20.12.2018

Think Austria: Wie kann Österreich zum “Education Leader” werden?

Auf Einladung von Think Austria – Stabsstelle für Strategie, Analyse und Planung des Bundeskanzlers – fand zu Wochenbeginn im Bundeskanzleramt ein internationaler “Expert-Talk” zum Thema “Bildung und Innovation” statt. Zahlreiche österreichische und internationale Steakholder aus dem Bildungsbereich diskutierten darüber, welche Maßnahmen es benötige, damit Österreich zu einem weltweiten “Education Leader” aufsteigen kann.
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Think Austria
(c) BKA: Als Gastgeberin des "Expert Talks" fungierte die Leiterin von Think Austria, Antonella Mei-Pochtler.

Das österreichische Bildungssystem steht oft in der Kritik: Laut einer OECD-Studie kann jeder fünfte Jugendliche nicht sinnerfassend lesen. Zudem sind Leistungen und der Bildungserfolg der Schüler stark von ihrem sozialen Hintergrund abhängig. Damit sich dies in Zukunft ändert und Gegenstrategien erarbeitet werden, hat Think Austria vergangenen Montag zahlreiche österreichische und internationale Bildungsexperten zu einem “Expert-Talk” ins Bundeskanzleramt geladen. Unter ihnen waren unter anderem Wendy Kopp, Mitbegründerin von Teach For All, Xavier Prats Monné, ehm. Direktor der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission, sowie Hermann Josef Abs, deutscher Erziehungswissenschaftler.

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Think Austria: Wissen für Ministerien sammeln

Wie die Gastgeberin und Leiterin von Think Austria, Antonella Mei-Pochtler, zu Beginn der Veranstaltung betonte, verfolge die Bundesregierung das Ziel, Österreich mittelfristig zu einem globalen “Education Leader” zu machen. Damit dies auch gelingt und erste Denkanstöße entwickelt werden, soll das gesammelte Wissen des “Expert-Talks” in die Arbeit der Ministerien einfließen. Zudem könnten internationale Best-Practice-Beispiele und innovative Ansätze, die von außen in das Bildungssystem einfließen, für künftige Reformen herangezogen werden, so Mei-Pochtler.

„Teach for All“ als Inspiration

Einer dieser externen Ansätze ist die globale Bildungsinitiative „Teach for All“. Dabei handelt es sich um ein globales Netzwerk von lokal geführte Partnerorganisationen, deren Ziel darin besteht, den Bildungserfolg von Kindern – unabhängig ihres sozialen Hintergrunds – zu fördern. Die Initiative wurde am Beginn der 1990er Jahren von Wendy Kopp in den USA gegründet und ist mittlerweile in 48 Ländern aktiv. 

In einem Fellowprogramm werden Universitätsabsolventen, unabhängig ihres akademischen Backgrounds, als vollwertige Lehrkräfte für benachteiligte Schüler ausgebildet. In gewissen Ländern erfüllt die Initiative auch den Zweck, dem Lehrermangel entgegenzuwirken. Das Hauptaugenmerk liege jedoch laut „Teach for All“ in der Ausbildung von Lehrkräften, die “aktiv Verantwortung” in den Klassenzimmern übernehmen. 

In Österreich ist die Initiative unter dem Namen “Teach for Austria” aktiv und wurde 2012 von dem Unternehmensberater Walter Emberger gegründet. Derzeit sind 96 „Teach For Austria Fellows“ an Neuen Mittelschulen und Polytechnischen Schulen in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich im Einsatz und unterstützen benachteiligte Schüler.

Es braucht “Leadership” auf allen Ebenen

Wie Wendy Kopp im Rahmen des “Expert-Talks” mehrmals betonte, sollten Kinder im Idealfall eine Bildung erhalten, die sie befähigt auf technologische Veränderungen und neue wirtschaftliche Rahmenbedingungen adäquat eingehen zu können. Die derzeitigen Bildungssysteme und Lehrmethoden würden jedoch aus einer Zeit stammen, in der es noch keine Digitalisierung gab.

Um den neuen Bedingungen gerecht zu werden, müssten konventionelle Schulsysteme von Grund auf neu gestaltet werden. Es komme jedoch nicht nur auf die “neueste Ausstattung” in den Klassenzimmern, sondern auch auf die Implementierung von „Leadership“ auf allen Ebenen an. Bei „Teach for All“ würden die angehenden Lehrkräfte spezifisch für diese Kompetenz ausgebildet werden. Nach ihrer Ausbildung sollten sie im Idealfall einerseits Kinder und Jugendliche durch innovative Lehrmethoden inspirieren, andererseits auch als Multiplikatoren für andere Lehrer auftreten, so Kopp. Dadurch könnte das Bildungssystem – sofern eine kritische Masse erreicht – auch durch flexiblere Bottom-up-Maßnahmen reformiert werden. 

Zum Abschluss der Veranstaltung betonte Mei-Pochtler, Leiterin von Think Austria, dass die gesammelte Expertise des „Expert-Talks“ für eine etwaige Umsetzung evaluiert wird. Schließlich verstehe sich Think Austria nicht nur als „Think-Tank“, sondern auch als „Do-Tank“.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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