12.04.2023

Tinus One: Deutsches Startup entwickelt Klangpolster gegen Tinnitus

Mit einem Klangpolster will das Startup Tinus One eine effektive Behandlungsmethode gegen den Tinnitus entwickelt haben. Die Idee dafür entstand an der Uni.
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Tinus One entwickelt ein Smart Kissen.
Tinus One entwickelt ein Smart Kissen. (C) Tinus One

Rund 100.000 Bürger:innen in Österreich leiden unter einem Tinnitus – ein dröhnendes Pfeifen im Ohr. Der quälende Ton ist dabei den ganzen Tag über im Kopf präsent – eine Behandlung ist nur schwer möglich. Das deutsche Startup Tinus One will Abhilfe leisten.

Im Uni-Kurs gepitcht

Die Gründer:innen Jaqueline Schaupp (27) und Simon Greschl (27) lernten sich 2019 im Kurs „Think.Make.Start.“ an der TU München kennen. Dabei mussten sie binnen zehn Tagen ein Problem erörtern und eine Lösung präsentieren. Ein Jahr später, 2020, arbeiten Schaupp und Greschl nun mit acht Mitarbeiter:innen an ihrem Produkt im eigenen Unternehmen.

Der Polster von Tinus One. (C) Tinus One

Besonders das Einschlafen sei für Tinnitus-Betroffene ein Problem, merken die Founder an. Viele lenken sich akustisch mit TV, Radio, Hörbüchern oder Podcasts ab, doch die Geräuschkulisse stört in der Regel den Schlafpartner oder die -partnerin. Tinus One will das ändern. Schaupp und Greschl wollen ein smartes Klangkissen zur Behandlung einsetzen. Das Besondere: Die flächenverteilte Schallübertragung findet über einen Flüssigkörper statt, der sich im Kissen befindet.

Tinus One plant auch eine App

So kann jeder gewünschte Sound über die vorhandene Bluetooth-Verbindung abgespielt werden, dieser ist dabei aber nur bei Kontakt mit dem Kissen hörbar. Neben der Soundübertragung gibt es weitere Funktionalitäten: Unter anderem schaltet das Kissen sich in der Tiefschlafphase durch ein sanftes Ausblenden der Klänge aus, sodass ein Aufwachen durch den abrupten Stopp von Klängen verhindert wird. Sobald sich der Kopf vom Kissen hebt, pausieren die Inhalte. Ist der Kontakt zum Kissen wiederhergestellt, starten die Inhalte automatisch.

Update vom 14. April 2023: wie nun bekannt wurde, dürfte das Startup aber mittlerweile pleite sein. Die Homepage des Unternehmens ist demnach bereits offline. Laut Business-Insider hat Tinus beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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