22.08.2023

Bentley will Schrumpf-Nachbau von Auto aus 1929 als E-Auto auf den Markt bringen

Der Bentley Blower aus 1929 gilt im Vereinigten Königreich als Kultauto. Gemeinsam mit "The Little Car Company" kündigte das Luxusauto-Unternehmen nun einen verkleinerten E-Nachbau an.
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Der Bentley Blower Jnr neben dem Original | (c) The Little Car Company
Der Bentley Blower Jnr neben dem Original | (c) The Little Car Company

Es gibt Unternehmen mit den erstaunlichsten Spezialisierungen. Etwa „The Little Car Company“ aus dem Vereinigten Königreich. Die Firma baut, wie der Name schon sagt, kleine Autos – konkret kleine E-Motor-betriebene Nachbauten von Kult-Oldtimern in kleinen Auflagen. Von einem 1957er Ferrari Testa Rossa in 75 Prozent Größe stellt das Unternehmen etwa (je nach Nachfrage) maximal 299 Stück her. Bis zu 500 Stück gibt es von einem geschrumpften Bugatti Type 35. Immerhin 1.059 mal kann der auf 66 Prozent der Originalgröße verkleinerte Aston Martin DB5 gekauft werden – gegen einen stolzen Aufpreis auch als James-Bond-Edition mit drehbaren Nummerntafeln und sogar Mini-Gun-Atrappen hinter den Scheinwerfern.

Bentley Blower kommt als Schrumpf-E-Version von The Little Car Company

Nun gewann das Unternehmen eine weitere Luxus-Auto-Schmiede als Kooperationspartner: Bentley. Der Bentley Blower aus 1929 wird, auf 85 Prozent der Originalgröße geschrumpft und mit E-Motor versehen, in einer Auflage von 500 Stück angeboten. Beim Nachbau des legendären Rennwagens zeigt The Little Car Company einen Fokus auf Exklusivität und viel Liebe zum Detail. „Die ersten 99 Exemplare des Blower Jnr werden First Edition-Modelle sein. Diese werden mit First Edition-Plaketten auf der Motorhaube, den Einstiegsleisten und dem Armaturenbrett sowie einer gravierten und nummerierten ‚1 of 99‘-Plakette versehen“, heißt es auf der offiziellen Page.

Offizielles Werbe-Video:

Und weiter: „Alle First Edition-Modelle werden in Blower Green lackiert, mit passend lackiertem Chassis und Rädern sowie einer auf beiden Seiten der Karosserie handgemalten Union Flag, während die Sitze und das Interieur mit dem von Mulliner für die Blower Continuation Series verwendeten Dark Green Lustrana Hide bezogen sind. Die Seitenverkleidung und der Kühler tragen die originalgetreue Rennnummer und das Lenkrad ist mit Seil umwickelt“.

72 km/h Höchstgeschwindigkeit und drei bis fünf Stunden Ladezeit

Der Zweisitzer (wobei der hintere Sitz sehr klein ist) verfügt über eine Straßenzulassung im Vereinigten Königreich und der EU und ist mit 550 Kilogramm recht leicht. Die Ladezeit soll zwischen drei und fünf Stunden betragen – Schnellladen gibt es also nicht. Die Höchstgeschwindigkeit ist mit 72 km/h eher gemütlich angesetzt. Bislang kann man sich für den Bentley Blower Jnr auf einer Warteliste anmelden. Im zweiten Quartal 2024 sollen die ersten Auslieferungen erfolgen. Der Preis wurde von The Little Car Company noch nicht genannt. Den oben beschriebenen Aston Martin etwa gibt es – je nach Ausführung – zwischen 39.000 und 90.000 (James Bond-Edition) britischen Pfund.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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