20.11.2018

Things Mobile: globaler Mobilfunkanbieter mit Flatrate für IoT

Wir lesen oft, welche Möglichkeiten das Internet der Dinge (IoT) bringen wird. Wer jedoch dafür sorgt, dass die vielen Smart Devices über das Internet miteinander kommunizieren können, ist selten ein Thema. Der Mobilfunkanbieter Things Mobile bietet nun den ersten Flatrate-Tarif für das Internet of Things an.
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Things Mobile bietet einen Flatrate-Tarif für IoT-Geräte.
(c) Things Mobile.

Der Gründer und CEO von Things Mobile, Manuel Zanella, ist einigen vielleicht schon einigen durch seine anderen Unternehmen Chatsim und Zeromobile bekannt. Sein jüngstes Startup Things Mobile, das er gemeinsam mit dem Geschäftspartner Juan De la Coba ins Leben rief, kann Wachstumsraten von monatlich ca. 30 Prozent aufweisen, wie es in einer Aussendung heißt. Die Idee dahinter: in erster Linie einen Mobilfunkanbieter auf die Beine zu stellen, der dem Internet der Dinge (IoT) und Machine to Machine (M2M) gewidmet ist.

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Things Mobile: Automatisch mit dem besten Netz verbunden

„Beim Austausch mit Unternehmen“, erklärt Things Mobile CEO Zanella, „wurde uns klar, dass diese die Notwendigkeit hatten, die Maschinen in ihren Smart Factories miteinander zu verbinden. Und das auf eine sichere Art und Weise. Daher haben wir entschieden, auf SIM-Karten zu setzen, die zuverlässiger als Wi-Fi sind, da sie die Vorteile von Multi-Netzwerk-Verbindungen nutzen können. Kurz gesagt, unsere Karten verbinden sich automatisch mit dem Anbieter, der das beste verfügbare Netz hat“.

IoT: zahlreiche Anwendungsgebiete

Bemerkenswert ist dabei, dass der Unlimited-Tarif, der in mehr als 100 Ländern nutzbar ist, einen unbegrenzten Datenaustausch zwischen Geräten ermöglicht – ohne Kostenfalle. Denn der Tarif schlägt für 30 Tage mit einem Fixpreis um nur sechs Euro zu Buche. Überschaubare Kosten sind sicherlich ein wichtiger Faktor, damit die Nutzung des Internets der Dinge attraktiver wird. Die Anwendungsgebiete für IoT sind dabei schier unermesslich: Logistik, Industrie, Gesundheit, Sicherheit, Landwirtschaft, Energie, Mobilität und vieles mehr. „Mit unseren SIM-Karten sorgen wir dafür, dass Unternehmen sich nicht mehr auf Kabel und altes Ethernet verlassen müssen. Das führt zu niedrigeren Kosten und auch zu einem geringeren Energieverbrauch. Darüber hinaus kann jedes Unternehmen seine eigenen Daten einfach per Fernzugriff über eine personalisierte Onlineplattform verwalten“, sagt COO Juan De la Coba.

„Alles wird immer smarter werden“

Wie Zanella erklärt, hat er mit Things Mobile ehrgeizige Pläne für die Zukunft: „Wir wollen in den nächsten Jahren Millionen von IoT-Geräten auf der ganzen Welt miteinander verbinden. Die 5G-Technologie wird diese Revolution beschleunigen. Diese wird unser Verständnis vom Wohnen, von Unternehmen und auch von Städten verändern, alles wird immer smarter werden. Angefangen bei einer einfachen SIM-Karte“.


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(vl.) Michael Berg-Müller und Stefan Fenz haben die Prime AI GmbH hinter RechtGPT im Februar gegründet | (c) Prime AI GmbH
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Was man alles mit auf Large Language Models (LLMs) aufbauenden Chatbots machen kann, zeigen Unternehmen landauf, landab täglich. Kaum eine Branche kommt noch ohne die AI-Tools aus, die mal eher eine nette Spielerei und mal sehr nützlich sind. Ein zweifelsfrei sinnvoller Anwendungsfall ist die Rechtsrecherche – schließlich haben Jursit:innen es bekanntlich mit riesigen Mengen an Text zu tun, die manuell bzw. mit einer simplen Stichwortsuche zu durchforsten sehr aufwendig ist.

„ChatGPT rechtliche Fragen zu stellen, ist eine gefährliche Sache“

Deshalb sind in den vergangenen Monaten und Jahren bereits einige Rechtsrecherche-Tools auf den Markt gekommen – brutkasten berichtete etwa über das Tool AI:ssociate. Diese Spezialisierung mit eigens trainierten Modellen ist entscheidend, erklärt Stefan Fenz: „ChatGPT rechtliche Fragen zu stellen, ist eine gefährliche Sache. Es kann etwa nicht ausreichend zwischen österreichischem, deutschem, oder Schweizer Recht unterscheiden und das Problem der Halluzinationen ist auch nicht nicht ganz beseitigt.“ Fenz hat gemeinsam mit seinem Co-Founder Michael Berg-Müller ein auf mehreren LLMs basierendes Rechtsrecherche-Tool auf den Markt gebracht: RechtGPT.

Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Unternehmensjurist:innen als Zielgruppe von RechtGPT

Im Gegensatz zu Standard-AI-Chatbots wie ChatGPT liefert das Tool zu jeder Antwort präzise Quellenangaben direkt aus den zugrundeliegenden Gesetzestexten. „Die Nutzerinnen und Nutzer können sich damit sofort vergewissern, ob der Inhalt korrekt wiedergegeben wurde“, erklärt Fenz. Diese User:innen, also die Zielgruppe, sind rechtsgelehrte Personen, vor allem Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Unternehmensjurist:innen. RechtGPT beschleunige die Recherche aber nicht nur, sondern erhöhe auch die Qualität. „Es liefert auch relevante Paragraphen, die man mit einer einfachen Stichwortsuche vielleicht nicht gefunden hätte“, so der Gründer.

Im Februar in Baden gegründet

Das können andere Rechtsrecherche-Tools, die bereits länger am Markt sind, freilich auch. Wodurch will RechtGPT, hinter dem das erst im Februar dieses Jahres von Fenz und Berg-Müller in Baden gegründete Unternehmen Prime AI GmbH steht, also hervorstechen? „Es sind die umfassenden Quellen, die von uns verwendet werden“, antwortet Fenz darauf. Denn im Gegensatz zu anderen Tools greife RechtGPT nicht nur auf das österreichische Gesetzestexte und Judikatur zurück – unter anderem über das Rechtsinformationssystem (RIS), sondern etwa auch auf deutsches Bundesrecht, bayrisches Landesrecht sowie EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Judikatur.

Deutsche und europäische Gesetze für grenzüberschreitende Kanzleien

„Das kommt zum Beispiel Steuerberatern und Anwälten zugute, die grenzüberschreitend arbeiten. Gerade in den grenznahen Regionen in Österreich gibt es davon viele“, so Fenz. Die Anzahl an Quellen werde zudem laufend erweitert, es gebe wöchentlich Updates, „die sofort sämtlichen Usern zugute kommen“. Zudem evaluiere man laufend die Anwendung neuer LLM-Versionen im Hintergrund, um immer die besten Ergebnisse zu liefern.

„Ich kann fragen, wie die konkrete Gesetzeslage zum Beispiel im Oktober 2018 war“

„Erst heute haben wir Entscheide des Verwaltungsgerichtshofs integriert, vor eine Woche Entscheide der Datenschutzbehörde. Für Steuerberater ist etwa auch die Integration von Findok [Anm.: Finanzdokumentation] des Bundesfinanzgerichts sehr relevant“, sagt Fenz. Punkten könne man außerdem damit, dass im Fall des RIS auch Gesetze in früheren Fassungen integriert seien. „Ich kann also fragen, wie die konkrete Gesetzeslage zum Beispiel im Oktober 2018 war“, erklärt der Gründer.

RechtGPT soll auch mit Preis überzeugen

Und zu guter Letzt soll RechtGPT auch mit dem Pricing überzeugen. „Die anderen Angebote am Markt sind teilweise sehr kostspielig“, sagt Fenz. Man habe es zudem von Beginn an als Mission gesehen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen und Kanzleien, die nicht selbst interne KI-Anwendungen aufsetzen können, die Vorteile der Künstlichen Intelligenz nutzen könnten. „Dazu wollten wir auch eine sehr niederschwellige Lösung schaffen“, so der Gründer.

„Technologisch ähnliche“ Produkte neben RechtGPT angedacht

Mehr als 2.500 Nutzer:innen konnten mit diesem Angebot bereits überzeugt werden. Dabei ist das Unternehmen bislang gebootstrappt. Fremdfinanzierung sei aktuell keine notwendig, sagt Fenz. In Zukunft sei auch angedacht, weitere, „technologisch ähnliche“ Produkte auf den Markt zu bringen. „Also im Bereich Dokumenten- und Datenverarbeitung bzw. Informationsmanagement. Da macht eine Erweiterung des Produktportfolios Sinn.“ Noch gelte aber: „Aktuell liegt unser voller Fokus darauf, RechtGPT für die Kunden immer besser zu machen und möglichst viele Leute darüber in Kenntnis zu setzen, dass es das gibt.“

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