18.05.2026
FINANZIERUNG

Terra Atmos: Spin-off der Uni Innsbruck sichert sich sechsstellige aws-Förderung

Das Tiroler Startup Terra Atmos sichert sich eine Preseed-Deep-Tech-Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) im sechsstelligen Bereich. Mit dem frischen Kapital will CEO Yannick Back das Unternehmen vom Prototyp zu einer skalierbaren Saas-Plattform transformieren. Das Spin-off der Uni Innsbruck macht Umweltprozesse auf der Erde durch hochauflösende digitale Zwillinge mess- und analysierbar.
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CEO von Terra Atmos Yannick Back lächelt in die Kamera. Im Hintergrund ist die Erdoberfläche zu sehen.
Yannick Back, CEO von Terra Atmos (c) Terra Atmos

„Es fing während des Doktorats an. Nach etwa einem Jahr merkte ich, dass ich mit satellitenbasierten Datensätzen mehr anfangen kann als das, was bisher damit gemacht wurde.“ Mit diesem Ansatz hat CEO & Gründer Yannick Back das Modell während seiner Postdoc-Zeit weiterentwickelt. So konnte es von anfangs kleinen Stadtquartieren auf die komplette Landfläche der Erde ausgeweitet werden.

„Ich bin dann zum Gründungs- und Innovationszentrum Innsbruck (InnCubator) gegangen und habe ein sechsmonatiges Programm gemacht, um von der Wissenschaft ins Startup-Leben zu wechseln. Dabei wurde klar, dass es allein durch EU-Auflagen künftig einen riesigen Bedarf an solchen Datensätzen geben wird“, so der Gründer.

Funktionalität: Daten & Analysen

Terra Atmos liefert eine ganzheitliche und konsistente Datenstruktur: Oberflächentemperatur, Hitzestress, Verdunstungsraten und Energiebilanz, sowie weitere Klima- und Umweltparameter. Dabei kombiniert das System Satelliten- und Wetterdaten, um Modelle von Land-Atmosphäre-Prozessen zu generieren. In einem nächsten Schritt führt Terra Atmos spezifische Analysen durch.

„Wir lassen die Kunden nicht mit den Rohdaten allein, sondern liefern, neben einer fundierten Datengrundlage, automatisierte Analysen für mehrere Sektoren zur Unterstützung der digitalen und grünen Transformation, zum Beispiel im Bereich Klimawandel-Anpassungsmaßnahmen“, so Back.

Ein Vorteil des Systems sei die effiziente und skalierbare Datengrundlage. „Die intelligente Verknüpfung von Satellitenbildern, Wetterdaten und topografischen Modellen reicht uns völlig aus, um die komplexen physikalischen Prozesse zwischen der Landoberfläche und der Atmosphäre hochpräzise zu berechnen.“

Terra Atmos baut digitale Zwillinge der Erdoberfläche (c) Terra Atmos

Erste Kunden kommen aus Luxemburg

Terra Atmos wird als SaaS-System betrieben. Die ersten Kunden wurden in Luxemburg akquiriert. „Wir haben dort zwei Pilotprojekte mit Gemeinden laufen und sind in Gesprächen mit Ministerien für eine landesweite Lösung.“ Auch in Östereich finden laut Back Gespräche statt. Die potenziellen Kunden reichen dabei von Städten, Gemeinden, Bundesländern bis hin zu Organisationen wie der Weltbank oder der ESA (European Space Agency).

Ein Pilotkunde in Luxemburg nutzt Terra Atmos beispielsweise für die gezielte Planung von „blau-grüner Infrastruktur“. „Wir zeigen ihnen nicht nur, wo es heiß ist, sondern auch warum, wo beispielsweise die Vegetation bei Dürre ihre Kühlfunktion verliert und bewässert werden muss. Das hilft, gezielt und nachhaltig zu investieren.“

Vom Erdboden bis zum Mars

Die große Zukunftsvision des Startups: der Sprung zum Mond und Mars. „Das Modell funktioniert theoretisch auch auf anderen Himmelskörpern. Ich habe es schon für die Analyse von Oberflächen auf dem Mars getestet. Das ist Teil unserer Vision – ein globales und planetares Daten- und Analysemodell. Wir wollen Teil von Initiativen wie ‚Destination Earth‘ der EU werden“, zeigt sich der Gründer zukunftsorientiert.

Mit der aws-Förderung will das Unternehmen zunächst das Team erweitern. Für die technische Erweiterung ist die Integration von Hyperspektralbildern geplant. „Damit sind wir in der Lage Materialien zu erkennen (z.B. Kupferdächer in Städten) und deren thermische Eigenschaften noch genauer zu berechnen“, so Back.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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