27.06.2022

Tesla und weitere US-Firmen zahlen Mitarbeiterinnen Reisen für Abtreibung

Damit stellen sich die US-Giganten gegen das Höchstgericht der USA und unterstützen ihre Mitarbeiterinnen in Sachen Entscheidungsfreiheit.
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(c) Tesla - Teslas Gigafactory in Texas.

Das quasi Abtreibungsverbot in den USA schlägt naturgemäß hohe Wellen. Konkret hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten mit fünf zu vier Stimmen das bisherige landesweite Recht auf Abtreibung gekippt. Die Argumentation: „Es sei an der Zeit, die Verfassung zu beachten und die Frage der Abtreibung an die gewählten Vertreter des Volkes zurückzugeben“. Als Folge kann nun jeder einzelne Bundesstaat das Abtreibungsrecht regeln. Staaten wie Texas haben schon Gesetze vorliegen, die Schwangerschaftsabbrüche einschränken oder komplett verbieten. Tesla, Starbucks, Airbnb, Microsoft, Netflix, PayPal, JP Morgan Chase, Levi Strauss, Warner Bros, Disney, Meta, Condé Nast und Reddit setzen sich jetzt im Namen ihrer Mitarbeiter:innen gegen den konservativ besetzten Supreme Court und dessen Entscheidung zur Wehr.

Tesla und Co. gegen Supreme Court

Ein Rückblick: USA 1970. Jane Roe (ein anonymisierter Name) geht gegen das texanische Verbot des Schwangerschaftsabbruches vor. Henry Wade war als Staatsanwalt von Dallas ihr Gegner. Drei Jahre später kam es zum Urteil im Fall „Roe vs Wade“ und zu folgendem Urteil: „Die Abtreibungsgesetze des Staates Texas verletzen das Recht der Frauen, über die Fortführung oder Beendigung einer Schwangerschaft selbst zu entscheiden“.

Rund 50 Jahre später hat der republikanisch dominierte Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten mit fünf zu vier Stimmen dieses landesweite Recht auf Abtreibung gekippt. In Staaten wie New York oder Kalifornien bleibt die Entscheidung weiterhin bei den Frauen. Andere Staaten haben bereits ein Abtreibungsverbot in Kraft gesetzt.

Es wird befürchtet, dass viele Frauen, die abtreiben wollen, dies in Eigenregie versuchen werden, weil sich viele das Reisen in Staaten, in den das Recht auf Abtreibung noch besteht, nicht leisten können. Deshalb haben einige namhafte US-Unternehmen wie eben Tesla mit einer Ankündigung aufhorchen lassen.

Eine Million Betroffene

Sie werden, prägnant gesagt, in solchen Fällen die Kosten für die medizinische Versorgung außerhalb des eigenen Bundesstaates übernehmen. Insgesamt seinen Berichten zufolge eine Million Mitarbeiterinnen von dieser Entscheidung betroffen.

JPMorgan Chase & Co, die größte Bank der USA, teilte mit, dass sie ihren Angestellten die Kosten für eine Reise in einen anderen Bundesstaat erstatten, wenn sie einen legalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen. Die Leistung wird am 1. Juli in Kraft treten.

„Meta Platforms Inc, (Anm.: Mutterkonzern von Facebook und Instagram) möchte die Reisekosten im gesetzlich zulässigen Rahmen für Mitarbeiter erstatten, die diese für den Zugang zu medizinischer Versorgung und reproduktiven Diensten außerhalb des Bundesstaates benötigen“, sagte ein Firmensprecher.

Amazon mit 4.000 US-Dollar für Abtreibungskosten

Amazon ließ mitteilen, dass man 4.000 Dollar pro Jahr und Mitarbeiterin an Reisekosten für Schwangerschaftsabbrüche zuschießen werde, Microsoft kündigte eine Ausweitung seines Programms zur Kostenerstattung für die Gesundheitsversorgung an, das nun auch Reisen in einen anderen Bundesstaat zur Abtreibung abdeckt.

Konkret, so heißt es, unterstützt Microsoft „Mitarbeiter und ihre eingeschriebenen Angehörigen beim Zugang zu wichtiger medizinischer Versorgung – die bereits Leistungen wie Abtreibung und geschlechtsangleichende Behandlung umfasst. Unabhängig von ihrem Wohnort in den USA.“

Auch Disney erklärte, es werde die Reisekosten für Mitarbeiter übernehmen, die in ihrem Bundesstaat keinen Zugang zu der von ihnen benötigten Behandlung haben. Die Gesundheitsunternehmen CVS Health Corp. und Biogen Inc. erklärten ebenfalls, dass sie ihren Angestellten den Zugang zu medizinischer Versorgung außerhalb des Staates, einschließlich Abtreibung, ermöglichen werden. CVS hatte seine Pläne bereits vor der Entscheidung vom Freitag in Kraft gesetzt, so ein Sprecher.

Sanktionen gegen Reisekostenerstatter in Planung

Tesla selbst verpflichtete sich ebenfalls Reisekosten für Mitarbeiterinnen zu übernehmen, nachdem Elon Musks Elektroautohersteller kürzlich nach Texas umgezogen ist. Dort hat Gouverneur Greg Abbott geschworen hat, den Eingriff zu verbieten. Der Südstaat ist auch einer von 13 Bundesstaaten, die das sogenannte „Trigger-Gesetz“ verabschiedet haben, das ein generelles Verbot von Abtreibungen vorsieht.

Dass die genannten Unternehmen in den gespaltenen USA – man geht davon aus, dass rund die Hälfte aller Bundesstaaten Abtreibungsverbote oder zumindest -hürden einführen werden – auf politischen Gegenwind treffen werden, war zu erwarten. Und er kam schnell.

Kooperationsverbot & Steuernachteile

Der texanische Abgeordnete Briscoe Cain (Republikaner) hat angekündigt, dass er eine Gesetzgebung vorschlagen wird, die es lokalen Regierungen in dem Bundesstaat untersagt, mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die ihren Angestellten Reisekostenerstattungen für Abtreibungen anbieten.

Auf nationaler Ebene hat der republikanische Senator Marco Rubio einen Gesetzentwurf eingebracht, der es Unternehmen verbieten soll, derartige Kosten steuerlich geltend zu machen.

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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