23.10.2024
PERSONALIEN

the female factor: Führungswechsel und neue Prioritäten für 2025

Das Leadership-Netzwerk the female factor steht vor einem bedeutenden Wandel. Ab dem nächsten Jahr wird die Mission, die Diversität in Führungspositionen weltweit zu fördern, von neuen Geschäftsführerinnen umgesetzt.
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v.l.n.r.: Lisa Ambros, Mahdis Gharaei, Tanja Sternbauer, Olena Kondratenko (c) Goldenhour Pictures

Nach fünf Jahren übergeben die Gründerinnen und bisherigen Geschäftsführerinnen Mahdis Gharaei und Tanja Sternbauer ihre Positionen im Unternehmen. Ab dem 1. Jänner 2025 werden Lisa Ambros und Olena Kondratenko die neue Führungsebene von the female factor bilden. Zukünftig wollen sie die Diversität in Führungspositionen stärken und den Anteil weiblicher Talente in den Führungsetagen erhöhen.

Ambros und Kondratenko übernehmen Führungsposition bei the female factor

Lisa Ambros wird die Rolle der CEO übernehmen und damit die Gesamtleitung des Unternehmens verantworten. Olena Kondratenko hingegen wird sich als COO um die operative Umsetzung aller Initiativen kümmern und sicherstellen, dass the female factor weiterhin ihre Mission in Bezug auf Diversität und Inklusion in Führungspositionen verfolgt.

Beide sind im Unternehmen bestens bekannt: Ambros und Kondratenko bringen bereits viele Jahre Erfahrung aus dem internen Team mit. Kondratenko übernahm zuvor verschiedene Führungsrollen bei the female factor und konzentrierte sich dabei darauf, eine Jobplattform zu entwickeln, die weibliche Talente mit Unternehmen vernetzt. Ambros hingegen verfügt über jahrelange Erfahrung im Business Development und im Aufbau strategischer Partnerschaften.

Die neue Führungsetage erhält zudem Unterstützung von Karina Streng, die zuvor bei Dynatrace tätig war. Als erfahrene Leadership-Coach wird sie künftig als Chief People Officer (CPO) für die strategische Entwicklung der Teams verantwortlich sein. Darüber hinaus wird Ana Janosev, ehemalige Geschäftsführerin des Social Impact Award, die Leitung des Leaders Circle übernehmen.

Gründerinnen bleiben dem Unternehmen erhalten

Obwohl die Gründerinnen Mahdis Gharaei und Tanja Sternbauer ihre Position als Geschäftsführerinnen niederlegen, bleiben sie dem Unternehmen weiterhin verbunden. Beide werden künftig im Advisory Board tätig sein und ihre Expertise als „Sparringpartner für die Geschäftsführung“ einbringen sowie bei speziellen Projekten unterstützen.

Gharaei blickt optimistisch auf die Zukunft von the female factor: „Wir sind stolz darauf, was wir gemeinsam in den letzten fünf Jahren mit the female factor erreicht haben. Jetzt ist es an der Zeit, mit frischer Energie und neuen Ideen das Unternehmen in die nächste Phase zu bringen“. Die Gründerinnen freuen sich darauf, weiterhin Teil des Unternehmens zu sein, während sie gleichzeitig mehr Zeit für eigene Projekte gewinnen. Sternbauer ergänzt zu ihrem Rückzug: „Gleichzeitig möchte ich auch Raum für persönliche Meilensteine schaffen und diese nächste Phase mit einer guten Balance angehen“.

Globale Plattform zur Stärkung weiblicher Führungskräfte und Förderung von Diversität

Die globale Karriere- und Leadership-Plattform wurde 2019 von Mahdis Gharaei und Tanja Sternbauer ins Leben gerufen, um die weltweite Community von weiblichen Führungskräften zu stärken (brutkasten berichtet). Das Unternehmen begleitet Frauen auf ihrem Weg in Führungspositionen und fördert „weibliche Talente“ durch „maßgeschneiderte Programme“. Zudem haben weibliche Führungskräfte die Möglichkeit, sich mit Entscheidungsträger:innen und untereinander zu vernetzen.

The female factor kooperiert mit namhaften Unternehmen wie Google, Visa, Mondi, Porsche, Henkel und Unicredit, um der unzureichenden Präsenz von Frauen in Führungspositionen entgegenzuwirken. Dies geschieht durch Veranstaltungen für Entscheidungsträger:innen sowie strategische Employer-Branding-Initiativen, die Unternehmen helfen, diverse und inklusive Führungsteams aufzubauen. Langfristig soll dies zu einer systematischen Veränderungen in der Wirtschaft führen.

Mittlerweile zählt the female factor 15 Mitarbeiter:innen, die Frauen in über 80 Ländern unterstützen und ein Netzwerk von mehr als 10.000 Mitgliedern.

2025: Fokussierung auf strategische Partnerschaften und gezielte Talentförderung

Im Jahr 2025 stehen für the female factor im Führungsbereich bedeutende Veränderungen an. Die Mission des Unternehmens bleibt jedoch unverändert. Lediglich der Fokus ändert sich: „Unsere Priorität liegt in dieser nächsten Phase darauf, langfristige, strategische Partnerschaften mit Unternehmen zu stärken, die echten Wandel wollen. […] Es geht nicht nur um Diversität als Ziel, sondern um Diversität als Business-Strategie, die Erfolg garantiert“, erklärt CEO Lisa Ambros.

Für das kommende Jahr 2025 stehen Programme im Fokus, die Talente gezielt fördern und auf Führungsrollen vorbereiten sollen. Zudem will sich the female factor verstärkt auf exklusive Formate konzentrieren, die nur für Führungskräfte zugänglich sind. Diese sollen das Netzwerk stärken und einen strategischen Austausch ermöglichen.

Die langfristige Mission von the female factor besteht darin, Unternehmen zu unterstützen, ihre Führungsteams vielfältiger und zukunftsfähiger zu gestalten. Die neue Unternehmensführung möchte diese Ziele zukünftig weiterverfolgen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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