21.05.2021

Warum Tier in den nächsten Tagen seine gesamte E-Scooter-Flotte in Wien erneuert

In den nächsten Tagen wird Tier nach und nach seine gesamte E-Scooter Flotte in Wien erneuern. Die neue Generation an E-Scootern – auch Modell V genannt – ist ab sofort mit einem integrierten Blinker-System ausgestattet.
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Tier
Das neue Modell V | (c) Tier

Freunde des E-Scooters kennen das Problem. Ähnlich wie Radfahrer müssen sie – sofern sie sich an die StVO halten – jede Richtungsänderung klar erkennbar anzeigen. Da E-Scooter in der Regel über keine Blinker verfügen, erfolgt dies in den meisten Fällen per Handzeichen. Dabei handelt es sich aufgrund des instabilen Fahrverhaltens der E-Scooter um kein leichtes Unterfangen. Den Fahrern wird nicht nur eine Menge Geschicklichkeit und Balancegefühl, sondern auch eine Spur Risikobereitschaft abverlangt.

ÖAMTC fordert Blinker

Erst am Dienstag bekräftigte daher der ÖAMTC in einer Presseaussendung seine Forderung, dass E-Scooter bereits ab Werk mit entsprechenden Blinkersystemen ausgestattet werden, um die Sturzgefahr zu minimieren. Die Forderung des Clubs blieb nicht ungehört: Wie das Berliner Mobility Startup Tier am Freitagnachmittag gegenüber dem brutkasten bestätigte, möchte das Unternehmen der Forderung des ÖAMTC nun proaktiv mit der Einführung einer neuen Generation an E-Scootern mit integrierten Blinkern zuvorkommen. Dazu heißt es: „In den nächsten Tagen wird nach und nach die gesamte Flotte in Wien erneuert und das alte E-Scooter-Modell ersetzt.“ Wann andere Städte in Österreich folgen werden, ist bis lang noch nicht bekannt.

Modell V verfügt über zahlreiche Neuerung

Zum Einsatz soll das sogenannte Modell V kommen, das über zahlreiche Neuerungen verfügt. Neben Blinklichtern an der Lenkstange und am hinteren Kotflügel verfügt die neue Generation über zwei Trommelbremsen, die für noch kürzere Bremswege sorgen sollen. Zudem ist im Modell V ein breites Trittbrett ein großes Vorderrad und eine Doppelfederung verbaut.

„Wir freuen uns sehr, dass unsere Nutzerinnen und Nutzer in Wien sicher und komfortabel mit dem neuen E Scooter-Modell in die kommende Saison starten werden. Sicherheit, Langlebigkeit und Benutzerfreundlichkeit stehen auch bei diesem Fahrzeug wieder im Vordergrund“, so Maximilian Nageler, Geschäftsführer für Tier in Österreich.

Tier Energy Network kommt nach Wien

Zudem plant das Berliner Mobility-Startup sein Tier Energy Network weiter auszubauen. Dabei handelt es sich um ein Netzwerk an Ladestationen in ganz Europa, über das künftig Elektrofahrzeuge aufgeladen werden sollen. Dafür arbeitet das Startup mit lokalen Unternehmen, wie Cafés oder Geschäften, zusammen, in denen die entladenen Fahrzeugakkus einfach getauscht werden können – der brutkasten berichtete.

Die Ladeinfrastruktur soll laut dem Unternehmenssprecher im Juli und August auch in Wien folgen. Als erste Städte haben Berlin und Münster in Deutschland ein innerstädtisches Netzwerk von Ladestationen erhalten, die mittlerweile von lokalen Partnergeschäften betrieben werden. Nutzer können dort ab sofort eigenständig Batterien an den Ladestationen austauschen und erhalten im Gegenzug Freiminuten.

Langfristige Vision des Unternehmens ist es, die gleiche austauschbare Batterie für jegliche Fahrzeuge der eigenen Flotte einzuführen, sodass diese in Zukunft alle über das gleiche Ladenetzwerk betrieben werden können.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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