01.08.2023

Tilebox: Österreichischer Gründer sichert sich 1,7 Mio. Dollar Investment für US-SpaceTech

Das SpaceTech-Startup Tilebox mit Sitz in den USA rund um den österreichischen Co-Founder Stefan Amberger hilft Weltraumunternehmen dabei, ihre Weltraumdaten effizient zu verwalten. In einer Pre-Seed-Runde konnte sich Tilebox nun ein Investment in Höhe von 1,7 Millionen US-Dollar sichern.
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(c) Tilebox

Tilebox ist noch ein recht junges SpaceTech-Startup, das 2022 vom Österreicher Stefan Amberger gemeinsam mit seiner spanischen Co-Founderin Laura Costa gegründet wurde. Das Unternehmen hat formell seinen Sitz in den USA, agiert aber größtenteils remote. Amberger war zuvor unter anderem als Software Engineer bei Spire Global Luxembourg tätig, das ein Tochterunternehmen der US-Technologiefirma Spire Global rund um den Österreicher Peter Platzer ist.

Costa hat hingegen unter anderem in Österreich studiert und ihren Abschlussarbeit zu Erdbeobachtung an der Boku in Wien verfasst. Sowohl Costa als auch Amberger waren vor der Gründung des SpaceTechs bei Cloudflight angestellt, ein Full-Service-Anbieter im Bereich der industriellen digitalen Transformation.

Die Technologie von Tilebox

Die von Amberger und Costa entwickelte Weltraumdatenplattform hilft laut Tilebox, Unternehmen ihre Weltraumdaten besser zu verwalten und zu nutzen. Dazu zählen sowohl Daten von der Erde (Downstream-Sektor) als auch Daten von Satelliten in der Umlaufbahn (Upstream-Sektor). Das Startup bezeichnet seine Plattform selbst übrigens als „Midstream-Plattform für die Raumfahrindustrie“.

„Wir bieten zuverlässige und kosteneffiziente Software-Tools für Raumfahrtunternehmen, um ihre Datenpipelines zu implementieren, die Effizienz zu steigern, die Entwicklungsgeschwindigkeit hoch und die Wartungskosten niedrig zu halten“, so Amberger über die Lösung.

1,7 Millionen US-Dollar in Pre-Seed-Runde

Für das weitere Wachstum und die Entwicklung der Plattform konnte Tilebox nun seine erste Finanzierungsrunde abschließen. Konkret hat das Unternehmen in einer Pre-Seed-Finanzierungsrunde 1,7 Millionen US-Dollar aufgestellt. Angeführt wurde die Runde von Tech-Investoren wie Cocoa Ventures, Possible Ventures, Remote First Capital sowie „Space Angels“ wie Findus Ventures oder Luis Sanz, CEO von Carto.

„Die Tatsache, dass Tilebox bereits in diesem frühen Stadium Kunden gewinnen konnte, ist ein Beweis für den dringenden Bedarf an umfassenden Lösungen für die Verwaltung von Weltraumdaten“, so Carmen Alfonso, Partner bei Cocoa Venture.

Erste Mission bereits absolviert

Zum Einsatz kam die Technologie beispielsweise bereits beim österreichischen Minisatellit „Adler-2“, der im April mit Falcon-9-Rakete von SpaceX ins All befördert wurde. Auf der Website des Startups wird zudem auch Spire Global als Partner des Startups angeführt.

Mit Hilfe des frischen Kapitals soll das Team nun ausgebaut werden. Zudem möchte das Unternehmen auch ein Headquarter in Europa gründen, wie Costa gegenüber brutkasten bestätigt. Die Entscheidung soll allerdings erst in den „nächsten Monaten“ getroffen werden.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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