17.02.2022

Teller statt Tonne: Veganer Camembert und Brot-Müsli siegen bei Wettbewerb

Im Wettbewerb "Teller statt Tonne" prämierte das Wirtschaftsministerium die besten heimischen Projekte im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung. Die Sieger in zwei Kategorien wurden heute gekürt.
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Teller statt Tonne: Siegerfoto mit vlnr. aws Geschäftsführer Bernhard Sagmeister, Brüsli-Gründerin Sarah Lechner, Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Constanze Stockhammer, Managing Director Social Entrepreneurship Network Austria
vlnr. aws Geschäftsführer Bernhard Sagmeister, Brüsli-Gründerin Sarah Lechner, Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Constanze Stockhammer, Managing Director Social Entrepreneurship Network Austria | (c) Peroutka
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Jährlich werden in Österreich hunderttausende Tonnen Lebensmittel ungenutzt weggeworfen. „Lebensmittelverschwendung ist ein systemisches Problem. Sie passiert nicht nur beim Endkunden, der sich beim Einkaufen verschätzt oder nur eine zu große Packung bekommt, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette“, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck bei der heutigen Preisverleihung des von der aws durchgeführten Wettbewerbs „Teller statt Tonne“. Die Siegerprojekte aus den je fünf Nominierten in den zwei Kategorien „Startup und KMU“ und „Ideen und Projekte“ wurden heute von der Ministerin prämiert. Es habe sehr unterschiedliche Einreichungen gegeben, die ein breites Spektrum abdecken und mitunter neuste Technologien nutzen, betont Schramböck.

Bereits fast jedes vierte in Österreich gegründete Startup sei ein Social Startup, sagt die Ministerin. Diese seien somit nicht nur wichtig für Gesellschaft und Umwelt, sondern auch für den Wirtschaftsstandort. Dem schließt sich aws Geschäftsführer Bernhard Sagmeister bei der Preisverleihung an: „Social Startups sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Uns als aws ist es ein Anliegen, sie bestmöglich zu begleiten“. Er sei auch optimistisch, dass man einige der Finalisten längerfristig mit den Finanzierungsmöglichkeiten des aws begleiten werde.

Die Preisverleihung im Video

Das sind die Sieger-Projekte bei „Teller statt Tonne“

Die Siegerprojekte wurden von einer Expert:innen-Jury ausgewählt, bestehend aus Constanze Stockhammer, Managing Director des Social Entrepreneurship Network Austria, Wirtschafts-Professorin Sigrid Stagl, BOKU-Abfallwirtschaftsexpertin Gudrun Obersteiner und Experte Thomas Weber. „Lebensmittelverschwendung ist wirklich ein brennendes Problem“, sagt Constanze Stockhammer stellvertretend für die Jury. Die Social Entepreneurs, die bei Teller statt Tonne eingereicht haben, würden allesamt spannende Lösungen bieten und damit auch einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel leisten. Sie gibt aber zu bedenken: „Es braucht generell einen systemischen Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft“.

Die Sieger in den beiden Kategorien erhielten je 10.000 Euro, in denen auch Medien-Budget des brutkasten inkludiert ist. Diese Projekte setzten sich in den beiden Kategorien durch:

Brüsli: Platz 1 in der Kategorie „Startup und KMU“ für Altbrot-Knuspermüsli

In der Kategorie „Startup und KMU“ holte sich Brüsli den ersten Platz – der brutkasten berichtete bereits über das Startup. Platz zwei ging an Kern Tec, gefolgt von Ehrenwort. Genussmomente. Für sein erstes Produkt, ein Knuspermüsli aus Brot, nutzt Brüsli hochwertiges, aber überproduziertes Brot von Partnern wie Ströck, Mann und Rewe. Das Müsli ist bereits im Einzelhandel, etwa bei Billa Plus, in ausgewählten Billa-Filialen und ab kommender Woche auch in Deutschland bei Rewe Süd erhältlich. Kern Tec hat mit einem technischen Verfahren eine Möglichkeit geschaffen, Steinobstkerne für verschiedene hochwertige Produkte nutzbar zu machen, zB in der Nahrungsmittel- oder Kosmetikindustrie. Ehrenwort. Genussmomente hat aus Braurückständen von Gewürzsaucen bislang drei Produkte, darunter eine Zero-Waste-Teriyaki-Mischung und ein Umami-Universal-Gewürz entwickelt.

SENNsenn: Veganer Käse auf Steinobstkern-Basis gewinnt Kategorie „Ideen und Projekte“

In der Kategorie „Ideen und Projekte“ holte sich das Projekt SENNsenn den Sieg, gefolgt von der Initiative Zero Food Waste Austria und der Junior Company der HLW Feldbach. Das Projektteam von SENNsenn hat durch seine Forschungsarbeit einen pflanzlichen Käseersatz unter Verwendung von Marillenkernen aus der Wachau entwickelt, die sonst im Abfall landen würden. Auch abseits davon werden ausschließlich regionale Rohstoffe genutzt. „Die Käseherstellung ist mit viel CO2-Ausstoß und Tierleid verbunden“, sagt Leo Sulzmann vom SENNsenn-Team. Ein Camembert soll Anfang April auf den Markt kommen. Auch einen Feta und einen Bergkäse habe man bereits in der Pipeline, verrät Sulzmann. „Zero Waste Austria“ – übrigens von Unverschwendet-Gründerin Cornelia Diesenreiter mitgegründet – will als Interessensvertretung zum Thema Lebensmittelabfallvermeidung Personen, Initiativen, Vereinen und Unternehmen eine gemeinsame Plattform bieten. Die HLW Feldbach nutzt bei ihrem Projekt „Is(s) AFOCH“ Lebensmittel aus den Haushalten der Schüler:innen in Form einer Tauschbörse, um übrig gebliebene Lebensmittel im Kochunterricht zu verarbeiten.

Leo Sulzmann von SENNsenn mit Margarete Schramböck | (c) Peroutka
Leo Sulzmann von SENNsenn mit Margarete Schramböck | (c) Peroutka

Das waren die anderen Finalisten bei Teller statt Tonne

Die verbleibenden zwei Finalisten in der Kategorie „Startups und KMU“ waren Food Saver, das Gemüse direkt von den Erzeuger:innen, das kleine Mängel zB in der Form aufweist, nutzt, um es in Restaurants als Frischware verarbeiten zu lassen und Obstkreis, das anbietet, Obst und Gemüse aus Privatgärten zu ernten und die Bäume zu pflegen, wenn die Besitzer:innen selbst nicht die Möglichkeit dazu haben. Aus den geernteten Früchten entstehen dann in Handarbeit etwa Marmeladen.

Die weiteren Finalisten in der Kategorie „Ideen & Konzepte“ waren die Projekte „NeedNect Solutions“, das eine Möglichkeit zur Datenverarbeitung der Vorlieben von Gästen in der Speisenplanung in der Hotellerie geschaffen hat, und „NIMM MI MIT“, das Obst- und Gemüsekisten vermarktet, in denen Landwirt:innen ihre Waren, die nicht die Handelskriterien erfüllen, anbieten können.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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