07.02.2024

TimeTac: Grazer SaaS-Unternehmen mit 10 Mio. Euro Umsatz bekommt neuen strategischen Partner

Das Grazer SaaS-Unternehmen TimeTac begrüßt Maguar Capital Partners als strategischen Partner. Zudem kommt es zu einem Führungswechsel.
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Das TimeTac-Führungstrio (v.l.n.r.): Michael Hermann, Tanja Pichlbauer und Bernd Pichlbauer (c) Anja Koppitsch Photography

Das Grazer SaaS-Unternehmen TimeTac geht eine strategische Partnerschaft mit dem Münchner Private Equity Fund Maguar Capital Partners ein. Die Partnerschaft soll Ende Jänner 2024 ausgerollt worden sein. Teile davon verstehen sich als “Reinvestment von bestehenden Anteilseignern”, heißt es in einer Aussendung. Über die Bewertung gibt es keine Angaben. Nach Angaben von Maguar Capital soll es sich um eine Mehrheitsübernahme handeln, wobei „die Gründer stark involviert“ seien.

Founder geben Führung intern ab

Das bisherige Führungsteam Bernd und Tanja Pichlbauer sowie Michael Hermann bleibt dem Startup zwar erhalten, aber nicht in der Führungsebene. Hermann wird seine Position als COO abgeben und “sich ab Mitte des Jahres auf Projekte abseits von TimeTac konzentrieren”, heißt es. Indes sollen Bernd und Tanja Pichlbauer ihre operativen Tätigkeiten bis Jahresende abgeben und sich gänzlich der strategischen Ausrichtung des Unternehmens widmen.

Das Trio soll “weiterhin maßgeblich am Unternehmen beteiligt” bleiben. Die Führungsnachfolge wird der momentane Head of Growth, Christoph Lückl, als CEO übernehmen. Als CTO tritt Michael Mauthner, der aktuell als Head of Software Development tätig ist, in das Management.

TimeTac zählt 150.000 Nutzende in 30 Ländern

TimeTac wurde von Michael Hermann, Bernd Pichlbauer und Thomas Puchleitner im Jahr 2009 gegründet. Puchleitner stieg bereits in der Anfangsphase wieder aus und verkaufte seine Anteile. Tanja Pichlbauer kam vor rund drei Jahren als Gesellschafterin dazu. Das Grazer SaaS-Unternehmen bietet eine Softwarelösung zur digitalen Zeiterfassung im HR-Tech-Bereich. Ziel der SaaS-Lösung sei es indes, Transparenz in Teams zu verbessern und Effizienz in Unternehmen zu erhöhen.

Bootstrapped und zehn Millionen Euro Jahresumsatz

Derzeit zählt TimeTac 70 Mitarbeitende und über 3.800 Kund:innen in über 30 Ländern. Über 150.000 Arbeitnehmende sollen die Software täglich benutzen. 2023 erreichte TimeTac – bislang noch bootstrapped – erstmals einen Jahresumsatz von zehn Millionen Euro. Unter TimeTac-Kunden befinden sich unter anderem Runtastic, durchblicker.at oder Tractive.

Strategische Partnerschaft mit Münchner Maguar Capital

Die strategische Partnerschaft mit Maguar Capital Partners sieht sich als Reinvestment von bestehenden Anteilseignern. Dies sei bereits zweite Investment von Maguar Fund II. “Die Partnerschaft mit Maguar Capital ist für uns ein strategischer Schritt nach vorne und wird unseren Wachstumskurs dank der Expertise von Maguar im Bereich HR-Software beschleunigen”, sagt Bernd Pichlbauer, Gründer von TimeTac.

Maguar Capital hat seinen Hauptsitz in München und wurde 2019 von Matthias Ick, Gunther Thies und Arno Poschik gegründet. Der Venture Capital Fund fokussiert sich auf Investitionen in mittelständische B2B-Softwareunternehmen in der DACH-Region. Wie im Private Equity Bereich üblich, strebt Maguar Capital an, über Management-Buyouts die Mehrheit an B2B-Software-Firmen zu erlangen, heißt es auf der Website.

Investment geht in Markterschließung und Personal

Mit Hilfe der Investition und des Netzwerks von Maguar Capital soll TimeTac seine Marktposition im DACH-Raum weiter ausbauen und in neue Märkte eintreten. Zudem soll das Investment zu einer Personalerweiterung führen: Bis Ende des Jahres sollen 90 Mitarbeitende am Grazer Standort des SaaS-Unternehmens beschäftigt sein.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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