17.07.2017

Tieto und Jarvish entwickeln Plattform für Motorradfahrer

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Auf den Helm gebracht: Tieto und Jarvish entwickeln Plattform für Motorradfahrer

Motorradfahrer waren in Punkto Sicherheit stets sich selbst und ihrem Fahrkönnen überlassen. Entsprechend schwierig war es bislang für Versicherer, Produkte dem individuellen Fahrverhalten des Versicherungsnehmers anzupassen. Ein intelligenter Motorradhelm, der mit seinem Träger, dem Fahrzeug und der Umgebung kommuniziert, soll zukünftig alle Berechnungsmodelle auf den Kopf stellen – und Motorradfahren deutlich sicherer machen.

Wien, am 17. Juli 2017 – Gegenständen und Produkten eine Art künstliche Intelligenz zu geben und sie miteinander zu vernetzen, ist in Zeiten der Digitalisierung und des Internet of Things (IoT) zu etwas Alltäglichem geworden. Die Verknüpfung, Aufbereitung und Analyse der daraus gewonnenen Daten steckt allerdings in vielen Bereichen noch in den Kinderschuhen. Was hier tatsächlich möglich ist, zeigen der IT Consulter Tieto und das taiwanesische Unternehmen Jarvish, das sich auf die Entwicklung und Fertigung smarter Sicherheitshelme spezialisiert hat.

 Der „Connected Biker“

Ausgestattet mit High-Tech Sensoren sind die Motorradhelme von Jarvish weit mehr als nur ein Aufprallschutz. Über den Helm werden laufend Daten erfasst, über Algorithmen aufbereitet und mit dem Smartphone des Fahrers synchronisiert. Der Träger wird zum so genannten Connected Biker, der unter anderem über Sprachbefehle mit seinem Helm kommuniziert. Dieser warnt ihn wiederum vor möglichen Gefahren im Verkehr und soll zukünftig über Augmented Reality im Visier sogar die Rolle eines intelligenten, auf die Bedürfnisse des Fahrers und die jeweilige Umgebung abgestimmten Lotsen übernehmen.

Die durch den smarten Helm gewonnenen und in Echtzeit verwerteten Daten sind dabei nicht nur für den Fahrer eine Unterstützung – ihre Interpretation revolutioniert die Art und Weise, wie Versicherungsprodukte zukünftig aussehen könnten: „Beim Motorradfahren handelt es sich sowohl bei Versicherern als auch bei Versicherungsnehmern um ein sensibles Thema. Bei den Fahrern wurde stets von einer fiktiven Grundrisikobereitschaft ausgegangen – gemeinsam mit Faktoren wie Alter und Motorleistung wurden Versicherungssummen und Prämien berechnet, die immer nur Näherungswerte waren“, so Jürgen Weiss Digital Consultant und Vordenker bei Tieto. „Durch den intelligenten Motorradhelm gehören ungenaue Berechnungsmodelle der Vergangenheit an. Davon profitieren Fahrer und Versicherer.“ Interessant sind für Versicherungsunternehmen dabei nicht die einzelnen Datensätze, sondern das durch sie gewonnene Fahrerprofil. Dieses ergibt sich durch die intelligente Verknüpfung der laufend ermittelten Fahrzeugdaten wie etwa Beschleunigung, Geschwindigkeit und Bremsverhalten, Informationen über den Fahrer sowie über die Umgebung und auch das tagesaktuelle Wetter. Ändert sich das Fahrerprofil, so sollen Versicherungsnehmer zukünftig auch von Prämiensenkungen profitieren, sollten sie beispielsweise eine sicherere Fahrweise wählen.

Intelligente Datenaufbereitung für mehr Sicherheit

Im deutschsprachigen Raum zeigen bereits namhafte Versicherer Interesse, die Daten intelligenter Motorradhelme und auch Bekleidung für ihre Berechnungsmodelle zu verwenden. Die Vernetzung und Kommunikation unter Fahrzeugen, Verkehrsteilnehmern und ihrer Umgebung wird dabei auch von den Motorrad-Herstellern unterstützt: Bis 2020 haben sich alle ACEM-Mitglieder, darunter namhafte Hersteller wie KTM, BMW, Honda und Piaggio, dazu verpflichtet, mindestens ein ITS-fähiges, also in Verkehrssystemen kooperatives, Modell in ihrer Flotte zu haben. „Viele Unternehmen sehen bereits das Potential, das eine voranschreitende Digitalisierung und Vernetzung mit sich bringt. So wird das Internet of Things zukünftig auch die Art und Weise bestimmen, wie wir uns fortbewegen werden. Wir von Tieto unterstützen Firmen dabei, ihre Produkte auf Entwicklungen wie diese auszurichten und ihr volles Potential an Einsatzmöglichkeiten auszuschöpfen“, so Jürgen Weiss. Und da dieses in Sachen Connected Biker so groß ist, ist Jürgen Weiss noch auf der Suche nach Partnern in den Bereichen Auto, Motor und Telematik-Systeme. Diese sind herzlich eingeladen, der Tieto-Jarvish Plattform beizutreten. Denn Ziel soll es sein, das Konzept der smarten und sicheren Mobilität in Zusammenarbeit mit Start-ups und Unternehmen stetig weiterzuentwickeln.

Presseinformation

Über Tieto:

Tieto ist der größte nordeuropäische IT-Dienstleister und bietet sämtliche Life-Cycle Services für den privaten und öffentlichen Bereich an, aber auch Produktentwicklung in der Kommunikation und bei Embedded Technologies. Durch Industrie Know-how, Technologie-Vision und innovativem Denken unterstützt Tieto seine Kunden proaktiv bei der Realisierung neuer Möglichkeiten in der Business Transformation. Mit einer starken skandinavischen Basis kombiniert Tieto globale Ressourcen mit lokaler Präsenz. Mit Hauptsitz in Helsinki, Finnland, und mit rund 13.000 ExpertInnen firmiert Tieto in über 20

Disclaimer: Bei diesem Artikel handelt es sich um eine nicht bearbeitete Presseaussendung. Die Brutkasten-Redaktion übernimmt keine inhaltliche Verantwortung für den Text des Absenders.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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