offen zu halten. Eine Modegeschäft mit dem Zusatz „für Herren“ beraubt sich beispielsweise der Möglichkeit auch Damen- oder Kindermode anzubieten.

Wer jetzt aber denkt, man müsse sich bei der Namenswahl an starre Prozesse halten, der irrt. Die Namen „Facebook“ und „Instagram“ sind Beispiele dafür, dass zwei Worte locker miteinander verknüpft werden können. Wortspielereien mit Vor- oder Nachsilben sind ebenso beliebt, wie das Austauschen einzelner Buchstaben mit gleicher Phonetik.

Online-Verfügbarkeit und Phonetik

Auch die Online-Verfügbarkeit sollte vor dem finalen Entschluss wohl überlegt sein, sodass es zu keiner Verwirrung bei der Google-Suche kommt. Weiters sollte die Aussprache des Namens berücksichtigt werden. Sieht der Name am Papier gut aus, lässt sich aber schwierig aussprechen oder zieht einen seltsamen Klang nach sich, sollten Gründer weiter an der Namensgebung tüfteln. Zudem muss der Name mit dem Firmen-Logo eine Einheit bilden.

Mit Namensgenerator zum Wunschnamen

Es bedarf also einiges an einfallsreicher Denkarbeit, bevor man sich schließlich auf einen Firmennamen einigt, der womöglich und idealerweise für immer bleibt. Mittlerweile gibt es auch Tools, die Gründern zur Verfügung stehen, um sich bei der Namensgebung Inspirationen zu holen. Zu ihnen zählen die Namens-Generatoren, wie Namelix und Business Name Generator.

Die beiden Plattformen verfügen über „Suchfelder“ in denen Nutzer Begriffe eingeben können, die eventuell zum eigenen Startup passen könnten. In weiterer Folge werden Keywords angezeigt, die für den Zielmarkt wichtig sind, negative Keywords, die ausgeschlossen werden sollen oder Keywords, die beispielsweise zum Herstellungsort des Produkts passen. Sobald der Name des eigenen Unternehmens steht, wird der Name am Ende überprüft, ob er nicht bereits als Firmennamen existiert oder ähnlichen Variationen verwendet wird. Eine der allerletzten Schritte zur Firmen-Taufe sollte das Registrieren beim Patentamt sein.


⇒ Namelix

⇒ Businessnamegenerator

⇒ Weitere Namens-Generatoren

Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Nomen est Omen: Wie man sein Startup richtig benennt

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nomen est Omen: Wie man sein Startup richtig benennt

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nomen est Omen: Wie man sein Startup richtig benennt

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nomen est Omen: Wie man sein Startup richtig benennt

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nomen est Omen: Wie man sein Startup richtig benennt

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nomen est Omen: Wie man sein Startup richtig benennt

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nomen est Omen: Wie man sein Startup richtig benennt

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nomen est Omen: Wie man sein Startup richtig benennt

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nomen est Omen: Wie man sein Startup richtig benennt