01.04.2022

Time100-Liste: Too Good To Go zählt zu den 100 einflussreichsten Unternehmen 2022

Im August 2019 startete das dänische Unternehmen in Österreich erstmalig mit seiner App gegen die Lebensmittelverschwendung und verzeichnete seither ein rasantes Wachstum. Nun gab's eine Auszeichnung: Die Liste der Time100 "Most Influential Companies" hebt die 100 Firmen hervor, die weltweit einen außergewöhnlichen Einfluss haben.
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Mette Lykke ist CEO von Too Good To Go
Mette Lykke, CEO Too Good To Go | © Too Good To Go

Too Good To Go wurde für ihre Arbeit zur Lösung des globalen Problems Lebensmittelverschwendung mit einem Platz auf der Time100-Liste der einflussreichsten Unternehmen des Jahres ausgezeichnet. Aktuell ist die dänische App in 17 Ländern aktiv und seit August 2019 in Österreich vertreten. Für die Erstellung der Time100-Liste nominierten Branchenexpert:innen auf der ganzen Welt Unternehmen aus verschiedenen Bereichen – von Gesundheit und Unterhaltung bis hin zu Transport und Technologie. Anschließend wurden sie von der Time-Redaktion nach Schlüsselfaktoren wie Relevanz, Einfluss, Innovation, Führung und Erfolg bewertet.

Bereits eine Million Nutzer:innen in Österreich

Die Nominierung erhält Too Good To Go für seinen direkten Impact auf Lebensmittelverschwendung durch die App, die Konsument:innen mit Betrieben mit überschüssigem Essen verbindet. Auch in Österreich arbeitet das 40-köpfige Team landesweit mit Betrieben wie Spar, Figlmüller, Der Bäcker Ruetz oder Aida zusammen und zählt über eine Million registrierte Nutzer:innen (brutkasten berichtete). Darüber hinaus führt das Unternehmen Projekte in Kooperation mit Entscheidungsträger:innen, damit Lebensmittel nicht im Müll landen, wie etwa der Zusatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum „Oft Länger Gut“ auf Lebensmittelverpackungen.

„Wie Unternehmen ihren Einfluss nutzen?“

„Seit unserer Gründung hat sich die Diskussion von der Frage, wie wir Sinn und Gewinn in Einklang bringen, zu der Frage hin entwickelt, wie Unternehmen ihren Einfluss nutzen können, um sinnvolle Veränderungen zu bewirken“, hebt Mette Lykke, CEO von Too Good To Go hervor. „Diese Anerkennung ist nicht nur unserem gesamten Team zu verdanken, sondern auch unseren Partnern und Nutzerinnen und Nutzern. Wir sind privilegiert, mit mehr als 100.000 engagierten Partnern und Millionen von Userinnen und Usern weltweit zusammenzuarbeiten, um jeden Tag Lebensmittel zu retten.“

Die Liste der einflussreichsten Unternehmen von Time ist eine Erweiterung der jährlichen Liste der einflussreichsten Menschen der Welt – die vollständige Liste kann hier eingesehen werden.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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