27.04.2021

Tesla verzeichnet im ersten Quartal Rekordgewinn – und verkaufte Bitcoins

Vor allem der Verkauf von Umweltzertifikaten wirkte sich positiv auf den Gewinn des Elektroautoherstellers aus. Tesla steckte außerdem erneut Geld in Kryptowährungen - verkaufte jedoch auch Teile seiner Bitcoins.
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Tesla
Telsa hat im ersten Quartal 184.000 Autos ausgeliefert. | Foto: Cam Bradford /Unsplash

Tesla hat das siebente profitable Quartal in Folge abgeschlossen: Der Nettogewinn lag im ersten Quatal 2021 bei 438 Mio. Dollar – ein neuer Rekord für den Elektroautohersteller und mehr als Analysten prognostiziert hatten. Im Vorjahresquartal hatte der Gewinn nur 16 Mio. Dollar betragen. Der Umsatz von 10,39 Mrd. Dollar blieb dagegen geringfügig unter den Erwartungen. Analysten waren laut Bloomberg im Schnitt 10,42 Mrd. Dollar ausgegangen.

Bereits Anfang April waren Absatzzahlen für das erste Quartal veröffentlicht worden. Demnach hat Tesla im ersten Jahresviertel 184.800 Autos ausgeliefert – ein Rekord für das Unternehmen. Zudem hatte es mitgeteilt, rund 180.000 Autos hergestellt zu haben.

Einnahmen durch Verkauf von Umweltzertifikaten höher als Nettogewinn

Wie auch schon in vergangenen Quartalen wirkte sich vor allem der Verkauf von Umweltzertifikaten, den sogenannten „regulatory credits“, positiv aus. Tesla verkauft diese regulatorischen Gutschriften an andere Autohersteller, die zu wenig Elektroautos produzieren, um die Vorschriften etwa in Kalifornien oder in Europa einzuhalten. Im abgelaufenen Quartal nahm Tesla so 518 Mio. Dollar ein – also einen höheren Betrag als der Nettogewinn.

Gewinn von 101 Mio. Dollar durch Bitcoin-Verkauf

Neue Zahlen gab es auch zu den Bitoin-Beständen des Unternehmens: Demnach habe es im vergangenen Quartal einen Netto-Mittelabfluss von 1,2 Mrd. Dollar in Zusammenhang mit dem Kauf von Kryptowährungen verzeichnet, hieß es in der Mitteilung des Unternehmens. Teile seines Bitcoin-Bestands – rund 10 Prozent – hat Tesla jedoch schon wieder verkauft. Damit nahm das Unternehmen 272 Mio. Dollar und verzeichnete einen positiven Effekt von 101 Mio. Dollar. Tesla-CEO Elon Musk zufolge will das Unternehmen mit dem Verkauf zeigen, dass Bitcoin eine liquide Alternative zu Cash in der Bilanz sei.

Seit März akzeptiert das Unternehmen Bitcoin-Zahlungen von US-Kunden. Dass dies geplant sei hatte Tesla bereits im Februar vermeldet, als außerdem bekannt geworden war, dass das Unternehmen im Vorjahr 1,5 Mrd. Dollar in die Kryptowährung investiert hat. Nach MicroStrategy ist das Tesla jenes Unternehmen mit den größten Bitcoin-Beständen in der Bilanz.

Aktie gab nachbörslich nach

Im nachbörslichen Handel gab die Aktie um zweieinhalb Prozent nach. Laut Bloomberg bemängelten Analysten unter anderem, dass Tesla kein konkretes Absatzziel für 2021 nannte. Die Tesla-Aktie war im Vorjahr um mehr als 700 Prozent gestiegen. Im laufenden Jahr setzte sich die massive Aufwärtsbewegung jedoch zumindest vorerst nicht fort. Der Aktienkurs legte seit Jahresbeginn um vergleichsweise bescheidene 3 Prozent zu, während der breite US-Aktienindex S&P-500 im gleichen Zeitraum um mehr als 11 Prozent gestiegen ist.

Kontroverse um tödlichen Unfall

Zuletzt war Tesla wegen eines tödlichen Unfalls in Texas in die Schlagzeilen geraten. Zwei Personen starben, nachdem ein Tesla Modell S gegen einen Baum geprallt war. Die Ermittlungen der Polizei und Zeugenaussagen deuteten darauf hin, dass keine der beiden Personen hinter dem Steuer gesessen war. Daher gingen die Behörden davon aus, dass die Insassen des Pkw Teslas Fahrassistenzsystem genutzt hatten. Dieses wird umgangssprachlich häufig als Autopilot bezeichnet, was aufgrund seiner tatsächlichen Funktionalität jedoch höchst umstritten ist.

Tesla-CEO Musk behauptete auf Twitter, dass Daten des Unternehmens gezeigt hätten, dass die Funktion beim Unfall nicht aktiviert gewesen war. Im Conference Call zur Zahlenvorlage sagte nun Lars Moravy, Teslas Vice President of Vehicle Engineering, dass das Unternehmen herausgefunden hätte, dass das Lenkrad des Autos verformt gewesen war – was darauf hindeute, dass tatsächlich jemand zum Zeitpunkt des Unfalls am Fahrersitz gesessen sei.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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