31.08.2021

The Grow Summit: Finale der digitalen Roadshow in Endsee am 17. September – jetzt kostenlos anmelden

Die digitale Event-Reihe "The Grow" matcht Startups und Mittelständler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, um sie gemeinsam fit für den globalen Wettbewerb zu machen. Am 17. September findet das Finale der Roadshow als hybride Veranstaltung in Endsee statt.
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The Grow Finale Endsee
© The Grow
kooperation

Die neue Veranstaltungsreihe „The Grow“ vernetzt mittelständische Unternehmen und Startups im deutschsprachigen Raum. Ziel von „The Grow“ ist es, den Austausch von Ideen, Kontakten und Kapital unter diesen so wichtigen Playern der Wirtschaft zu fördern.

Insgesamt gibt es im Rahmen der Eventreihe fünf digitale Events. Der virtuelle Auftakt der Roadshow hat am 11. März in München stattgefunden, danach stand am 20. April Wien am Programm und am 11. Mai Zürich. Nun folgt in Endsee (Dtl.) mit dem „The Grow Summit“ am 17. September die vierte Station, die erstmals als hybride Veranstaltung über die Bühne geht und gleichzeitig das große Finale der Eventreihe ist.

Im fünften Event, das rein digital am 21. Oktober als Online Table durchgeführt wird, ziehen die Veranstalter und Initiatoren Bernhard Schindler (Gründer und CEO SalsUp GmbH), Dejan Jovicevic (Co-Founder und CEO brutkasten) und Gerold Wolfarth (Gründer und CEO bk Group) Bilanz und blicken mit zahlreichen Gästen auf das Startup-Jahr 2021 zurück.

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Die Highlights des hybriden Events in Endsee – 250 Gäste und 30 Startups live vor Ort

Im Zuge der Veranstaltungsreihe können die Teilnehmer*innen spannende Diskussionsrunden, informative Talks und innovative Live-Pitches erleben. Mit dabei, sind Größen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, die im Zuge des Events zusammentreffen. Dabei werden über Themen aus der Wirtschaft und der Startup-Welt diskutiert sowie konkrete Lösungen aufgezeigt.

Die Top-Speaker am 17. September beim ganztägigen Summit (von 10 bis 18 Uhr) am Campus der bk Group sind Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Investor Frank Thelen, Ex-Fußball-Profi Oliver Kahn, Wolfgang Grupp Senior und Wolfgang Grupp Junior von TRIGEMA, Unternehmerin Sina Trinkwalder, CDU-Urgestein Wolfang Bosbach, Lehrstuhlinhaber und AutoScout24-Founder Prof. Dr. Tobias Kollmann oder Daniel Krauss, CIO und Co-Founder von FlixMobility. Die gesamte Liste der Speaker*innen findet ihr hier.

Live vor Ort teilnehmen können etwa 250 Gäste. Außerdem werden in der Startup-Area die 30 besten Startups aus der Dach-Region präsentiert, um einen idealen Nährboden für die so wichtige Vernetzung zu bieten. Um aber allen Interessierten aus Österreich, Deutschland und der Schweiz eine Teilnahme zu ermöglichen, wird das Event wie schon erwähnt auch remote stattfinden. Ein Großteil der Speaker wird wie in der Vergangenheit per Video live zugeschaltet.

+++ Jetzt für das Event in Endsee kostenlos anmelden +++

Die Initiatoren von The Grow

Die Initiatoren von „The Grow“ sind: Bernhard Schindler (Gründer und CEO SalsUp GmbH), Dejan Jovicevic (Co-Founder und CEO der Brutkasten) und Gerold Wolfarth (Gründer und CEO bk Group).

Erst vor wenigen Wochen, im August 2021 holte sich das deutsche Startup SalsUp mit seinem digitalen „Innovations-Marktplatz für Startups und Mittelständler“ ein siebenstelliges Investment.

Gerold Wolfarths bk-group.eu hat sich auf die Errichtung von Shop-Erlebniswelten und individuelle Innenausbauten für Hotels, Fitness-Studios, Gastronomie, Autohäuser sowie Büros spezialisiert. Heute beschäftigt Wolfarth rund 200 Mitarbeiter aus 33 Ländern und macht einen Jahresumsatz von 45 Millionen Euro.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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