01.02.2023

So viel hat Tesla 2022 mit Bitcoin verloren

Tesla hat 2021 in Bitcoin investiert und hält trotz eines größeren Teilverkaufs im vergangenen Sommer weiterhin hohe Bestände an der Kryptowährung. Aus Dokumenten an die US-Börsenaufsicht geht hervor, wie sich das Bitcoin-Investment von Tesla im Jahr 2022 entwickelt hat.
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Bitcoin logo on a smartphone against Tesla logo in the background. Elon Musk recently invested $1.5 billion in Bitcoin, opening possibility of Bitcoin transactions to purchase Tesla automobiles.
Foto: asiraj - stock.adobe.com

Es war eine größten Meldungen in der Krypto-Branche im Jahr 2021, als Tesla im Februar mitteilte, in Bitcoin investiert zu haben. 1,5 Mrd. US-Dollar waren es, die der Hersteller von Elektroautos in die Kryptowährung gesteckt hatte. Öffentlich bekannt wurde aufgrund der Berichtspflichten für börsenotierte Unternehmen – die aber erst mit Verzögerung greifen. Das Investment erfolgte bereits 2020.

Und zunächst entwickelte sie das Investment äußerst günstig: Immerhin durchlief Bitcoin 2021 einen enormen Bullenmarkt, der den Kurs bis auf 69.000 US-Dollar im November steigen ließ. Doch dann drehte die Marktstimmung – und ein frostiger Kryptowinter zog auf. Der Bitcoin-Kurs fiel bis auf unter 16.000 Dollar im November 2022 zurück. Tesla hatte in der Zwischenzeit seine Bitcoin-Bestände deutlich reduziert: Schon im Sommer 2022 war bekannt geworden, dass Tesla 75 Prozent seiner Coins wieder verkauft hatte.

2022 verlor Teslas Bitcoin-Investment 140 Mio. Dollar an Wert

Laut der Website Bitcoin Treasuries hält Tesla aber weiterhin knapp 10.000 Bitcoin – und ist nach Microstrategy und Marathon Digital damit das Unternehmen mit den dritthöchsten Bitcoin-Beständen. Ob sich das Investment langfristig auszahlen wird, wird sich erst zeigen müssen – für 2022 musste Tesla nun aber jedenfalls eine deutliche Wertberichtigung vornehmen. Dies geht aus kürzlich veröffentlichten Unterlagen für die US-Börsenaufsicht hervor.

Demnach hat Tesla 2022 für sein Bitcoin-Investment Wertberichtigungen in der Höhe von 204 Mio. US-Dollar verzeichnet. Dem stehen Gewinne in der Höhe von 64 Mio. Dollar von Bitcoin-Verkäufen gegenüber. Per Saldo war das Bitcoin-Investment für Tesla 2022 ein Minusgeschäft von 140 Mio. Dollar.

Wertberichtigungen wegen Kursschwankungen sind ein üblicher Vorgang. Bereits wenige Monate nach Bekanntwerden des Bitcoin-Investments hatte Tesla erstmals Wertberichtigungen wegen einer ungünstigen Kursentwicklung vornehmen müssen.

Keine Bitcoin-Verkäufe von Tesla im vierten Quartal

Im vierten Quartal 2022 hatte Teslas Bitcoin-Investment 43 Mio. Dollar an Wert verloren, wie bereits in der Vorwoche bei der Präsentation der Quartalszahlen bekannt geworden war. Aus dieser war auch hervorgegangen, dass Tesla im vierten Quartal keine Bitcoin-Transaktionen getätigt hat.

Neben dem Bitcoin-Investment hatte Tesla im Februar 2021 auch angekündigt, die Kryptowährung künftig als Zahlungsmittel akzeptieren zu wollen. Im März 2021 setzte das Unternehmen dies für US-Kund:innen auch um. In einer aufsehenerregenden Kehrtwende machte CEO Elon Musk dies aber bereits im Mai via Twitter wieder rückgäng – unter Verweis auf die negativen Umweltauswirkungen des Bitcoin-Minings.

Stattdessen wendete sich Musk verstärkt dem ursprünglich als Parodie entstandenem Dogecoin zu. Tesla akzeptiert übrigens auch Zahlungen in Dogecoin – aber nur für Merchandise und nicht für Autos.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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