01.07.2022

thinkers.ai: Die Findmaschine mit europäischer Suchmaschinentechnologie

Als die einzige technologisch unabhängige Suchmaschine in Europa möchte das Startup thinkers.ai das Finden von Informationen im B2B-Bereich erleichtern. Zudem gewann die Plattform im Juni den Europa-Staatspreis in der Kategorie “Innovation und Digitalisierung” und teilte dem brutkasten exklusiv die Unterzeichnung ihrer Finanzierungsrunde mit.
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thinkers.ai Gründer:innen mit Europaministerin Edtstadler
Das Startup thinkers.ai gewann im Juni den Europa-Staatspreis in der Kategorie "Innovation und Digitalisierung". (c) Bundeskanzleramt

Nicht viel suchen, sondern viel finden – genau dieses Ziel verfolgt das Wiener Startup thinkers.ai mit seiner Suchmaschinentechnologie. Mittels künstlicher Intelligenz, Machine Learning und Text-Mining soll das nun möglich sein – und das, als einzig technologisch unabhängige Suchmaschine in Europa. 

Die Idee dahinter ist simpel, das Verfahren jedoch umso komplizierter. Die KI-basierte Plattform soll es Nutzer:innen ermöglichen, individuell relevante Informationen aus dem Internet zu filtern. Dabei möchten sich die beiden Mitgründer –  Isabell Claus und Wolfgang Ecker-Lala – von Google und Microsoft distanzieren, da die beiden Suchmaschinen auf Keyword-Search basieren. “Wir fokussieren mit thinkers.ai den B2B-Markt und dort ist eine Keyword-Suche zu ungenau und intransparent. Deshalb dient unsere Plattform als eine Findmaschine statt Suchmaschine”, erklärt die Mitgründerin.  

thinkers.ai unabhängig mit Rechenzentren in Europa

Im Zentrum steht dabei die thematische Suchoption, welche die Suche nach Regionen, Datum und Quellen filtern kann. Erst nachdem diese Merkmale definiert wurden, können die Suchergebnisse mittels einer Keyword-Suche optimiert werden. Wie Google und Microsoft, verfügt auch thinkers.ai über eine eigene Datenbank, die Informationen von Websites speichert. Dadurch ist das Startup digital Autonom und nicht auf die Daten der US-Riesen angewiesen. Durch das Herunterladen und Analysieren der gespeicherten Daten und Texte ermöglicht thinkers.ai eine zielgenaue Suche. 

“Google und Co speichern alle Informationen, die auf jeder einzelnen Webseite zu finden sind. Fast alle Anbieter:innen basieren ihre Suchmaschinen auf die Web-Daten dieser zwei Player. Doch die Gefahr besteht darin, dass man von ihnen abhängig ist und bei einer Sperre nicht mehr als Suchmaschine weiterarbeiten kann”, so Claus. Deshalb sei es für das Duo wichtig, die Infrastruktur und Rechenzentren von Europa zu nutzen.

Gründer:innen möchten mit Findmaschine alle Branchen unterstützen

Die Idee zu thinkers.ai entstand aus einem Projekt für die Wien Energie. Das Duo wurde beauftragt, eine Plattform für die einfache Findung von Informationen und Regulierungen im Technologie-Bereich zu entwickeln. Schnell wurden Claus und Ecker-Lala das Potential ihrer Entwicklung bewusst. Nach einer Recherche-Phase mit Unterstützung der iNiTs gründete das Duo im Oktober 2019 das Startup thinkers.ai und ist seit Anfang dieses Jahres für alle Branchen zugänglich.

Von Unternehmen über Einzelpersonen bis hin zu Investor:innen, mit ihrer Findmaschine können die Co-Founder:innen alle, die ein All-in-One-Tool für erleichterte Informationssuche nutzen wollen, bedienen. Und das, digital autonom. Genau aus diesem Grund wurde das Startup erst im Juni dieses Jahres von der Europaministerin Karoline Edtstadler zum Gewinner des Europa-Staatspreises 2022 in der Kategorie “Innovation und Digitalisierung” gekürt. 

Internationale Finanzierungsrunde abgeschlossen

“Europa muss Weltmeister der Innovation, Champion der Wertschöpfung und damit Vorreiter für höchste Lebensqualität sein. Das Projekt thinkers.ai ist ein gutes Beispiel dafür, dass bei uns Innovation ein Zuhause hat. Europa ist derzeit in zu vielen Bereichen von China und den USA abhängig, wir müssen daher jetzt die Trendumkehr schaffen und die Potenziale unseres Wirtschaftsraums wieder voll ausschöpfen”, sagt die Europaministerin. 

Das Startup teilte gegenüber dem brutkasten exklusiv mit, dass kürzlich eine internationale Finanzierungsrunde mit zehn Investor:innen aus Deutschland, Österreich und den USA abgeschlossen wurde. Darunter seien prominente Wirtschaftspersönlichkeiten sowie institutionelle Investor:innen. Zur Höhe des Investments wurden keine Details verkündet. Auch habe ihr Erfolg beim Europa-Staatspreis dazu verholfen, ihre Gespräche mit der EU-Kommission zu verstärken. “Durch diesen Preis haben wir viel Aufmerksamkeit auf unser Startup gezogen. Es ist eine wichtige Würdigung des Themas ‘digitale Autonomie’. Umso wichtiger ist es, dieses nun in den Vordergrund zu holen”, erklären die Gründer:innen. 

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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