03.02.2022

Teller statt Tonne: Die besten Projekte Österreichs gegen Lebensmittelverschwendung werden ausgezeichnet

Österreichs Startups und KMU leisten einen wichtigen Beitrag bei der Bekämpfung von Lebensmittelabfällen. Die besten Projekte werden am 17. Feber beim Finale des Wettbewerbs „Teller statt Tonne“ prämiert. Der Stream startet um 14:00 Uhr.
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Die Verschwendung von Lebensmitteln stellt auch in Österreich ein wachsendes Problem dar: Jährlich fallen hunderttausende Tonnen vermeidbare Lebensmittelabfälle an. Sowohl in den Haushalten aber auch im Handel und in der Gastronomie werden Lebensmittel ungenutzt entsorgt. Dieses Problem wurde mit dem Wettbewerb „Teller statt Tonne“ adressiert. Dabei werden Projekte und Unternehmen ausgezeichnet, die in diesem Bereich nachhaltige Lösungen entwickeln und umsetzen. Der Wettbewerb wird im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort von der aws organisiert.

In den beiden Kategorien „Ideen und Projekte“ und „Startup und KMU“ wurden die besten Projekte gesucht. Aus der Vielzahl an Anmeldungen hat eine Expert:innen-Jury fünf Teams pro Kategorie ausgewählt. Nun werden die Siegerinnen und Sieger im Rahmen eines Streaming-Events ausgezeichnet. Dabei überreicht Bundesministerin Margarete Schramböck (BMDW) Preisgelder in der Höhe von 10.000 Euro an die Gewinner-Teams.

Der Streaming-Event startet am 17.02.2022 um 14:00 Uhr. Die Teilnahme ist unter folgendem YouTube-Stream möglich:

Das sind die nominierten Projekte in der Kategorie „Ideen und Projekte“

  • NeedNect Solutions: Das Startup hat sich auf die intelligente Nutzung von bereits vorhandenen Gästedaten in der Hotellerie spezialisiert. Mit diesen Informationen können Hotels viel besser planen und sich auf die Vorlieben ihrer Gäste einstellen. Dadurch wird der Lebensmittelverschwendung vorgebeugt.
  • NIMM MI MIT: Das Team vermarktet Obst- und Gemüsekisten in Abholstationen in und um Innsbruck. Dabei wird die Ausschussware von Tiroler Landwirtinnen und Landwirten verkauft, die nicht den Handelskriterien entspricht. Die Landwirte bekommen dadurch einen fairen Preis und die hochwertigen Lebensmittel müssen künftig nicht mehr entsorgt werden.
  • HLW Feldbach/ Is(s) AFOCH: In einer Junior Company erarbeiten Schülerinnen und Schüler ein Gesamtkonzept für eine Tauschbörse für Lebensmittel für Haushalte und Schülerinnen und Schüler. Aus den gespendeten Lebensmitteln werden im Kochunterricht „Gerichte im Glas“ kreiert.
  • SENNsenn: Das Projektteam hat einen pflanzlichen Käseersatz unter Verwendung von Steinobstkernen entwickelt, die sonst im Abfall landen würden. Es werden ausschließlich regionale Rohstoffe zur Herstellung des Käseersatzes herangezogen.
  • Zero Waste Austria: Ziel des Projekts ist die Vernetzung von allen Personen, Initiativen, Vereinen und Unternehmen, die damit ihre Waren, Dienstleistungen und Informationen rund um das Thema Lebensmittelabfallvermeidung potenziellen Kundinnen und Kunden präsentieren können. Damit werden Kräfte gebündelt, Know-how getauscht und Ressourcen geteilt.

Das sind die nominierten Projekte in der Kategorie „Startups und KMU“

  • BRüSLi: Das Startup bietet einzigartige Lösungen, um Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Mit ihrem ersten Produkt, Knuspermüsli aus Brot, veredelt das Unternehmen hochwertiges überproduziertes Brot von Bäckereien und dem Einzelhandel zu einem knusprigen Frühstückserlebnis.
  • Food Saver: Das Projekt rettet wunderbar reifes Gemüse von steirischen Bauern, das für den Handel zu klein, zu krumm ist oder einen anderen optischen Mangel aufweist und sonst vernichtet werden würde. Dieses Gemüse wird im Restaurant verkocht und den Gästen als Frischware angeboten.
  • Ehrenwort Genussmomente: Das Gewürze Startup hat aus den Braurückständen von Gewürzsaucen eine eigene Teriyaki-Mischung entwickelt. Die Zero-Waste-Lösung kam Anfang 2021 auf den Markt und hat Kundinnen und Kunden überzeugt.
  • Kern Tec: Durch Kern Tecs mehrstufigen und skalierbaren Prozess, können Steinobstkerne verschiedenster Sorten erstmals verwertet und zu hochwertigen Produkten, wie Ölen für Genuss und die Kosmetikindustrie, Snacks, Milchalternativen und Proteinmehlen veredelt werden. Kern Tec hat ein technisches, vollautomatisiertes Verfahren entwickelt, um die Kerne schonend zu trocknen, zu knacken und anschließend von der Schale zu trennen.
  • Obstkreis: Das Team sammelt bzw. erntet Obst, Gemüse und „Un“-Kräuter aus Privatgärten, bei allen, denen die Ernte zu viel oder zu mühsam ist. Anstatt das Obst unter den Bäumen verrotten zu lassen, wird das Obst geerntet und die Bäume gepflegt. Aus den geernteten Früchten werden in einer kleinen Manufaktur in reiner Handarbeit, Marmeladen, Chutneys, Aufstriche, Säfte und Sirup eingekocht.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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