05.06.2018

Tesla Model 3: Rund ein Viertel der Vorbesteller will Geld zurück

Das Model 3 von Tesla kann seit rund zwei Jahren vorbestellt werden. Um auf die lange Warteliste zu gelangen, ist eine Anzahlung von 1.000 US-Dollar nötig. Nun hinkt Tesla mit der Produktion nach. Die Folge: 23 Prozent der Vorbesteller wollen ihr Geld zurück.
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Tesla - Tesla-Quartalszahlen
(c) Tesla: Modell 3

Es ist zwei Jahre her, dass Tesla damit begonnen hat, Bestellungen für das Model 3 anzunehmen. Rund 450.000 Personen haben die dafür nötige Anzahlung von 1000 US-Dollar geleistet und sich auf die lange Warteliste setzen lassen. Das Model 3 ist das bislang günstigste Tesla-Gefährt und kostet in der Standard-Variante 35.000 US-Dollar. Die Long-Range-Battery-Version gibt es für 44.000 Dollar. Jedoch haben Produktionsprobleme zu extrem langen Wartezeiten geführt – das habe viele Vorbesteller (rund 23 Prozent) abgeschreckt, wie das Analyseunternehmen Second Measure verkündet. Hochgerechnet geht es also zumindest um eine neunstellige US-Dollar-Summe, die Tesla rücküberweisen muss.

+++ Model 3 vorgestellt – bereits über 270.000 Reservierungen +++ 

Tesla Model 3: Nur knapp über 8000 Fahrzeuge im letzten Quartal ausgeliefert

Second Measure arbeitet bei seiner Analyse mit anonymisierten Kreditkartenabrechnungen und leitet daraus Erkenntnisse ab. Demnach gab es im April die meisten Rückerstattungen. Sieht man sich das letzte Quartal an, so stellt man fest, dass Tesla in dieser Zeit bloß 8.180 Stück des Model 3 ausliefern konnte. Seit dem Verkaufsstart im September des Vorjahres waren es rund 32.000 Fahrzeuge, die den Weg zu ihren Besitzern gefunden haben.

Hohe „Schwarzmarkt-Preise“

Als Reaktion auf die Second-Measure-Meldung gab Tesla über Recode bekannt, dass sich die firmeninternen Daten nicht mit der Einschätzung der Analysefirma decken. Weitere Erklärung zu den Rückerstattungen wollte das Unternehmen aber nicht abgeben. In Europa ist das Fahrzeug bislang noch nicht erhältlich (wird für 2019 erwartet), sorgt aber laut Medienberichten auf dem „grauen Markt“ für hohe Preise. Tesla-Angestellte, die bereits das Model 3 besitzen, könnten es demnach für 100.000 bis 130.000 US-Dollar verkaufen.


⇒ Hier kann man sich für das Model 3 voranmelden

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© Screenshot - (v.l.) Infrastrukturminister Peter Hanke, Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH und Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn.

Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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