21.10.2022

Thinkubator: Neuer Kreislaufwirtschaft Inkubator bietet kostenlos Unterstützung in der Vorgründungsphase

Der Thinkubator aus Wien versteht sich als Circular Economy Think Tank, der zweimal jährlich ein Bildungs- und Innovationsprogramm anbietet. Die Teilnahme am Inkubator ist kostenlos und richtet sich an Personen in der Vorgründungsphase.
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(c) Thinkobator

Die österreichische Gründerlandschaft ist mit dem Thinkubator um einen neuen Inkubator reicher. Konkret wird zweimal jährlich ein Bildungs- und Innovationsprogramm abwickelt, um neue Lösungskonzepte im Bereich der Kreislaufwirtschaft zu entwickeln. In dem vier-monatigen Programm lernen die Teilnehmer:innen Grundlagen der Kreislaufwirtschaft und erarbeiten mittels Design Thinking Methode innovative Lösungskonzepte für sogenannte Circularity – Challenges.

Die Teilnahme am Thinkubator

Wie Co-Gründer des Thinkubator Felix Ambros erläutert, richtet sich das Programm an Personen, die sich noch in der Vorgründungsphase befinden und erste Ideen weiterentwickeln wollen. Die Teilnahme am Thinkubator ist kostenlos, allerdings müssen Interessierte laut Ambros auch das nötige “Commitment” mitbringen.

Bei der Auswahl der Teilnehmer:innen wird zudem auf fachliche Diversität gesetzt. Teilnehmer:innen können beispielsweise Wissen aus den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Bioresourcenmanagement, nachhaltige Energiesysteme, Wirtschaftsingenieurwesen und Umweltrecht sowie technische Chemie mitbringen.

(c) Thinkubator

Unterstützt wird der Inkubator durch externe Expert:innen, die ihr Wissen im Bereich der Kreislaufwirtscahft weitergeben. Zudem möchte der Inkubator den sogenannten “Knowledge-Action-Gap” schließen. Dieser beschreibt die Diskrepanz zwischen Forschungs-Erkenntnissen und der Umsetzung. Dazu heißt es auf der Website: “Im Bereich der Klima- und Umweltforschung ist diese Knowledge-Action-Gap besonders groß. Wir wollen einen Beitrag zur Schließung dieser Lücke liefern.”

Programm geht in die dritte Runde

Vergangenes Wochenende startete übrigens zum dritten Mal das auf Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Bildungs- und Innovationsprogramm des Thinkubator. In den kommenden Monaten arbeiten 15 Fellows an klima- und ressourcenrelevanten Problemstellungen mit dem Ziel, zukunftsfähige, skalierbare Lösungen zu entwickeln.

Zur Abwicklung des aktuellen Programms stehen dem Thinkubator Expert:innen aus Verwaltung und Wirtschaft zur Seite. Ambros erklärt: “Wir sind stolz, den DoTank Circular City der Stadt Wien auch heuer wieder als strategischen Partner für die Abwicklung des Fellow Programms an unserer Seite zu wissen. Abgesehen davon, haben wir mit Greiner einen Staffel-Sponsor, der uns in unserem Ziel – zirkuläre Innovation in Österreich voranzutreiben – tatkräftig unterstützt.” Greiner unterstützt den Thinkubator als Sponsor sowohl mit einer Circularity Challenge, als auch mit dem finalen Staffel Award.

Und in den beiden Durchgängen zuvor wurden bereits erste Lösungen erarbeitet. Unter anderem beschäftigt sich das Projekt “Scherbenlos” mit dem Aufbau eines Pfandsystems für Weinflaschen in Österreich, wie Ambros abschließend erläutert.


Videotipp: Das sind die aktuellen Trends für Kreislaufwirtschaft

Welche Chancen bestehen für Startups im Bereich der Kreislaufwirtschaft und welche großen Trends gibt es aktuell? Antworten darauf liefert uns Harald Friedl. Er ist ein global führender Experte in diesem Bereich und berät international Regierungen, Städte und Unternehmen in der Umsetzung zur Kreislaufwirtschaft.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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