01.02.2023

So viel hat Tesla 2022 mit Bitcoin verloren

Tesla hat 2021 in Bitcoin investiert und hält trotz eines größeren Teilverkaufs im vergangenen Sommer weiterhin hohe Bestände an der Kryptowährung. Aus Dokumenten an die US-Börsenaufsicht geht hervor, wie sich das Bitcoin-Investment von Tesla im Jahr 2022 entwickelt hat.
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Bitcoin logo on a smartphone against Tesla logo in the background. Elon Musk recently invested $1.5 billion in Bitcoin, opening possibility of Bitcoin transactions to purchase Tesla automobiles.
Foto: asiraj - stock.adobe.com

Es war eine größten Meldungen in der Krypto-Branche im Jahr 2021, als Tesla im Februar mitteilte, in Bitcoin investiert zu haben. 1,5 Mrd. US-Dollar waren es, die der Hersteller von Elektroautos in die Kryptowährung gesteckt hatte. Öffentlich bekannt wurde aufgrund der Berichtspflichten für börsenotierte Unternehmen – die aber erst mit Verzögerung greifen. Das Investment erfolgte bereits 2020.

Und zunächst entwickelte sie das Investment äußerst günstig: Immerhin durchlief Bitcoin 2021 einen enormen Bullenmarkt, der den Kurs bis auf 69.000 US-Dollar im November steigen ließ. Doch dann drehte die Marktstimmung – und ein frostiger Kryptowinter zog auf. Der Bitcoin-Kurs fiel bis auf unter 16.000 Dollar im November 2022 zurück. Tesla hatte in der Zwischenzeit seine Bitcoin-Bestände deutlich reduziert: Schon im Sommer 2022 war bekannt geworden, dass Tesla 75 Prozent seiner Coins wieder verkauft hatte.

2022 verlor Teslas Bitcoin-Investment 140 Mio. Dollar an Wert

Laut der Website Bitcoin Treasuries hält Tesla aber weiterhin knapp 10.000 Bitcoin – und ist nach Microstrategy und Marathon Digital damit das Unternehmen mit den dritthöchsten Bitcoin-Beständen. Ob sich das Investment langfristig auszahlen wird, wird sich erst zeigen müssen – für 2022 musste Tesla nun aber jedenfalls eine deutliche Wertberichtigung vornehmen. Dies geht aus kürzlich veröffentlichten Unterlagen für die US-Börsenaufsicht hervor.

Demnach hat Tesla 2022 für sein Bitcoin-Investment Wertberichtigungen in der Höhe von 204 Mio. US-Dollar verzeichnet. Dem stehen Gewinne in der Höhe von 64 Mio. Dollar von Bitcoin-Verkäufen gegenüber. Per Saldo war das Bitcoin-Investment für Tesla 2022 ein Minusgeschäft von 140 Mio. Dollar.

Wertberichtigungen wegen Kursschwankungen sind ein üblicher Vorgang. Bereits wenige Monate nach Bekanntwerden des Bitcoin-Investments hatte Tesla erstmals Wertberichtigungen wegen einer ungünstigen Kursentwicklung vornehmen müssen.

Keine Bitcoin-Verkäufe von Tesla im vierten Quartal

Im vierten Quartal 2022 hatte Teslas Bitcoin-Investment 43 Mio. Dollar an Wert verloren, wie bereits in der Vorwoche bei der Präsentation der Quartalszahlen bekannt geworden war. Aus dieser war auch hervorgegangen, dass Tesla im vierten Quartal keine Bitcoin-Transaktionen getätigt hat.

Neben dem Bitcoin-Investment hatte Tesla im Februar 2021 auch angekündigt, die Kryptowährung künftig als Zahlungsmittel akzeptieren zu wollen. Im März 2021 setzte das Unternehmen dies für US-Kund:innen auch um. In einer aufsehenerregenden Kehrtwende machte CEO Elon Musk dies aber bereits im Mai via Twitter wieder rückgäng – unter Verweis auf die negativen Umweltauswirkungen des Bitcoin-Minings.

Stattdessen wendete sich Musk verstärkt dem ursprünglich als Parodie entstandenem Dogecoin zu. Tesla akzeptiert übrigens auch Zahlungen in Dogecoin – aber nur für Merchandise und nicht für Autos.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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