Textshine: Wie ein Wiener Startup das Korrektorat neu denkt
Was als Nebenprojekt eines Wiener Verlagssohns begann, ist heute ein KI-gestütztes Korrektoratstool für Redaktionen und Verlage im gesamten deutschsprachigen Raum. Textshine automatisiert professionelles Korrektorat, erkennt Grammatik-, Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler sowie einfache sachliche Inkonsistenzen und verzichtet bewusst auf Textproduktion.
Was einst als Nebenprojekt begann, ist laut Gründer heute ein Werkzeug, das in Redaktionen und Verlagen im gesamten deutschsprachigen Raum eingesetzt wird. Textshine automatisiert professionelles Korrektorat und will dort ansetzen, wo klassische Rechtschreibprogramme an ihre Grenzen stoßen.
Hinter dem Startup stehen Alexander Seifert, seine Frau Anna Bozecski und ein sechsköpfiges Team. Gemeinsam wollen sie mit Textshine ein sehr spezifisches Problem lösen, das Seifert aus eigener Erfahrung kennt. Seine Mutter gründete einen Verlag und er selbst arbeitete bereits während der Matura im Familienbetrieb mit. Dabei setzte er Bücher, kümmerte sich um IT-Themen und half dort aus, wo es notwendig war.
Seifert studierte Informatik, Linguistik und Philosophie. Seit 2015 beschäftigt er sich intensiv mit KI-Entwicklung. Ziel war zunächst, seine Mutter im Verlag zu entlasten. Ihn störte vor allem eines am klassischen Korrektorat: dass immer wieder dieselben Fehler durchrutschen, für den Massenmarkt seien einfache Rechtschreibkorrekturen ausreichend, für den professionellen Einsatz aber nicht. Dort werde nach wie vor externes Korrektorat eingekauft.
Korrektorat als Übersetzungsproblem
2019 begann Seifert, sich systematisch mit der Automatisierung von Korrektorat zu beschäftigen. Parallel betreute er beruflich zahlreiche KI-Projekte, in einer Phase, in der die ersten großen Sprachmodelle und Transformer-Architekturen publiziert wurden. Viele dieser Modelle waren auf Übersetzung ausgelegt. „Ich habe mir gedacht, man kann Korrektorat im Grunde wie eine Übersetzung betrachten“, sagt Seifert im Gespräch mit brutkasten.
Er trainierte auf Basis verlagsinterner Daten ein eigenes Sprachmodell. Der erste Prototyp war ein Proof of Concept, funktionierte überraschend gut und blieb zunächst ein Nebenprojekt. 2022 kam der Wendepunkt. Seine Mutter stellte fest, dass sie sich pro Buch ein bis zwei komplette Korrekturdurchgänge sparen konnte. Ein Buch werde bis zum Druck fünf- bis sechsmal gelesen. Textshine reduzierte diesen Aufwand deutlich.
Seifert bot das Tool daraufhin auch anderen Verlagen an. Zu diesem Zeitpunkt war er noch angestellt, hatte ein kleines Kind und kaum finanzielle Rücklagen für einen derartigen Versuch. Eine AWS-KI-Förderung ermöglichte es ihm schließlich, ein Jahr lang ausschließlich an Textshine zu arbeiten. „Meine größte Sorge war, dass der Bedarf irgendwo dazwischen liegt und es zu wenig zum Leben, aber zu viel zum Sterben wäre“, sagt er. Die Einnahmen reichten damals noch nicht zum Leben, das Feedback aus der Branche war jedoch durchgehend positiv und Seifert vertiefte das Projekt.
Vom Einzelkämpfer zum Team
Ende 2024 folgte ein AWS-Deeptech-Seed-Financing, später auch Unterstützung im Zuge des Fellowship Programmes der Mediengruppe Wiener Zeitung. Heute besteht das gesamte Team aus acht Personen. Vor einem Jahr waren es rechnerisch eineinhalb. Textshine sei inzwischen „in aller Munde“, sagt Seifert, und das tägliche Feedback bestätige den starken Product-Market-Fit.
Zu den Kund:innen zählen Buchverlage, Tageszeitungen, Magazine, Selfpublisher:innen und vereinzelt auch Wissenschaftler:innen. Besonders bei Buchverlagen sei die Kaufentscheidung vergleichsweise einfach, da Korrektorat dort ohnehin extern vergeben werde. Bei Tageszeitungen sei der Einstieg komplexer, da viele Korrekturschritte direkt in den Redaktionen stattfinden. Textshine wird derzeit von mehreren Hundert Kund:innen genutzt. Diese sind vor allem im deutschsprachigen Raum angesiedelt, also in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Aber auch in New York soll das Wiener KI-Korrektorat laufen.
Warum Textshine teurer ist und trotzdem günstiger
Im Marktvergleich positioniert sich Textshine bewusst oberhalb einfacher Tools wie beispielsweise “Language Tool”. Das Startup ist teurer, reduziert nach eigenen Angaben aber den Nachbearbeitungsaufwand deutlich. Während andere Systeme bei längeren Texten an Qualität verlieren, bleibt Textshine stabil, sagt Seifert. Eigennamen werden erkannt und nicht fälschlich korrigiert, einfache fachliche Fehler wie Verwechslungen sollen ebenfalls erkannt werden.
Das Tool korrigiert Grammatik, Orthografie, Zeichensetzung und einfache sachliche Fehler in einem Durchgang. Es greift nicht stilistisch ein und schreibt keine neuen Texte. Genau das sei entscheidend. Viele hätten versucht, ähnliche Ergebnisse mit generativen KI-Modellen zu erzielen, scheiterten aber daran, dass diese zu stark eingreifen oder Änderungen nicht sauber nachvollziehbar machen.
Nutzer:innen können ein Word-Dokument hochladen und erhalten innerhalb weniger Sekunden bis Minuten eine automatisch korrigierte Version per E-Mail zurück. Textshine lässt sich aber auch über eine Browser-Extension in die meisten Redaktionssysteme integrieren und funktioniert auch in Layout- und Printsystemen wie InDesign. Gerade für Buchverlage, die oft keine geeigneten digitalen Korrekturwerkzeuge haben, sei das ein entscheidender Vorteil.
Dass das Tool besonders anwenderfreundlich ist und sich gut integrieren lasse, bestätigen auch diverse Referenzkunden wie etwa die Salzburger Nachrichten oder der Falter-Verlag.
Selfservice und Redaktionstarife
Ein Alleinstellungsmerkmal ist das Selfservice-Angebot auf der Website. Ein klassisches Buchkorrektorat herkömmlich rund 1000 Euro pro Durchgang, bei Textshine zahlt man dafür nur einen Bruchteil. Mit Textshine lassen sich Texte deutlich günstiger prüfen. Eine Bachelorarbeit kostet im Selfservice etwa 30 bis 40 Euro, ohne Abo, rein zeichenbasiert.
Für Redaktionen gibt es Vertragsmodell. Die Flatfee liegt bei rund 500 Euro, darüber hinaus wird nach Umfang abgerechnet. In einer Redaktion mit rund 100 Personen sollen sich die monatlichen Kosten im mittleren vierstelligen Bereich bewegen. Ursprünglich setzte Textshine auf Pro-Kopf-Lizenzen, ist davon aber abgegangen. Redaktionen seien zu unterschiedlich strukturiert, sagt Seifert.
Das Startup ist aktuell in der glücklichen Lage, sowohl solide finanziert zu sein als auch laufend Umsätze zu erzielen. Textshine unterstützt derzeit Deutsch und Englisch.
Qualitätssicherung statt Textproduktion
Für die Zukunft verfolgt Textshine eine klare Linie. Das Tool soll weiterhin keine eigenen Texte schreiben: „Das sollen Menschen machen“, sagt Seifert. Stattdessen will das Startup den Bereich der Qualitätssicherung weiter ausbauen. In der Buchproduktion gebe es zahlreiche manuelle, repetitive Schritte, vom Prüfen gesetzter Texte bis zur Kontrolle von Basisinformationen wie Öffnungszeiten oder Points of Interest. Vieles davon lasse sich automatisieren.
Auch innerhalb eines Textes erkennt Textshine bereits heute Inkonsistenzen zwischen unterschiedlichen Passagen. Anfragen für weitere Sprachen, etwa Französisch, gebe es regelmäßig, sie stehen aktuell aber nicht auf der Agenda.
X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann
Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann
Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.
Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.
So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.
Was ist eine Liquidationspräferenz?
Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.
Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.
„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.
„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.
„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“
Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel
Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.
Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.
Participating vs. non-participating
Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.
So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.
Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“
Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“
Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.
Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.
Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.
„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.
Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase
Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.
Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft
Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.
Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“
Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.
Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.
Secondaries als mögliches Instrument
Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.
Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.
„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“
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