29.11.2023

Teledoc: Nach Pluz Care-Übernahme Kooperation mit Wr. Städtischer und Donau

Mit den Vienna Insurance Group-Töchtern Wiener Städtische und Donau Versicherung holt sich das Wiener Startup Teledoc seine ersten zwei Versicherungspartner in Österreich. Auch der Medikamenten-Lieferservice Pluz Care ist Teil der Kooperation.
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Thomas Kuchlbacher, Wiener Städtische und Florian Brandstetter, Teledoc | (c) Wr. Städtische / Teledoc
Thomas Kuchlbacher, Wiener Städtische und Florian Brandstetter, Teledoc | (c) Wr. Städtische / Teledoc

Mit seinem Telemedizin-Angebot verfolgt das Wiener Startup Teledoc eine klare B2B2C-Strategie. Zugänglich ist das Service den Kund:innen von Partner-Unternehmen. Österreicher:innen können etwa schon seit einiger Zeit das Angebot nutzen, wenn sie den ÖAMTC-Schutzbrief haben – aber nur aus dem Ausland. In mehreren CEE-Ländern hat das Startup Versicherungen als Partner gewonnen, darunter auch mehrere Töchter der Vienna Insurance Group (VIG). Durch eine neue Partnerschaft können nun auch Privat-Krankenversicherte der Wiener Städtischen und der Donau Versicherung, die beide ebenfalls zur VIG gehören, Teledoc nutzen.

Verrechnung von Teledoc-Service läuft bei Wiener Städtischer und Donau automatisch

“Das bedeutet, sie bekommen von Montag bis Sonntag zwischen 6:00 und 22:00 Uhr garantiert innerhalb einer Stunde einen Online-Arzttermin über die Teledoc-App”, erklärt Gründer und CEO Florian Brandstetter im Gespräch mit brutkasten. “Die App checkt, ob die Person bei uns versichert ist. Die Verrechnung läuft dann automatisch im Hintergrund”, ergänzt Thomas Kuchlbacher, Leiter Krankenversicherung bei der Wiener Städtischen. Das heißt, privatversicherte Patient:innen müssen bei Teledoc, nicht wie beim Wahlarzt, in Vorleistung gehen und dann die Rechnung einreichen.

“Die ersten, die unsere komplette Plattform nutzen können”

Doch das ist nicht alles. “Die Kund:innen der Wiener Städtischen und der Donau sind die ersten, die unsere komplette Plattform nutzen können, die vor kurzem fertiggestellt wurde”, sagt Brandstetter. Auf Dauer sollen immer mehr Features zugänglich werden, etwa ein “Mood-Checker”, mit dem man seine eigene mentale Gesundheit monitoren kann, oder ein “Vital-Checker”, der KI-basiert per Kamera Herz- und Atemfrequenz kontrolliert.

Pluz Care: Versicherungen übernehmen Liefergebühr

Schon jetzt ist ein anderer Teilbereich von Teledoc zentraler Aspekt der Kooperation: Pluz Care. Das im Wiener Startup Studio Trive Studio entwickelte Medikamenten-Lieferservice wurde erst im Juni von Teledoc übernommen, wie brutkasten berichtete. Bis Jahresende übernehmen Wiener Städtische und Donau nun die Liefergebühren für ihre Privatversicherten.

“Längerer Weg, bis rezeptpflichtige Medikamente geliefert werden können”

Momentan können über Pluz Care nur rezeptfreie Medikamente bestellt werden. “Es dürfte noch ein längerer Weg sein, bis rezeptpflichtige Medikamente geliefert werden können”, schätzt Teledoc-CEO Brandstetter. “Der Bereich ist sehr stark reglementiert und es gibt keine Regularien, die das aktuell erlauben”. Man bleibe aber am Thema interessiert und sei dazu auch im Austausch mit der Apothekerkammer.

Teledoc-Chef hofft auf neues Gesetz

Dafür gibt es einige andere Schrauben, an denen bei Pluz Care schon jetzt gedreht wird. Zuletzt führte man etwa zusätzlich zur Lieferung eine Click & Collect-Option ein. Noch im Dezember soll das Sortiment von 1.300 auf 2.000 Artikel erweitert werden. “Außerdem planen wir, über Wien und Graz hinaus in weitere Regionen und Städte zu expandieren”, so der Gründer. Große Hoffnung setzt er auch in ein geplantes neues Gesetz, das aber noch final beschlossen werden muss. Dieses soll Apotheken unter der Woche reguläre Öffnungszeiten bis 21 Uhr und Samstags bis 18 Uhr ermöglichen. “Dann wären wir in einer guten Position”, meint Brandstetter.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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