25.02.2021

Fight the Fake: Food-Startup the nu company startet Kampagne gegen Instagram-Körperwahn

Das Leipziger Riegel-Startup the nu company macht nach der Kritik an Großkonzernen und an der deutschen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner im Vorjahr nun wieder mit einer Kampagne von sich reden. Und hat dabei den falschen Körperkult sozialer Medien im Visier.
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the nu company
(c) the nu company - (vlnr) Die drei the nu company-Gründer: Mathias Tholey, Christian Fenner und Thomas Stoffels.

Die Nu-Company aus Leipzig sorgte bereits im letzten November für eine brutkasten-Schlagzeile, als der Linzer VC Square One Foods gemeinsam mit anderen, darunter Ex-Formel 1-Rennfahrer Nico Rosberg, in das „klimapositive“ Leipziger Schokolade-Startup the nu company investierte. In Sinne ihrer „purpose driven“-Herangehensweise startete das Startup nun die „fight the fake“-Kampagne, um gegen den künstlichen Optimierungswahn der Social Media-Feeds anzugehen.

Nach 30 Minuten negative Körperwahrnehmung

Bei einem Blick in den sozialen Netzwerken werde laut the nu company deutlich, dass Fitness-Posts auf Instagram prekäre Auswirkungen auf die menschliche Psyche hätten. Dies beweise eine Studie der Macquarie University & University of New South Wales: Bei 49 Millionen sogenannten „Fitspiration“-Bildern auf Instagram, reichten nur 30 Minuten scrollen aus, um bei Nutzern zwischen 18 und 25 Jahren eine negative Körperwahrnehmung auszulösen, so die Erkenntnis.

the nu company-Gründer: „Verlieren Bezug zu unseren Körpern“

„Uns stört das Suggerieren und Inszenieren eines perfekten Körperkults. Unsere Instagram-Feeds bestehen aus optimierten Körpern in einer perfekten Welt und lassen uns den gesunden Bezug zu unseren Körpern verlieren. Befeuert durch eine Scheinwelt, dem Optimierungswahn und Produkten, die unserem Körper alles andere als gut tun“, so Christian Fenner, Co-Founder von the nu company

Umsatz von 7,1 Millionen Euro

Beworben wird mit dieser Kampagne für „Body-Positivism“ und dem Hashtag #fightthefake auch zeitgleich ein neues Produkt. Der numove gilt laut dem Unternehmen – das 2020 einen Umsatz von 7,1 Millionen Euro erwirtschaften konnte – als erster 100-prozentiger natürlicher Proteinriegel, der auch seit dem 23. Februar im Onlineshop erhältlich ist. Und, wenn man möchte, als „Schoko-Testimonial“ dient. Mit dem Motto: „So natürlich der Riegel ist, so natürlich sollte auch unser Körpergefühl sein.“

Missstände in Großkonzernen aufzeigen

Noch vor dieser Produktpräsentation und der Kampagne für ein positives Körpergefühl ist the nu company, die sich selbst als „purpose driven“ bezeichnet, bereits im Vorjahr durch eine provokante Aktion aufgefallen, die einen guten Einblick in die Firmenphilosophie des deutschen Startups zulässt.

Im Oktober 2020 setzte sich das Unternehmen für ein positiveres Konsumverhalten ein und meldete sich mit einem offenen Brief im Spiegel Magazin und auf weiteren Kanälen zu Wort. Darin machte das Startup auf die Missstände in den Großkonzernen aufmerksam – und prangerte öffentlich die Politik von Julia Klöckner, deutsche Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, an. Dabei wurde der Umgang mit Einweg-Plastik, der hohe Zuckergehalt von Massenprodukten, sowie die CO2-Bilanz der Lebensmittelkonzerne kritisiert.

Offener „Brief“ von the nu company

Zur Info: Die eigenen Produkte des Leipziger Food-Unternehmens sind in plastikfreier, heimkompostierbarer Verpackung gepackt. Zudem unterstützt the nu company Aufforstungsprojekte in Zusammenarbeit mit der Organisation Eden Projects, indem es für jedes verkaufte Produkt einen Baum pflanzt.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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