06.09.2019

Drei Tipps für die nächste Gehaltsverhandlung

Experte Conrad Pramböck verrät, welches Gehalt Berufseinsteiger erwarten können, was die Besonderheiten in Startups sind und wie Mitarbeiter sich gut auf die Gehaltsverhandlung vorbereiten.
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Conrad Pramböck - Gehaltserhöhung trotz Corona?
Experte Conrad Pramböck gibt Tipps für die Gehaltsverhandlung. (c) Conrad Pramböck

Seit 1. März 2011 muss bei Stelleninseraten angegeben werden, wie hoch das jeweilige Mindestgehalt ist. Grundsätzlich eine willkommene Verbesserung für Arbeitsuchende, die damit eine grundlegende Orientierung erhalten. Wenngleich es an dieser gesetzlichen Verpflichtung auch Kritik gibt.

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So meint Conrad Pramböck, der sich seit vielen Jahren mit Gehaltsfragen beschäftigt und in diesem Bereich als Berater tätig ist: „Das ist nicht mehr als eine bürokratische Übung.“ Kollektivverträge seien grundsätzlich einsehbar, und darüber hinaus informieren die Arbeiterkammer und die Gewerkschaften gerne zu dem Thema.

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Pramböcks Kritik zielt aber vor allem darauf ab, dass die Angabe der Mindestgehälter Jobsuchende verunsichere. So erhalte er viele Anfragen von Menschen, die sich zum Beispiel mit 42.000 Euro brutto im Jahr gut bezahlt fühlen. Wenn ein ähnlicher Job nun mit 25.000 Euro brutto dotiert ist, werfe das Fragen auf: Bin ich überbezahlt? Darf ich „meine“ 42.000 Euro – oder noch mehr – fordern, wenn ich mich beruflich verändern will? Oder schließe ich mich damit gleich selbst aus?

Masterabschluss: Berufseinstieg mit 35.000 Euro im Jahr

Grundsätzlich empfiehlt Pramböck, schon auf die eigene Berufserfahrung zu vertrauen und zu versuchen, seinen Standard zu halten. Neben „Dr. Google“ helfe der Gehaltsrechner des Frauenministeriums. Insbesondere Berufseinsteigern rät er, sich auch im Freundes- und Bekanntenkreis umzuhören. Und nennt für Akademiker mit Masterabschluss 35.000 Euro, für niedriger Qualifizierte 25.000 bis 30.000 Euro als übliches Jahresbruttogehalt zum Einstieg. Wobei das reine Durchschnittswerte sind, denn „die Pharmabranche zahlt natürlich ganz andere Gehälter als der Tourismussektor“.

Gehälter in Startups sind niedriger als der Durchschnitt

Bei Startups, insbesondere ohne Millioneninvestments, liegen die Gehälter tendenziell unter dem Branchendurchschnitt. Dafür gebe es einen gewissen „Lifestyle“, den gerade junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schätzen, so Pramböck. Wer nicht in erster Linie fürs Geld arbeiten müsse, sondern insbesondere auf reichhaltige Erfahrung in kurzer Zeit aus ist, für den wird ein Kompromiss möglich sein. Das Umdenken komme meist um das 30. Lebensjahr herum – wenn die Familienplanung ansteht.

Für die Gehaltsverhandlung gibt Pramböck drei Tipps:

  1. Exzellente Vorbereitung: Neben der Recherche marktüblicher Gehälter gilt es sich zu überlegen, was man als „faires Gehalt“ betrachtet. Diese Zahl markiert den grünen Bereich der persönlichen, nach oben offenen Gehaltsskala. Genauso gilt es eine Zahl zu definieren, bei deren Unterschreitung man die Verhandlungen abbricht. Und dann gibt es noch eine gelbe Zone – ebenfalls „messerscharf definiert“ –, über die man zu reden bereit ist. Liegt das angebotene Gehalt in dem Bereich, könnten zum Beispiel nicht-monetäre Benefits den Ausschlag geben.
  2. Zielführende Kommunikation: Wichtig sei, die Sachebene und die Beziehungsebene zu trennen. Männer tun sich dabei leichter, so Pramböck. Er empfiehlt: „Bleiben sie stets freundlich im Ton, aber hart in der Sache.“ So sehr man auch Sympathien für das Gegenüber empfinde: Wenn das angebotene Gehalt im roten Bereich liegt, wird man unzufrieden sein. Keine gute Voraussetzung für einen Job.
  3. „Best Alternative to a Negotiated Agreement“ (BATNA): Hierbei geht es darum, Optionen gegeneinander auszuspielen. So stelle man etwa die Forderung auf: „Ich möchte ein um 10 Prozent höheres Gehalt.“ Heißt es darauf: „Sorry, das ist nicht drin“, dann hilft ein Alternativangebot. Wenn ein Konkurrenzunternehmen diese zehn Prozent mehr bietet und man das auch belegen kann – am besten mit einem schriftlichen Angebot –, lässt sich das Gegenüber eventuell umstimmen.

BUCHTIPP: Conrad Pramböcks Ratgeber „Die Kunst der Gehaltsverhandlung“ ist im Frühjahr 2019 erschienen.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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