23.07.2019

Wiener Startup GreenUp startet Buchungsplattform für Tiny-House-Urlaube

Das Wiener Startup GreenUp hat sich auf die Produktion und den Verkauf von Tiny Houses spezialisiert. Nun erweitert das Startup sein Geschäftsmodell und hat eine Buchungsplattform für Tiny-House-Kurzurlaube gestartet. Wir haben mit dem Co-Founder Christoph Höggemann über sein Geschäftsmodell gesprochen und wie er sich gegenüber Plattformen, wie Airbnb & Co, durchsetzen will.
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Tiny House
(c) sofree

Erst letztes Jahr hat das Wiener Startup GreenUp ihren ersten Tiny House Prototyp namens NimmE im Wiener Gartensalon „Salon Jardin“ vorgestellt. (der brutkasten berichtete). Mittlerweile hat GreenUp acht dieser Häuser verkauft, wobei sich diese preislich zwischen 32.000 und 50.000 Euro bewegen. Das Team rund um den operativen Geschäftsführer und Co-Founder Christoph Höggemann setzt bei der Produktion bewusst auf Nachhaltigkeit. So kommt beispielsweise nur zertifiziertes Holz zum Einsatz.

+++ Drei Wiener Startups mit Ideen zu neuen Wohnformen +++

Die Fläche der Häuser variieren je nach Preis zwischen zehn bis 50 Quadratmetern. Dabei können Interessenten zwischen Vollmöblierung, einem Autarkie-Paket inklusive Öko-Toilette und Wasserspeicher, bis hin zu einer Fußbodenheizung und Sanitärinstallationen wählen.

Wie GreenUp nun bekannt geben hat, erweitert das Startup sein Geschäftsmodell und hat dafür eine eigene Buchungsplattform für Tiny-House-Kurzurlaube ins Leben gerufen. Bei der Plattform mit namens SoFree handelt es sich bislang um einen Prototypen. Ab September wird das Startup eine erste Unterkunft auf dem Naturresort Isbary Bioland anbieten. Wie Höggemann erläutert, liegt der Standort rund eineinhalb Stunden von Wien entfernt, in der Nähe der niederösterreichischen Ortschaft Schwarzenbach an der Pielach. Eine weitere Besonderheit mit der SoFree punkten möchte: Die exakten Koordinaten werden erst kurz vor der Anreise bekannt gegeben.

 

Regelbetrieb ab April 2020

Nach einer ersten Pilotphase, die im September beginnt, soll der Regelbetrieb ab April 2020 starten. Je nach Nachfrage könnten bis zu fünf weitere Häuser folgen, so Höggemann. In den kommenden Monaten soll die Plattform erweitert und auch Drittanbieter mit ins Boot geholt werden. Dazu zählen sowohl Produzenten, als auch Eigentümer von Tiny Houses, die ihre Unterkunft zwischenzeitlich vermieten wollen.

Digital Detox

Um sich gegenüber anderen Plattformen, wie Airbnb, abheben zu können, möchte SoFree mit seinem Angebot eine eigne Nische schaffen, indem bewusst auf Locations in abgelegenen Gebieten gesetzt wird. „Es geht uns darum, dass Häuser angeboten werden, die ein Alleinstellungsmerkmal haben und ein wenig abseits der Zivilisation liegen“, so Höggemann. Dem fügt er hinzu, dass SoFree neben einem nachhaltigen Ökotourismus, bewusst auf Digital Detox setze. „Uns ist es wichtig, dass wir neben Entschleunigung auch das Bewusstsein dafür schaffen, dass man für einen Urlaub nicht um die ganze Welt fliegen muss.“

Rabattcode

Das Startup wirtschaftet laut Höggemann aufgrund der Produktion und dem Verkauf der NimmE Tiny Houses mit einem positiven Cashflow. Für das weitere Wachstum und die Expansion in den DACH-Raum ist GreenUp derzeit auf der Suche nach Investoren.

Eine Nacht in einem Tiny House kostet rund 150 Euro. Für Interessierte gibt es bei der Anmeldung zum Newsletter von SoFree momentan einen zehn Prozent Rabattcode.

=> zur Buchungsplattform


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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