25.10.2021

Tier Mobility erhält 200 Millionen Dollar Investment – Bewertung bei 2 Milliarden Dollar

Das Berliner Mobility-Startup Tier erhält in einer Series-D-Runde ein 200 Millionen US-Dollar Investment. Neben den Bestandsinvestoren, wie SoftBank Vision Fund 2, Mubadala Capital oder Speedinvest, beteiligen sich auch zwei neue Investoren.
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Tier
(c) Tier Mobility

Die letzte Series-C-Runde für das Berliner Mobility Startup Tier ging im November 2020 über die Bühne. Damals sammelte das Unternehmen 250 Millionen Dollar für das weitere Wachstum ein. Rund ein Jahr später verschafft sich Tier nun erneut finanziellen Rückenwind. Wie das Unternehmen am Montag bekannt gab, wurden nun in einer Series-D-Runde 200 Millionen Dollar an frischen Kapital aufgenommen.

Die Finanzierungsrunde wird von den bisherigen Investoren SoftBank Vision Fund 2 und Mubadala Capital angeführt. Zudem beteiligen sich auch die Bestandsinvestoren RTP Global, Novator, White Star Capital, Northzone, und Speedinvest. Mit M&G Investments, ein Green-Impact-Fund, und der global agierenden Investmentgesellschaft Mountain Partners kommen auch zwei neue Partner an Bord.

Zwei Milliarden Dollar Bewertung

Mit der jüngsten Finanzierungsrunde beläuft sich gesamte Finanzierungssumme des Unicorns auf mittlerweile 660 Millionen Dollar. Tier bezeichnet sich selbst als das am „besten finanzierte Micro-Mobility-Startup“ in Europa und baut durch die jüngste Series-D-Runde seine Vormachtstellung gegenüber den US-Rivalen Bird und Lime weiter aus. Die Bewertung liegt laut Angaben des Unternehmens bei rund zwei Milliarden US-Dollar.

„Die Finanzierungsrunde gibt uns die nötige Kraft, um unsere mulitmodale Marktpräsenz weltweit auszubauen und strategische Investitionen und Übernahmen zu tätigen. Zudem wird dadurch unser Investitionsbedarf für neue Fahrzeuge gedeckt“, so Alex Gayer, Chief Financial Officer bei Tier.

(c) Tier Mobility

Tier bereibt 135.000 E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds

Seit der Markteinführung im Jahr 2018 hat Tier 135.000 E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds auf die Straßen gebracht. Aktuell ist das Unternehmen laut eigenen Angaben in 150 Städten in 16 Ländern aktiv. Neben dem europäischen Markt baut das Unternehmen unter anderem seine Präsenz im Nahen Osten aus. So ist der Service mittlerweile in Bahrain aktiv. Neben den Headquarter in Berlin verfügt das Unternehmen auch über einen eigenen Hub in Dubai.

Laut Lawrence Leuschner, CEO and Co-Founder von Tier, hat das Unternehmen mit seiner Flotte bis lang mehr als 80 Millionen Fahrten abgeschlossen. Zur Flotte gehören neben den E-Scooters mittlerweile auch E-Mopeds und E-Bikes.

Zudem plant das Berliner Mobility-Startup sein Tier Energy Network weiter auszubauen. Dabei handelt es sich um ein Netzwerk an Ladestationen in ganz Europa, über das künftig Elektrofahrzeuge aufgeladen werden sollen. Dafür arbeitet das Startup mit lokalen Unternehmen, wie Cafés oder Geschäften, zusammen, in denen die entladenen Fahrzeugakkus getauscht werden können.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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