23.12.2025
KI-LEKTORAT

Textshine: Wie ein Wiener Startup das Korrektorat neu denkt

Was als Nebenprojekt eines Wiener Verlagssohns begann, ist heute ein KI-gestütztes Korrektoratstool für Redaktionen und Verlage im gesamten deutschsprachigen Raum. Textshine automatisiert professionelles Korrektorat, erkennt Grammatik-, Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler sowie einfache sachliche Inkonsistenzen und verzichtet bewusst auf Textproduktion.
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Das Team von Textshine wächst weiter. (c) Textshine

Was einst als Nebenprojekt begann, ist laut Gründer heute ein Werkzeug, das in Redaktionen und Verlagen im gesamten deutschsprachigen Raum eingesetzt wird. Textshine automatisiert professionelles Korrektorat und will dort ansetzen, wo klassische Rechtschreibprogramme an ihre Grenzen stoßen.

Hinter dem Startup stehen Alexander Seifert, seine Frau Anna Bozecski und ein sechsköpfiges Team. Gemeinsam wollen sie mit Textshine ein sehr spezifisches Problem lösen, das Seifert aus eigener Erfahrung kennt. Seine Mutter gründete einen Verlag und er selbst arbeitete bereits während der Matura im Familienbetrieb mit. Dabei setzte er Bücher, kümmerte sich um IT-Themen und half dort aus, wo es notwendig war.

Seifert studierte Informatik, Linguistik und Philosophie. Seit 2015 beschäftigt er sich intensiv mit KI-Entwicklung. Ziel war zunächst, seine Mutter im Verlag zu entlasten. Ihn störte vor allem eines am klassischen Korrektorat: dass immer wieder dieselben Fehler durchrutschen, für den Massenmarkt seien einfache Rechtschreibkorrekturen ausreichend, für den professionellen Einsatz aber nicht. Dort werde nach wie vor externes Korrektorat eingekauft.

Korrektorat als Übersetzungsproblem

2019 begann Seifert, sich systematisch mit der Automatisierung von Korrektorat zu beschäftigen. Parallel betreute er beruflich zahlreiche KI-Projekte, in einer Phase, in der die ersten großen Sprachmodelle und Transformer-Architekturen publiziert wurden. Viele dieser Modelle waren auf Übersetzung ausgelegt. „Ich habe mir gedacht, man kann Korrektorat im Grunde wie eine Übersetzung betrachten“, sagt Seifert im Gespräch mit brutkasten.

Er trainierte auf Basis verlagsinterner Daten ein eigenes Sprachmodell. Der erste Prototyp war ein Proof of Concept, funktionierte überraschend gut und blieb zunächst ein Nebenprojekt. 2022 kam der Wendepunkt. Seine Mutter stellte fest, dass sie sich pro Buch ein bis zwei komplette Korrekturdurchgänge sparen konnte. Ein Buch werde bis zum Druck fünf- bis sechsmal gelesen. Textshine reduzierte diesen Aufwand deutlich.

Seifert bot das Tool daraufhin auch anderen Verlagen an. Zu diesem Zeitpunkt war er noch angestellt, hatte ein kleines Kind und kaum finanzielle Rücklagen für einen derartigen Versuch. Eine AWS-KI-Förderung ermöglichte es ihm schließlich, ein Jahr lang ausschließlich an Textshine zu arbeiten. „Meine größte Sorge war, dass der Bedarf irgendwo dazwischen liegt und es zu wenig zum Leben, aber zu viel zum Sterben wäre“, sagt er. Die Einnahmen reichten damals noch nicht zum Leben, das Feedback aus der Branche war jedoch durchgehend positiv und Seifert vertiefte das Projekt.

Vom Einzelkämpfer zum Team

Ende 2024 folgte ein AWS-Deeptech-Seed-Financing, später auch Unterstützung im Zuge des Fellowship Programmes der Mediengruppe Wiener Zeitung. Heute besteht das gesamte Team aus acht Personen. Vor einem Jahr waren es rechnerisch eineinhalb. Textshine sei inzwischen „in aller Munde“, sagt Seifert, und das tägliche Feedback bestätige den starken Product-Market-Fit.

Zu den Kund:innen zählen Buchverlage, Tageszeitungen, Magazine, Selfpublisher:innen und vereinzelt auch Wissenschaftler:innen. Besonders bei Buchverlagen sei die Kaufentscheidung vergleichsweise einfach, da Korrektorat dort ohnehin extern vergeben werde. Bei Tageszeitungen sei der Einstieg komplexer, da viele Korrekturschritte direkt in den Redaktionen stattfinden. Textshine wird derzeit von mehreren Hundert Kund:innen genutzt. Diese sind vor allem im deutschsprachigen Raum angesiedelt, also in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Aber auch in New York soll das Wiener KI-Korrektorat laufen.

Warum Textshine teurer ist und trotzdem günstiger

Im Marktvergleich positioniert sich Textshine bewusst oberhalb einfacher Tools wie beispielsweise “Language Tool”. Das Startup ist teurer, reduziert nach eigenen Angaben aber den Nachbearbeitungsaufwand deutlich. Während andere Systeme bei längeren Texten an Qualität verlieren, bleibt Textshine stabil, sagt Seifert. Eigennamen werden erkannt und nicht fälschlich korrigiert, einfache fachliche Fehler wie Verwechslungen sollen ebenfalls erkannt werden.

Das Tool korrigiert Grammatik, Orthografie, Zeichensetzung und einfache sachliche Fehler in einem Durchgang. Es greift nicht stilistisch ein und schreibt keine neuen Texte. Genau das sei entscheidend. Viele hätten versucht, ähnliche Ergebnisse mit generativen KI-Modellen zu erzielen, scheiterten aber daran, dass diese zu stark eingreifen oder Änderungen nicht sauber nachvollziehbar machen.


Nutzer:innen können ein Word-Dokument hochladen und erhalten innerhalb weniger Sekunden bis Minuten eine automatisch korrigierte Version per E-Mail zurück. Textshine lässt sich aber auch über eine Browser-Extension in die meisten Redaktionssysteme integrieren und funktioniert auch in Layout- und Printsystemen wie InDesign. Gerade für Buchverlage, die oft keine geeigneten digitalen Korrekturwerkzeuge haben, sei das ein entscheidender Vorteil.

Dass das Tool besonders anwenderfreundlich ist und sich gut integrieren lasse, bestätigen auch diverse Referenzkunden wie etwa die Salzburger Nachrichten oder der Falter-Verlag.

Selfservice und Redaktionstarife

Ein Alleinstellungsmerkmal ist das Selfservice-Angebot auf der Website. Ein klassisches Buchkorrektorat herkömmlich rund 1000 Euro pro Durchgang, bei Textshine zahlt man dafür nur einen Bruchteil. Mit Textshine lassen sich Texte deutlich günstiger prüfen. Eine Bachelorarbeit kostet im Selfservice etwa 30 bis 40 Euro, ohne Abo, rein zeichenbasiert.

Für Redaktionen gibt es Vertragsmodell. Die Flatfee liegt bei rund 500 Euro, darüber hinaus wird nach Umfang abgerechnet. In einer Redaktion mit rund 100 Personen sollen sich die monatlichen Kosten im mittleren vierstelligen Bereich bewegen. Ursprünglich setzte Textshine auf Pro-Kopf-Lizenzen, ist davon aber abgegangen. Redaktionen seien zu unterschiedlich strukturiert, sagt Seifert.

Das Startup ist aktuell in der glücklichen Lage, sowohl solide finanziert zu sein als auch laufend Umsätze zu erzielen. Textshine unterstützt derzeit Deutsch und Englisch.

Qualitätssicherung statt Textproduktion

Für die Zukunft verfolgt Textshine eine klare Linie. Das Tool soll weiterhin keine eigenen Texte schreiben: „Das sollen Menschen machen“, sagt Seifert. Stattdessen will das Startup den Bereich der Qualitätssicherung weiter ausbauen. In der Buchproduktion gebe es zahlreiche manuelle, repetitive Schritte, vom Prüfen gesetzter Texte bis zur Kontrolle von Basisinformationen wie Öffnungszeiten oder Points of Interest. Vieles davon lasse sich automatisieren.

Auch innerhalb eines Textes erkennt Textshine bereits heute Inkonsistenzen zwischen unterschiedlichen Passagen. Anfragen für weitere Sprachen, etwa Französisch, gebe es regelmäßig, sie stehen aktuell aber nicht auf der Agenda.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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