Tesla-Aktiensplit: Wertvollster Autokonzern der Welt macht eine Aktie zu 5
Nach einer Vervielfachung des Börsenwerts in den vergangenen Monaten will Tesla mit einem Aktiensplit noch mehr Anlegern die Möglichkeit geben, zu investieren.
Vor einem Jahr schwankte die Tesla-Aktie um die 200 Euro. Das war deutlich unter dem Einstiegspreis von rund 275 Euro beim IPO im Jahr 2017. Sie hatte sich gerade halbwegs vom bis dahin schlimmsten Einbruch erholt, der Ende Mai 2019 seinen Tiefpunkt hatte. Damals titelte die FAZ „Die Wall Street verliert das Vertrauen in Tesla“ und spekulierte darüber, dass Elon Musks Autokonzern zum Übernahmeobjekt werden könnte.
Nicht einmal eineinhalb Jahre später ist eben dieses Unternehmen der nach Börsenwert wertvollste Autokonzern der Welt – mit Toyota wurde Anfang Juli 2020 der letzte Konkurrent überholt. Bis Mitte Juli vereineinhalbfachte sich die Aktie abermals auf über 1500 Euro um dann auf um die 1200 Euro zu sinken. Doch gestern legte sie im nachbörslichen Handel acht Prozent zu. Grund dafür ist die Ankündigung, einen Aktiensplit durchführen zu wollen. Bei diesem sollen aus je einer Tesla-Aktie fünf werden.
Tesla-Aktie nach Aktiensplit noch immer mehr wert als vor einem Jahr
Der Tesla-Aktiensplit ist eine logische Reaktion auf den unglaublichen Preisanstieg im Laufe der vergangenen Monate. So wäre, wenn der Aktiensplit heute stattfinden würde, eine Aktie danach noch immer mehr Wert als vor einem Jahr. Tesla argumentiert den Schritt damit, mehr Mitarbeitern und Interessenten ermöglichen zu wollen, Anteile am Unternehmen zu erwerben.
Der Höhenflug der Aktie ist freilich trotzdem mit Vorsicht zu genießen. Geht es nach Absatz- und Umsatzzahlen, liegt Tesla derzeit noch weit hinter den größten internationalen Konkurrenten in der Autobranche. Das hohe Interesse an der Tesla-Aktie ist zweifelsfrei ein Investment in die erhoffte zukünftige Performance des Konzerns. Und die muss erst einmal bewiesen werden. Schließlich schläft auch die Konkurrenz nicht ganz.
Innovation & Unternehmertum: Jetzt für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 nominieren oder bewerben
Der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 zeichnet Frauen unter 35 Jahren für Leistungen im Bereich von Innovation und Unternehmertum in Österreich aus. Einreichungen sind in drei Kategorien bis zum 17. August 2026 möglich. Die Auszeichnung ist mit jeweils 5.000 Euro Preisgeld dotiert.
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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.
Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.
Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026
Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.
Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.
Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:
Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.
Zeitplan und Nominierungsverfahren
Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.
Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.
Jetzt Nominieren oder Bewerben!
Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.
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Tesla-Aktiensplit: Wertvollster Autokonzern der Welt macht eine Aktie zu 5
Vor einem Jahr schwankte die Tesla-Aktie um die 200 Euro.
Nicht einmal eineinhalb Jahre später ist eben dieses Unternehmen der nach Börsenwert wertvollste Autokonzern der Welt – mit Toyota wurde Anfang Juli 2020 der letzte Konkurrent überholt.
Bei einem Aktiensplit sollen nun aus je einer Tesla-Aktie fünf werden.
Wenn der Split heute stattfinden würde, wäre eine Aktie danach noch immer mehr Wert als vor einem Jahr.
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Der Höhenflug der Aktie ist freilich trotzdem mit Vorsicht zu genießen.
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Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …
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