27.06.2022

Tesla und weitere US-Firmen zahlen Mitarbeiterinnen Reisen für Abtreibung

Damit stellen sich die US-Giganten gegen das Höchstgericht der USA und unterstützen ihre Mitarbeiterinnen in Sachen Entscheidungsfreiheit.
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(c) Tesla - Teslas Gigafactory in Texas.

Das quasi Abtreibungsverbot in den USA schlägt naturgemäß hohe Wellen. Konkret hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten mit fünf zu vier Stimmen das bisherige landesweite Recht auf Abtreibung gekippt. Die Argumentation: „Es sei an der Zeit, die Verfassung zu beachten und die Frage der Abtreibung an die gewählten Vertreter des Volkes zurückzugeben“. Als Folge kann nun jeder einzelne Bundesstaat das Abtreibungsrecht regeln. Staaten wie Texas haben schon Gesetze vorliegen, die Schwangerschaftsabbrüche einschränken oder komplett verbieten. Tesla, Starbucks, Airbnb, Microsoft, Netflix, PayPal, JP Morgan Chase, Levi Strauss, Warner Bros, Disney, Meta, Condé Nast und Reddit setzen sich jetzt im Namen ihrer Mitarbeiter:innen gegen den konservativ besetzten Supreme Court und dessen Entscheidung zur Wehr.

Tesla und Co. gegen Supreme Court

Ein Rückblick: USA 1970. Jane Roe (ein anonymisierter Name) geht gegen das texanische Verbot des Schwangerschaftsabbruches vor. Henry Wade war als Staatsanwalt von Dallas ihr Gegner. Drei Jahre später kam es zum Urteil im Fall „Roe vs Wade“ und zu folgendem Urteil: „Die Abtreibungsgesetze des Staates Texas verletzen das Recht der Frauen, über die Fortführung oder Beendigung einer Schwangerschaft selbst zu entscheiden“.

Rund 50 Jahre später hat der republikanisch dominierte Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten mit fünf zu vier Stimmen dieses landesweite Recht auf Abtreibung gekippt. In Staaten wie New York oder Kalifornien bleibt die Entscheidung weiterhin bei den Frauen. Andere Staaten haben bereits ein Abtreibungsverbot in Kraft gesetzt.

Es wird befürchtet, dass viele Frauen, die abtreiben wollen, dies in Eigenregie versuchen werden, weil sich viele das Reisen in Staaten, in den das Recht auf Abtreibung noch besteht, nicht leisten können. Deshalb haben einige namhafte US-Unternehmen wie eben Tesla mit einer Ankündigung aufhorchen lassen.

Eine Million Betroffene

Sie werden, prägnant gesagt, in solchen Fällen die Kosten für die medizinische Versorgung außerhalb des eigenen Bundesstaates übernehmen. Insgesamt seinen Berichten zufolge eine Million Mitarbeiterinnen von dieser Entscheidung betroffen.

JPMorgan Chase & Co, die größte Bank der USA, teilte mit, dass sie ihren Angestellten die Kosten für eine Reise in einen anderen Bundesstaat erstatten, wenn sie einen legalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen. Die Leistung wird am 1. Juli in Kraft treten.

„Meta Platforms Inc, (Anm.: Mutterkonzern von Facebook und Instagram) möchte die Reisekosten im gesetzlich zulässigen Rahmen für Mitarbeiter erstatten, die diese für den Zugang zu medizinischer Versorgung und reproduktiven Diensten außerhalb des Bundesstaates benötigen“, sagte ein Firmensprecher.

Amazon mit 4.000 US-Dollar für Abtreibungskosten

Amazon ließ mitteilen, dass man 4.000 Dollar pro Jahr und Mitarbeiterin an Reisekosten für Schwangerschaftsabbrüche zuschießen werde, Microsoft kündigte eine Ausweitung seines Programms zur Kostenerstattung für die Gesundheitsversorgung an, das nun auch Reisen in einen anderen Bundesstaat zur Abtreibung abdeckt.

Konkret, so heißt es, unterstützt Microsoft „Mitarbeiter und ihre eingeschriebenen Angehörigen beim Zugang zu wichtiger medizinischer Versorgung – die bereits Leistungen wie Abtreibung und geschlechtsangleichende Behandlung umfasst. Unabhängig von ihrem Wohnort in den USA.“

Auch Disney erklärte, es werde die Reisekosten für Mitarbeiter übernehmen, die in ihrem Bundesstaat keinen Zugang zu der von ihnen benötigten Behandlung haben. Die Gesundheitsunternehmen CVS Health Corp. und Biogen Inc. erklärten ebenfalls, dass sie ihren Angestellten den Zugang zu medizinischer Versorgung außerhalb des Staates, einschließlich Abtreibung, ermöglichen werden. CVS hatte seine Pläne bereits vor der Entscheidung vom Freitag in Kraft gesetzt, so ein Sprecher.

Sanktionen gegen Reisekostenerstatter in Planung

Tesla selbst verpflichtete sich ebenfalls Reisekosten für Mitarbeiterinnen zu übernehmen, nachdem Elon Musks Elektroautohersteller kürzlich nach Texas umgezogen ist. Dort hat Gouverneur Greg Abbott geschworen hat, den Eingriff zu verbieten. Der Südstaat ist auch einer von 13 Bundesstaaten, die das sogenannte „Trigger-Gesetz“ verabschiedet haben, das ein generelles Verbot von Abtreibungen vorsieht.

Dass die genannten Unternehmen in den gespaltenen USA – man geht davon aus, dass rund die Hälfte aller Bundesstaaten Abtreibungsverbote oder zumindest -hürden einführen werden – auf politischen Gegenwind treffen werden, war zu erwarten. Und er kam schnell.

Kooperationsverbot & Steuernachteile

Der texanische Abgeordnete Briscoe Cain (Republikaner) hat angekündigt, dass er eine Gesetzgebung vorschlagen wird, die es lokalen Regierungen in dem Bundesstaat untersagt, mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die ihren Angestellten Reisekostenerstattungen für Abtreibungen anbieten.

Auf nationaler Ebene hat der republikanische Senator Marco Rubio einen Gesetzentwurf eingebracht, der es Unternehmen verbieten soll, derartige Kosten steuerlich geltend zu machen.

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Zuletzt starke Gründungsdynamik

Das deutsche Startup-Ökosystem konnte trotz eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds zuletzt eine beachtliche Gründungsdynamik aufweisen. Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Bundesrepublik mit 3.053 Startup-Gründungen einen historischen Rekordwert, was einem Zuwachs von 52 Prozent im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2025 entspricht. Getrieben wurde dieser Aufschwung insbesondere durch den anhaltenden Boom im Bereich der Künstlichen Intelligenz, auf den allein über 1.000 Neugründungen entfielen. Die nackten Rekordzahlen täuschen jedoch darüber hinweg, dass es dem deutschen Markt nach wie vor nicht ausreichend gelingt, erfolgreiche junge Firmen in die kapitalintensive Wachstums- und Skalierungsphase zu überführen. Mit rund 90 Euro Wagniskapitalinvestitionen pro Kopf im Jahr 2025 liegt die Investitionsaktivität in Deutschland signifikant hinter den führenden Märkten in den USA und Großbritannien zurück.

Risikokapital und das Hebeln privater Milliarden

Um das Abwandern vielversprechender Innovationen und den Ausverkauf ins Ausland zu verhindern, setzt die neue Strategie vor allem bei der Mobilisierung von privatem und institutionellem Kapital an. Ein zentrales Vorhaben ist die Fortführung und Weiterentwicklung der sogenannten WIN-Initiative. Laut dem Strategiepapier soll damit darauf hingearbeitet werden, die Zusagen privater Investoren für Investitionen in Wagniskapital und das Startup-Ökosystem auf 25 Milliarden Euro mehr als zu verdoppeln. Flankiert wird diese Absicht durch die nationale Umsetzung der überarbeiteten europäischen Solvency-II-Richtlinie, die es Versicherungsgesellschaften erleichtert, Kapitalanlagen als langfristige Aktieninvestitionen einzustufen. Dadurch sinken die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für solche Risikokapitalinvestitionen drastisch von 49 auf 22 Prozent. Ergänzend ist die Bereitstellung von Bundesmitteln für eine Nachfolgegeneration des größten europäischen Dachfonds, den „Wachstumsfonds II“, über die KfW Capital geplant.

Neuer Fokus auf DefenceTech und Sicherheit

Zu den markantesten und zugleich politisch sensibelsten Neuerungen der Regierungsstrategie gehört die erstmalige, systematische Berücksichtigung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es von Ministerin Reiche, das Konzept verfolge das Ziel, das „Gründen zu erleichtern, das Wachstum zu beschleunigen und Innovation in Deutschland zu halten“. Für Startups aus dem Rüstungssektor wird im Rahmen des verbleibenden „Deutschlandfonds“ ein spezielles Direktbeteiligungsvehikel des Bundes geschaffen. Damit beabsichtigt die Bundesregierung, sich künftig erstmals direkt an jungen Unternehmen zu beteiligen, die Waffen herstellen, um deren Kapitalzugang zu sichern.

Neben der Rüstungsförderung adressiert die Strategie auch administrative Hürden, die im internationalen Vergleich als Standortnachteil gelten. Über das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ soll bis Ende 2026 der Entwurf für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz ausgearbeitet werden, um Anmeldeverfahren und die Vergabe von Steuernummern digital zu vereinheitlichen. Zudem unterstützt die deutsche Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für die EU Inc., die als europäisch vereinheitlichte Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Startups etabliert werden soll.

Kritik von mehreren Seiten

Trotz des breiten Maßnahmenpakets regt sich im deutschen Ökosystem und in den Verbänden auch Kritik an der strategischen Ausrichtung der Bundesregierung. Vor allem der starke Rüstungsfokus bei gleichzeitiger Vernachlässigung gesellschaftlicher Aspekte steht im Zentrum der Debatte. So wird etwa vom Bundesverband für Social Entrepreneurship in Deutschland (SEND e.V.) kritisiert, dass „soziale Gründungsvorhaben“ in der neuen Fassung überhaupt keine Rolle mehr spielen. Auch der Verband der Business Angels äußert Unmut und bezeichnet die fast ausschließliche Fokussierung auf Venture-Kapital als Finanzierungsinstrument als eine Maßnahme „an den Gründungsrealitäten vorbei“, da erfahrene private Geldgeber für die Nachhaltigkeit von Gründungen entscheidender seien.

Fachkommentare aus den Bereichen Bioökonomie und Nachhaltigkeit warnen zudem vor einem „Klumpenrisiko“ durch den engen Fokus auf Verteidigungstechnologien. Aus der Gründerszene selbst wird bemängelt, dass das ehemals politisch stark beworbene Vorreiterprojekt einer „Gründung in 24 Stunden“ sowie Erleichterungen für das „Gründen aus dem Beruf“ im finalen Papier nicht mehr auftauchen. Zudem weisen Industrievertreter darauf hin, dass zentrale Herausforderungen für innovationsintensive Branchen über die reine Startup-Finanzierung hinausgehen; es fehle an Impulsen für spätere Finanzierungsrunden, an regulatorischer Beschleunigung sowie am Ausbau industrieller Produktionskapazitäten. Ob die Strategie die Erwartungen der Praxis erfüllen kann, wird von Branchenbeobachtern auch aufgrund des Zeithorizonts bezweifelt: Dass mit der Umsetzung der Maßnahmen lediglich „noch in dieser Legislaturperiode begonnen“ werden soll, lasse kein hohes Tempo vermuten.

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