20.12.2018

Think Austria: Wie kann Österreich zum “Education Leader” werden?

Auf Einladung von Think Austria – Stabsstelle für Strategie, Analyse und Planung des Bundeskanzlers – fand zu Wochenbeginn im Bundeskanzleramt ein internationaler “Expert-Talk” zum Thema “Bildung und Innovation” statt. Zahlreiche österreichische und internationale Steakholder aus dem Bildungsbereich diskutierten darüber, welche Maßnahmen es benötige, damit Österreich zu einem weltweiten “Education Leader” aufsteigen kann.
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Think Austria
(c) BKA: Als Gastgeberin des "Expert Talks" fungierte die Leiterin von Think Austria, Antonella Mei-Pochtler.

Das österreichische Bildungssystem steht oft in der Kritik: Laut einer OECD-Studie kann jeder fünfte Jugendliche nicht sinnerfassend lesen. Zudem sind Leistungen und der Bildungserfolg der Schüler stark von ihrem sozialen Hintergrund abhängig. Damit sich dies in Zukunft ändert und Gegenstrategien erarbeitet werden, hat Think Austria vergangenen Montag zahlreiche österreichische und internationale Bildungsexperten zu einem “Expert-Talk” ins Bundeskanzleramt geladen. Unter ihnen waren unter anderem Wendy Kopp, Mitbegründerin von Teach For All, Xavier Prats Monné, ehm. Direktor der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission, sowie Hermann Josef Abs, deutscher Erziehungswissenschaftler.

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Think Austria: Wissen für Ministerien sammeln

Wie die Gastgeberin und Leiterin von Think Austria, Antonella Mei-Pochtler, zu Beginn der Veranstaltung betonte, verfolge die Bundesregierung das Ziel, Österreich mittelfristig zu einem globalen “Education Leader” zu machen. Damit dies auch gelingt und erste Denkanstöße entwickelt werden, soll das gesammelte Wissen des “Expert-Talks” in die Arbeit der Ministerien einfließen. Zudem könnten internationale Best-Practice-Beispiele und innovative Ansätze, die von außen in das Bildungssystem einfließen, für künftige Reformen herangezogen werden, so Mei-Pochtler.

“Teach for All” als Inspiration

Einer dieser externen Ansätze ist die globale Bildungsinitiative “Teach for All”. Dabei handelt es sich um ein globales Netzwerk von lokal geführte Partnerorganisationen, deren Ziel darin besteht, den Bildungserfolg von Kindern – unabhängig ihres sozialen Hintergrunds – zu fördern. Die Initiative wurde am Beginn der 1990er Jahren von Wendy Kopp in den USA gegründet und ist mittlerweile in 48 Ländern aktiv. 

In einem Fellowprogramm werden Universitätsabsolventen, unabhängig ihres akademischen Backgrounds, als vollwertige Lehrkräfte für benachteiligte Schüler ausgebildet. In gewissen Ländern erfüllt die Initiative auch den Zweck, dem Lehrermangel entgegenzuwirken. Das Hauptaugenmerk liege jedoch laut “Teach for All” in der Ausbildung von Lehrkräften, die “aktiv Verantwortung” in den Klassenzimmern übernehmen. 

In Österreich ist die Initiative unter dem Namen “Teach for Austria” aktiv und wurde 2012 von dem Unternehmensberater Walter Emberger gegründet. Derzeit sind 96 “Teach For Austria Fellows” an Neuen Mittelschulen und Polytechnischen Schulen in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich im Einsatz und unterstützen benachteiligte Schüler.

Es braucht “Leadership” auf allen Ebenen

Wie Wendy Kopp im Rahmen des “Expert-Talks” mehrmals betonte, sollten Kinder im Idealfall eine Bildung erhalten, die sie befähigt auf technologische Veränderungen und neue wirtschaftliche Rahmenbedingungen adäquat eingehen zu können. Die derzeitigen Bildungssysteme und Lehrmethoden würden jedoch aus einer Zeit stammen, in der es noch keine Digitalisierung gab.

Um den neuen Bedingungen gerecht zu werden, müssten konventionelle Schulsysteme von Grund auf neu gestaltet werden. Es komme jedoch nicht nur auf die “neueste Ausstattung” in den Klassenzimmern, sondern auch auf die Implementierung von “Leadership” auf allen Ebenen an. Bei “Teach for All” würden die angehenden Lehrkräfte spezifisch für diese Kompetenz ausgebildet werden. Nach ihrer Ausbildung sollten sie im Idealfall einerseits Kinder und Jugendliche durch innovative Lehrmethoden inspirieren, andererseits auch als Multiplikatoren für andere Lehrer auftreten, so Kopp. Dadurch könnte das Bildungssystem – sofern eine kritische Masse erreicht – auch durch flexiblere Bottom-up-Maßnahmen reformiert werden. 

Zum Abschluss der Veranstaltung betonte Mei-Pochtler, Leiterin von Think Austria, dass die gesammelte Expertise des “Expert-Talks” für eine etwaige Umsetzung evaluiert wird. Schließlich verstehe sich Think Austria nicht nur als “Think-Tank”, sondern auch als “Do-Tank”.


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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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