18.02.2021

„The Grow“ matcht Startups und Mittelständler im DACH-Raum

Die digitale Event-Reihe "The Grow" matcht Startups und Mittelständler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, um sie gemeinsam fit für den globalen Wettbewerb zu machen. Der virtuelle Auftakt findet am 11. März in München statt. Die digitale Roadshow wird unter anderem auch in Österreich und der Schweiz Station machen.
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The Grow
(c) Grow
kooperation

Die neue Veranstaltungsreihe „The Grow“ vernetzt mittelständische Unternehmen und Startups im deutschsprachigen Raum. Initiatoren der Reihe sind der ehemalige Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg Walter Döring, die Unternehmer und Investoren  Bernhard Schindler (SalsUp) und Gerold Wolfarth (bk-group) sowie Herausgeber des brutkastens und StartingUp Dejan Jovicevic.

5 digitale Matchmaking-Events im Dach-Raum

Ziel von „The Grow“ ist es, mittelständische  Unternehmen und Startups miteinander zu vernetzen und den Austausch von Ideen, Kontakten und  Kapital zu fördern. Insgesamt sind fünf digitale Events geplant. Der virtuelle Auftakt der Roadshow findet am 11. März in München statt. Anschließend wird die digitale Roadshow auch in Österreich und der Schweiz Station machen.

Überblick über die Termine

  • 11. März 2021: Roadshow-Auftakt in München (virtuell) 
  • 20. April 2021: Wien und virtuell 
  • 11. Mai 2021: Zürich und virtuell 
  • 6. August 2021: Endsee und virtuell 
  • 21. Oktober 2021: Roadshow-Finale in Landshut und virtuell 

Die Zielsetzung von „The Grow“

In Podiumsdiskussionen werden Experten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft  zu neuen Möglichkeiten sprechen, um die DACH-Region als innovativen Wirtschaftsstandort  voranzubringen.

Dabei wird Digitalisierung als Grundvoraussetzung für das Bestehen im  internationalen Wettbewerb ein wichtiges Thema sein, ebenso wie das Problem des Abflusses von  Kapital, Technologie und Know-how aus dem deutschsprachigen Raum ins Ausland. Teilnehmer sollen laut den Initiatoren im Rahmen der digitalen Events neue Kontakte knüpfen können, um ihre bestehenden Geschäftsfelder auszubauen und neue Vertriebsmöglichkeiten kennenzulernen.

„Mit ‚The Grow‘ wollen wir Mut und Aufbruchsstimmung in der DACH-Region verbreiten. Startups und Mittelständler sollen gemeinsam neue Wege gehen. Durch Pitches und Podiumsdiskussionen  vernetzen wir KMU mit den besten Ideen und Startups in ihrer Region und legen die Basis dafür,  genau jetzt richtig durchzustarten“, so Bernhard Schindler, Co-Initiator von „The Grow“ und Gründer von SalsUp im Rahmen der gestrigen Auftaktpresseveranstaltung, die der brutkasten digital umsetzte.

Die Pressekonferenz zum Auftakt fand gestern im neuen Innenstadt-Studio des brutkastens im 1. Bezirk in Wien statt | (c) der brutkasten

Finale am 21. Oktober 2021 

Das abschließende Highlight der Roadshow „The Grow“ wird die hochkarätig besetzte  Abschlussveranstaltung am 21. Oktober 2021 sein. Politiker wie Dorothee Bär (Staatsministerin für  Digitales), erfahrene Unternehmer oder Wirtschaftswissenschaftler wie Professor Dr. Kollmann  (Universität Duisburg-Essen) werden zu Wirtschafts- und Startup-Themen sprechen.

Die besten Startups aus dem Mentoring-Programm invest2grow werden live pitchen. Auch der mit 50.000 Euro dotierte  invest2grow-Award wird live beim Roadshow-Finale verliehen. Mehr über invest2grow könnt ihr auch hier nachlesen.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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