28.08.2020

TerraPower: Bill Gates will Hunderte „kleine“ Atomkraftwerke bauen

Das von Microsoft-Gründer Bill Gates gegründete Unternehmen TerraPower will mit kleinen Atomkraftwerken den Klimawandel bekämpfen.
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TerraPower: Visualisierung der geplanten
(c) TerraPower: Visualisierung der geplanten "kleinen" Atomkraftwerke

Daran, wie dem Klimawandel am besten zu begegnen ist, scheiden sich mitunter die Geister. Obwohl es über die Nutzung erneuerbarer Energien mittlerweile einen breiten Konsens gibt, ist auch der Energiesektor in Sachen Bekämpfung der Klimakrise keineswegs frei von Kontroverse. Besonder heftig – und je nach Land und Region auf der Erde sehr unterschiedlich – wird die Nutzung von Kernenergie zu diesem Zweck diskutiert. Diese Debatte ist nun um eine Facette reicher: Wie jetzt bekannt gegeben wurde, will das von Microsoft-Gründer Bill Gates gegründete Unternehmen TerraPower in wenigen Jahren „kleine“ Atomkraftwerke für die ganze Welt liefern – das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

TerraPower: Bill Gates-Projekt nimmt Gestalt an

Bereits vor 14 Jahren als Forschungsunternehmen gegründet, nimmt das Produkt von TerraPower – in Kooperation mit GE Hitachi Nuclear Energy – nun Gestalt an. Die „kleinen“ Atomkraftwerke sollen mit ihren Uran-Reaktoren eine Leistung von je 345 Megawatt erbringen (Zum Vergleich: Das tschechische Atomkraftwerk Temelin erbringt rund 2000 Megawatt, die Wasserkraftwerksgruppe in Kaprun erbringt rund 800 Megawatt). Weil sie mit flüssigem Natrium gekühlt sind, tragen die Kraftwerke auch die Bezeichnung „Natrium“. Die erzeugte Energie soll je nach Bedarf in Tanks mit flüssigem Salz gespeichert werden, um dann die Schwankungen von erneuerbaren Kraftwerken – insbesondere Solarkraftwerken – auszugleichen. Die Kosten pro Einheit beziffert TerraPower mit rund einer Milliarde US-Dollar.

Errichtete werden sollen die Kraftwerke zunächst in den USA und „anderen entwickelten Ländern“, später auch in Ländern, in denen Atomkraft noch nicht genutzt wird, sagt TerraPower-Chef Steve Levesque in einem Statement gegenüber Reuters, „bis 2050 rechnen wir mit Hunderten dieser Reaktoren auf der ganzen Welt, die eine Vielzahl unterschiedlicher Energiebedürfnisse erfüllen“.

Auch Warren Buffetts Berkshire Hathaway unterstützt die kleinen Atomkraftwerke

Das Kapital dafür kommt nicht nur von Bill Gates selbst – seines Zeichens zweitreichster Mensch der Welt. Man stelle gerade weiteres Kapital von privaten Partnern und der US-Energiebehörde auf, sagt Levesque. Zudem verfüge man bereits über die Unterstützung von PacifiCorp, einer Tochter von Warren Buffetts Berkshire Hathaway, und von den Energie-Unternehmen Energy Northwest und Duke Energy.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

TerraPower: Bill Gates will Hunderte „kleine“ Atomkraftwerke bauen

  • Besonder heftig – und je nach Land und Region auf der Erde sehr unterschiedlich – wird die Nutzung von Kernenergie gegen den Klimawandel diskutiert.
  • Diese Debatte ist nun um eine Facette reicher: Wie jetzt bekannt gegeben wurde, will das von Microsoft-Gründer Bill Gates gegründete Unternehmen TerraPower in wenigen Jahren „kleine“ Atomkraftwerke für die ganze Welt liefern.
  • Die „kleinen“ Atomkraftwerke sollen mit ihren Uran-Reaktoren eine Leistung von je 345 Megawatt erbringen.
  • Weil sie mit flüssigem Natrium gekühlt sind, tragen die Kraftwerke auch die Bezeichnung „Natrium“.
  • Das Kapital dafür kommt nicht nur von Bill Gates selbst sondern etwa auch von einem Tochterunternehmen von Warren Buffetts Berkshire Hathaway.

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