12.08.2020

Tesla-Aktiensplit: Wertvollster Autokonzern der Welt macht eine Aktie zu 5

Nach einer Vervielfachung des Börsenwerts in den vergangenen Monaten will Tesla mit einem Aktiensplit noch mehr Anlegern die Möglichkeit geben, zu investieren.
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So soll die neue Tesla-Gigafactory in Berlin aussehen - Tesla-Aktiensplit
So soll die neue Tesla-Gigafactory in Berlin aussehen (Rendering). (c) Tesla

Vor einem Jahr schwankte die Tesla-Aktie um die 200 Euro. Das war deutlich unter dem Einstiegspreis von rund 275 Euro beim IPO im Jahr 2017. Sie hatte sich gerade halbwegs vom bis dahin schlimmsten Einbruch erholt, der Ende Mai 2019 seinen Tiefpunkt hatte. Damals titelte die FAZ “Die Wall Street verliert das Vertrauen in Tesla” und spekulierte darüber, dass Elon Musks Autokonzern zum Übernahmeobjekt werden könnte.

Nicht einmal eineinhalb Jahre später ist eben dieses Unternehmen der nach Börsenwert wertvollste Autokonzern der Welt – mit Toyota wurde Anfang Juli 2020 der letzte Konkurrent überholt. Bis Mitte Juli vereineinhalbfachte sich die Aktie abermals auf über 1500 Euro um dann auf um die 1200 Euro zu sinken. Doch gestern legte sie im nachbörslichen Handel acht Prozent zu. Grund dafür ist die Ankündigung, einen Aktiensplit durchführen zu wollen. Bei diesem sollen aus je einer Tesla-Aktie fünf werden.

Tesla-Aktie nach Aktiensplit noch immer mehr wert als vor einem Jahr

Der Tesla-Aktiensplit ist eine logische Reaktion auf den unglaublichen Preisanstieg im Laufe der vergangenen Monate. So wäre, wenn der Aktiensplit heute stattfinden würde, eine Aktie danach noch immer mehr Wert als vor einem Jahr. Tesla argumentiert den Schritt damit, mehr Mitarbeitern und Interessenten ermöglichen zu wollen, Anteile am Unternehmen zu erwerben.

Der Höhenflug der Aktie ist freilich trotzdem mit Vorsicht zu genießen. Geht es nach Absatz- und Umsatzzahlen, liegt Tesla derzeit noch weit hinter den größten internationalen Konkurrenten in der Autobranche. Das hohe Interesse an der Tesla-Aktie ist zweifelsfrei ein Investment in die erhoffte zukünftige Performance des Konzerns. Und die muss erst einmal bewiesen werden. Schließlich schläft auch die Konkurrenz nicht ganz.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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AI Summaries

Tesla-Aktiensplit: Wertvollster Autokonzern der Welt macht eine Aktie zu 5

  • Vor einem Jahr schwankte die Tesla-Aktie um die 200 Euro.
  • Nicht einmal eineinhalb Jahre später ist eben dieses Unternehmen der nach Börsenwert wertvollste Autokonzern der Welt – mit Toyota wurde Anfang Juli 2020 der letzte Konkurrent überholt.
  • Bei einem Aktiensplit sollen nun aus je einer Tesla-Aktie fünf werden.
  • Wenn der Split heute stattfinden würde, wäre eine Aktie danach noch immer mehr Wert als vor einem Jahr.
  • Tesla argumentiert den Schritt damit, mehr Mitarbeitern und Interessenten ermöglichen zu wollen, Anteile am Unternehmen zu erwerben.
  • Der Höhenflug der Aktie ist freilich trotzdem mit Vorsicht zu genießen.

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  • Der Höhenflug der Aktie ist freilich trotzdem mit Vorsicht zu genießen.

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  • Der Höhenflug der Aktie ist freilich trotzdem mit Vorsicht zu genießen.

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